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   BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94   

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BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94 (https://dejure.org/1995,272)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1995 - 4 StR 725/94 (https://dejure.org/1995,272)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94 (https://dejure.org/1995,272)
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Schlangenlinien

§ 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation', Beifahrer;

§ 240 StGB, Ausbremsen

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Konkrete Gefährdung bei absoluter Fahrunsicherheit - Nötigung durch Ausbremsen StGB §§ 315c I Nr. 1a, 240

  • Wolters Kluwer

    Konkrete Gefahr - Gefährdung des Mitfahrers - Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 315 c Abs. 1 Nr. 1 a
    Konkrete Gefährdung des Mitfahrers durch alkoholbedingt fahruntüchtigen Fahrer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Herabgesetzte Beweisanforderungen bei Gefährdungsschilderung durch Zeugen

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Wann liegt konkrete Gefährdung eines Beifahrers vor?

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Abgrenzung abstrakte - konkrete Gefährdung in Bezug auf einen Fzg-Insassen, wenn der Fzg-Führer absolut fahruntauglich ist

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Aus verkehrsfremden Gründen aufgezwungener Stillstand eines Fahrzeugs kann strafbare Nötigung darstellen - Durch Ausbremsen errichtetes physisches Hindernis stellt Gewaltanwendung dar

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 315c Abs. 1 Nr. 1 StGB: Beifahrer als Gefährdungsopfer

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3131
  • MDR 1995, 798
  • NStZ 1995, 583
  • NStZ 1996, 83
  • NZV 1995, 325
  • VersR 1995, 978
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 20.10.1988 - 4 StR 335/88

    Konkrete Gefährdung des Insassen eines von einem fahruntüchtigen Fahrer gelenkten

    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94
    Insofern hat der Senat allerdings in früheren Entscheidungen beiläufig in Erwägung gezogen, ob der Insasse des von einem fahruntüchtigen Fahrer geführten Fahrzeugs wegen des ihn ungleich stärker als jeden anderen Verkehrsteilnehmer treffenden Risikos regelmäßig auch dann konkret gefährdet sein könne, wenn es nicht zu einer gefährlichen Begegnung mit anderen Verkehrsteilnehmern, geparkten Autos oder sonstigen Gegenständen komme (BGH NStZ 1985, 263, 264; 1989, 73, 74).

    1 St 203/89">NStZ 1990, 237; Geppert NStZ 1985, 264, 265; 1989, 320, 322; Hauf DAR 1994, 59; Hentschel JR 1985, 434; ders. NJW 1995, 627, 634; Janiszewski, Verkehrsstrafrecht, 4. Aufl. Rdn. 288 b; Ströber DAR 1989, 414; Werle JR 1990, 76).

    Der Senat hat im übrigen offen gelassen, inwieweit die Fahruntüchtigkeit des Täters sich "indiziell nach außen gezeigt" haben muß (NStZ 1989, 73, 74; NZV 1992, 370; vgl. auch Jähnke DRiZ 1990, 427 ff.); insofern trifft die Kritik, daß er allein auf die starke Alkoholisierung des Fahrers abgehoben habe, nicht zu.

  • OLG Hamm, 11.10.1990 - 1 Ss 1077/90
    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94
    Umgekehrt wird die Annahme einer Gefahr aber auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß ein Schaden ausgeblieben ist, weil sich der Gefährdete - etwa aufgrund überdurchschnittlich guter Reaktionen oder durch Ausweichen auf einen Mehrzweckstreifen (anders für diesen Fall OLG Düsseldorf NStE aaO.; OLG Hamm NZV 1991, 158) - noch in Sicherheit bringen konnte oder weil es dem Täter - für den objektiven Beobachter überraschend - gelungen ist, sein Fahrzeug noch rechtzeitig anzuhalten (vgl. Lackner aaO. Rdn. 22).

    Es begegnet deshalb Bedenken, wenn tatrichterliche Entscheidungen allein deshalb als rechtsfehlerhaft beanstandet werden, weil sie sich entsprechend den Angaben der Tatzeugen mit der Beschreibung der Gefahrensituation unter Verwendung wertender Begriffe (wie etwa dem der Notwendigkeit einer Vollbremsung) begnügen (vgl. etwa OLG Hamm NZV 1991, 158; OLG Düsseldorf NJW 1993, 3212 [OLG Düsseldorf 14.09.1993 - 2 Ss 257/93 60/93 III]; NZV 1994, 406).

