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   BGH, 18.03.1999 - 4 StR 72/99   

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https://dejure.org/1999,4092
BGH, 18.03.1999 - 4 StR 72/99 (https://dejure.org/1999,4092)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1999 - 4 StR 72/99 (https://dejure.org/1999,4092)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1999 - 4 StR 72/99 (https://dejure.org/1999,4092)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 56c Abs. 3 Nr. 2 StGB; § 56 StGB; § 63 StGB; § 67b Abs. 1 Satz 1 StGB; § 303 StGB;
    Altpapier als fremde Sache; Verhaltensstörungen; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 u. 4; ; StGB § 303 Abs. 1; ; StGB § 56 c Abs 3 Nr. 2; ; StGB § 56; ; StGB § 67b Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 303

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1999, 601 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.10.1991 - 4 StR 440/91

    Sozialprognose - Bewertung durch Tatrichter - Auflagen - Weisungen -

    Auszug aus BGH, 18.03.1999 - 4 StR 72/99
    Mit der Frage, ob mit Hilfe der Einbindung des Beschwerdeführers in einer geeigneten Einrichtung (§ 56 c Abs. 3 Nr. 2 StGB) eine günstige Prognose gestellt werden (§ 56 StGB) und die Gefährlichkeit des Angeklagten in vertretbarer Weise abgemildert (§ 67 b Abs. 1 Satz 1 StGB) werden kann (vgl. BGH StV 1997, 467; NStZ-RR 1997, 291; BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 21; § 67 b Gesamtwürdigung 1; Tröndle aaO § 56 c Rdn. 1, § 67 b Rdn. 3), hat sich die Strafkammer nicht näher befaßt.
  • BGH, 13.05.1997 - 5 StR 225/97

    In Betracht ziehen von wirksamen therapeutischen Maßnahmen und deren Erörterung

    Auszug aus BGH, 18.03.1999 - 4 StR 72/99
    Mit der Frage, ob mit Hilfe der Einbindung des Beschwerdeführers in einer geeigneten Einrichtung (§ 56 c Abs. 3 Nr. 2 StGB) eine günstige Prognose gestellt werden (§ 56 StGB) und die Gefährlichkeit des Angeklagten in vertretbarer Weise abgemildert (§ 67 b Abs. 1 Satz 1 StGB) werden kann (vgl. BGH StV 1997, 467; NStZ-RR 1997, 291; BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 21; § 67 b Gesamtwürdigung 1; Tröndle aaO § 56 c Rdn. 1, § 67 b Rdn. 3), hat sich die Strafkammer nicht näher befaßt.
  • BGH, 19.03.1997 - 5 StR 99/97

    Aussetzung der Vollstreckung der Maßregel zur Bewährung aus Gründen der

    Auszug aus BGH, 18.03.1999 - 4 StR 72/99
    Mit der Frage, ob mit Hilfe der Einbindung des Beschwerdeführers in einer geeigneten Einrichtung (§ 56 c Abs. 3 Nr. 2 StGB) eine günstige Prognose gestellt werden (§ 56 StGB) und die Gefährlichkeit des Angeklagten in vertretbarer Weise abgemildert (§ 67 b Abs. 1 Satz 1 StGB) werden kann (vgl. BGH StV 1997, 467; NStZ-RR 1997, 291; BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 21; § 67 b Gesamtwürdigung 1; Tröndle aaO § 56 c Rdn. 1, § 67 b Rdn. 3), hat sich die Strafkammer nicht näher befaßt.
  • BGH, 12.05.2011 - 4 StR 699/10

    Sexueller Missbrauch von Kindern: Auslegung der Legaldefinition der sexuellen

    Bei dieser Sachlage hätte für das Landgericht Veranlassung bestanden, sich näher mit den möglichen Auswirkungen einer Weisung nach § 56c Abs. 3 Nr. 2 StGB auf die Beurteilung der Rückfallgefahr auseinanderzusetzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. März 1999 - 4 StR 72/99, StV 1999, 601; vom 8. Oktober 1991 - 4 StR 440/91, BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 21).
  • BGH, 16.02.2012 - 2 StR 29/12

    Erörterungsmangel hinsichtlich einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Sollte eine Unterbringung nicht in Betracht kommen, wird auch zu erwägen sein, ob durch Einbindung des Angeklagten in eine geeignete Einrichtung gemäß § 56c Abs. 3 Nr. 2 StGB die Erwartungen an das künftige Verhalten des Angeklagten verbessert werden können (BGH NJW 1991, 3289, 3290; StV 1999, 601 f.; OLG Düsseldorf NJW 1993, 805).
  • BGH, 20.04.1999 - 4 StR 102/99

    Sexuelle Nötigung; Versuch; Exhibitionistische Handlung; Gewalt

    Ob möglicherweise eine Aussetzung der Vollstreckung der Maßregel nach § 67 b Abs. 1 Satz 1 StGB in Betracht kommt, wird der neue Tatrichter zu prüfen und zu entscheiden haben, wenn nicht die Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe nach § 67 b Abs, 1 Satz 2 StGB der Aussetzung von vornherein entgegensteht (vgl. zur gleichzeitigen Aussetzung der Vollstreckung von Strafe und Maßregel BGH, Beschluß vom 18. März 1999 - 4 StR 72/99).
  • KG, 15.11.2016 - 161 HEs 19/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Voraussetzungen nach der

    So wurden vom Bundesgerichtshof z. B. Betrugsschäden von jeweils 100 bis 185 Euro als "zweifellos" erhebliche Taten im Sinne des § 63 StGB angesehen (BGH, Beschluss vom 20. November 2007, 1 StR 518/07, bei juris Rn. 8), ebenso ein Diebstahl mit einem Beutewert von umgerechnet gut 290 Euro (BGH, Beschluss v.10. Dezember 1993, 1 StR 762/93, bei juris Rn. 2; für den Fall der Sachbeschädigung unklar BGH, Beschluss vom 16. Juli 2008, 2 StR 161/08, bei juris Rn. 8, wonach "Gewalt nur gegen Sachen" anscheinend generell keine "erhebliche" Straftat sei; andere Ansicht BGH, Beschluss vom 18. März 1999, 4 StR 72/99, für das Inbrandsetzen von neun Containern mit Altpapier; vgl. hierzu auch MK-van Gemmeren, a. a. O., § 63 Rn. 55).
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