  • OLG Düsseldorf, 14.09.1993 - 2 Ss 257/93
    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94
    Soweit in der neueren Rechtsprechung eine "hochgradige Existenzkrise" für das bedrohte Rechtsgut verlangt wird (OLG Düsseldorf NJW 1993, 3212 [OLG Düsseldorf 14.09.1993 - 2 Ss 257/93 60/93 III]), darf dies jedenfalls nicht zu einer Überspannung der Anforderungen führen, die an die Annahme einer konkreten Gefahr zu stellen sind (vgl. auch OLG Frankfurt NZV 1994, 365, 366).

    Es begegnet deshalb Bedenken, wenn tatrichterliche Entscheidungen allein deshalb als rechtsfehlerhaft beanstandet werden, weil sie sich entsprechend den Angaben der Tatzeugen mit der Beschreibung der Gefahrensituation unter Verwendung wertender Begriffe (wie etwa dem der Notwendigkeit einer Vollbremsung) begnügen (vgl. etwa OLG Hamm NZV 1991, 158; OLG Düsseldorf NJW 1993, 3212 [OLG Düsseldorf 14.09.1993 - 2 Ss 257/93 60/93 III]; NZV 1994, 406).

  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 81/92

    Verbindung eines erstinstanzlichen Verfahrens mit einem Berufungsverfahren;

    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94
    Ob die Annahme einer konkreten Gefahr für den Beifahrer allein aufgrund der Mitfahrt auch ohne solche indiziellen Fahrfehler möglich sei, hat der Senat - ebenfalls beiläufig - "im Hinblick auf den mit einer höheren BAK verbundenen überproportionalen Anstieg der Gefährlichkeit des betrunkenen Kraftfahrers gegenüber dem nüchternen Fahrer zumindest bei einem mittelschweren Rausch, jedenfalls bei einer BAK von 2, 0 %o" zwar als naheliegend bezeichnet, aber letztlich offen gelassen (BGHR StGB § 315 c Abs. 1 Nr. 1 a Gefährdung 2 = NZV 1992, 370).

    Der Senat hat im übrigen offen gelassen, inwieweit die Fahruntüchtigkeit des Täters sich "indiziell nach außen gezeigt" haben muß (NStZ 1989, 73, 74; NZV 1992, 370; vgl. auch Jähnke DRiZ 1990, 427 ff.); insofern trifft die Kritik, daß er allein auf die starke Alkoholisierung des Fahrers abgehoben habe, nicht zu.

  • BGH, 25.10.1984 - 4 StR 567/84

    Konkrete Gefahr bei Zerstörung der Fußbremse

    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94
    Die Tathandlung muß aber jedenfalls über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus im Hinblick auf einen bestimmten Vorgang in eine kritische Situation geführt haben (Lackner StGB 20. Aufl. § 315 c Rdn. 22); in dieser Situation muß - was nach der allgemeinen Lebenserfahrung aufgrund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist (BGH NStZ 1985, 263, 264; Lackner aaO.) - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt worden sein, daß es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (BGH NStZ 1985, 263; VRS 44, 422, 423; 45, 38; Cramer in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. Vorbem. §§ 306 ff. Rdn. 5; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl. § 315 c StGB Rdn. 3).

    Insofern hat der Senat allerdings in früheren Entscheidungen beiläufig in Erwägung gezogen, ob der Insasse des von einem fahruntüchtigen Fahrer geführten Fahrzeugs wegen des ihn ungleich stärker als jeden anderen Verkehrsteilnehmer treffenden Risikos regelmäßig auch dann konkret gefährdet sein könne, wenn es nicht zu einer gefährlichen Begegnung mit anderen Verkehrsteilnehmern, geparkten Autos oder sonstigen Gegenständen komme (BGH NStZ 1985, 263, 264; 1989, 73, 74).

  • BGH, 26.08.1971 - 4 StR 296/71

    Zeitliche Sperrfrist für die Erteilung der Fahrerlaubnis - Bildung einer

    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94
    Für die Entscheidung des neuen Tatrichters hierzu wird auf die Grundsätze der Entscheidung BGHSt 24, 205 hingewiesen.
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a. (NStZ 1994, 578) - genügt es entgegen der für teilnichtig erklärten Bestimmung des § 64 StGB nicht mehr, daß die Behandlung im Maßregelvollzug nicht von vornherein aussichtslos erscheint.
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94
    Zugleich hat das Bundesverfassungsgericht den Strafgerichten die notwendige Eingrenzung des Gewaltbegriffs in § 240 Abs. 1 StGB aufgegeben (Beschluß vom 10. Januar 1995 - 1 BvR 718/89 u.a. - Beschlußabdruck S. 27).
  • BGH, 04.06.1991 - 1 StR 254/91

    Voraussetzung für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei

    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94
    Vielmehr genügt eine eingewurzelte, aufgrund psychischer Disposition bestehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol im Übermaß zu sich zu nehmen (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 4).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94
    a) Im Fall II. 4. der Urteilsgründe wird der Angeklagte durch die Annahme einer - die Bedrohung und die versuchte Nötigung zu tateinheitlicher Begehung verbindenden - fortgesetzten Körperverletzung, die mit dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (BGHSt 40, 138 = NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93] = StV 1994, 306 = MDR 1994, 700 = NStZ 1994, 383) nicht vereinbar ist, nicht beschwert.
  • BGH, 15.02.1963 - 4 StR 404/62

    Überquerung von Bahngleisen bei geöffneter Bahnschranke - Begriff der "Gefahr" -

  • BGH, 27.04.1989 - 4 StR 157/89

    Anordnung nach § 64 Strafgesetzbuch (StGB) auf Grund gelegentlichen oder

  • OLG Frankfurt, 15.06.1994 - 3 Ss 342/93
  • BGH, 01.11.1988 - 5 StR 259/88

    Begriff der Unrechtsvereinbarung zwischen Vorteilsgeber und Vorteilsnehmer;

  • OLG Düsseldorf, 06.07.1994 - 5 Ss 235/94
  • OLG Köln, 19.03.1991 - Ss 63/91

    Der Beifahrer eines fahruntüchtigen Fahrzeugführers wird nicht allein durch die

  • BGH, 13.12.1983 - 1 StR 599/83

    Konkurrenz - Einfuhr, Besitz und Führen von Waffen

  • BGH, 08.03.1973 - 4 StR 44/73

    Unzureichende Feststellungen, wodurch im Einzelnen der Angeklagte Leib oder Leben

  • BGH, 03.05.1973 - 4 StR 117/73

    Gefährlicher Eingriff in den Schienenbahnverkehr - Wurf eines Rundholzes auf ein

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Nach gefestigter Rechtsprechung muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (BGH, Urteile vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, NJW 1995, 3131 f., zu § 315 c StGB, und vom 4. September 1995 - 4 StR 471/95, NJW 1996, 329 f., zu § 315 b StGB; vgl. weiter SSW-Ernemann, StGB, § 315 c Rn. 22 ff.).

    Auch wenn an die diesbezüglichen Feststellungen im Urteil keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. Senat, Urteil vom 30. März 1995, aaO), wird sich der Tatrichter um nähere Ermittlung der von beiden Fahrzeugen im Vorfallszeitpunkt gefahrenen Geschwindigkeiten, ihrer Entfernung zueinander, zur Beschaffenheit des Straßenverlaufs und der Kreuzung sowie der am Vorfallsort bestehenden Ausweichmöglichkeiten zu bemühen und das Ergebnis in einer Weise im Urteil darzulegen haben, die dem Revisionsgericht eine Nachprüfung ermöglicht, ob eine - wie beschrieben - konkrete Gefahr im Sinne eines "Beinahe-Unfalls" bereits vorlag.

  • BGH, 16.04.2012 - 4 StR 45/12

    Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefahr: Beinahe-Unfall);

    Nach gefestigter Rechtsprechung muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (BGH, Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, NJW 1995, 3131 f., zu § 315c StGB; Beschluss vom 4. September 1995 - 4 StR 471/95, NJW 1996, 329 f., zu § 315b StGB; vgl. weiter SSW-Ernemann, StGB, § 315c Rn. 22 ff.).
  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Der Präsident des Bundesgerichtshofs hat Äußerungen verschiedener Strafsenate übersandt, die auf ihre einschlägigen Entscheidungen (vgl. BGHSt 34, 71; 35, 270; 37, 350; 41, 182; 41, 231; 44, 34; BGH, NJW 1995, S. 2862; NJW 1995, S. 3131) hingewiesen haben.
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