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   BGH, 17.10.1957 - 4 StR 73/57   

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BGH, 17.10.1957 - 4 StR 73/57 (https://dejure.org/1957,800)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1957 - 4 StR 73/57 (https://dejure.org/1957,800)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1957 - 4 StR 73/57 (https://dejure.org/1957,800)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 11, 26
  • NJW 1957, 1933
  • MDR 1958, 48
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.09.1954 - 5 StR 370/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.10.1957 - 4 StR 73/57
    Demgemäß hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs eine Wahlfeststellung zwischen diesen beiden Straftaten schon in mehreren Entscheidungen gebilligt (5 StR 722/53 vom 23. Februar 1954 - NJW 1954, 931 Nr. 21 unter 2d; 5 StR 370/54 vom 7. September 1954) und in seiner Entscheidung 5 StR 623/55 vom 14. Februar 1956 ihre Zulässigkeit "unter bestimmten Voraussetzungen", allerdings ohne nähere Begründung, ausdrücklich anerkannt.
  • BGH, 14.02.1956 - 5 StR 623/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.10.1957 - 4 StR 73/57
    Demgemäß hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs eine Wahlfeststellung zwischen diesen beiden Straftaten schon in mehreren Entscheidungen gebilligt (5 StR 722/53 vom 23. Februar 1954 - NJW 1954, 931 Nr. 21 unter 2d; 5 StR 370/54 vom 7. September 1954) und in seiner Entscheidung 5 StR 623/55 vom 14. Februar 1956 ihre Zulässigkeit "unter bestimmten Voraussetzungen", allerdings ohne nähere Begründung, ausdrücklich anerkannt.
  • BGH, 23.02.1954 - 5 StR 722/53
    Auszug aus BGH, 17.10.1957 - 4 StR 73/57
    Demgemäß hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs eine Wahlfeststellung zwischen diesen beiden Straftaten schon in mehreren Entscheidungen gebilligt (5 StR 722/53 vom 23. Februar 1954 - NJW 1954, 931 Nr. 21 unter 2d; 5 StR 370/54 vom 7. September 1954) und in seiner Entscheidung 5 StR 623/55 vom 14. Februar 1956 ihre Zulässigkeit "unter bestimmten Voraussetzungen", allerdings ohne nähere Begründung, ausdrücklich anerkannt.
  • BGH, 12.09.1951 - 4 StR 533/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.10.1957 - 4 StR 73/57
    Dieses ist nach der schon vom Reichsgericht vertretenen und seitdem in Rechtsprechung und Rechtslehre einhellig anerkannten Auffassung zwischen Diebstahl und Hehlerei erfüllt, weil die Tat des Hehlers nach allgemeiner Rechtsüberzeugung die gleiche sittliche Mißbilligung verdient wie die des Diebes und weil auch die seelische Verfassung dieser beiden Täter, deren Verfehlungen in gleichem Maße gegen fremdes Eigentum gerichtet sind, nicht wesentlich verschieden ist (vgl. BGHSt 1, 302, 304; 1,327f; 4,128).
  • BGH, 15.10.1956 - GSSt 2/56
    Auszug aus BGH, 17.10.1957 - 4 StR 73/57
    Der Große Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat sich der Rechtsprechung des Reichsgerichts über die Voraussetzungen einer Wahlfeststellung angeschlossen, die mit dem Beschluß der Vereinigten Strafsenate vom 2. Mai 1934 (RGSt 68, 257) eingeleitet und bis zur Einführung des inzwischen wieder aufgehobenen § 2b StGB beibehalten wurde (BGHSt 9, 390, 392 ff).
  • RG, 02.05.1934 - 1 D 1096/33

    I. Ist innerhalb der Grenzen, die sich für die Umgestaltung der Strafklage aus §

    Auszug aus BGH, 17.10.1957 - 4 StR 73/57
    Der Große Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat sich der Rechtsprechung des Reichsgerichts über die Voraussetzungen einer Wahlfeststellung angeschlossen, die mit dem Beschluß der Vereinigten Strafsenate vom 2. Mai 1934 (RGSt 68, 257) eingeleitet und bis zur Einführung des inzwischen wieder aufgehobenen § 2b StGB beibehalten wurde (BGHSt 9, 390, 392 ff).
  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 353/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.10.1957 - 4 StR 73/57
    Dieses ist nach der schon vom Reichsgericht vertretenen und seitdem in Rechtsprechung und Rechtslehre einhellig anerkannten Auffassung zwischen Diebstahl und Hehlerei erfüllt, weil die Tat des Hehlers nach allgemeiner Rechtsüberzeugung die gleiche sittliche Mißbilligung verdient wie die des Diebes und weil auch die seelische Verfassung dieser beiden Täter, deren Verfehlungen in gleichem Maße gegen fremdes Eigentum gerichtet sind, nicht wesentlich verschieden ist (vgl. BGHSt 1, 302, 304; 1,327f; 4,128).
  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 377/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.10.1957 - 4 StR 73/57
    Dieses ist nach der schon vom Reichsgericht vertretenen und seitdem in Rechtsprechung und Rechtslehre einhellig anerkannten Auffassung zwischen Diebstahl und Hehlerei erfüllt, weil die Tat des Hehlers nach allgemeiner Rechtsüberzeugung die gleiche sittliche Mißbilligung verdient wie die des Diebes und weil auch die seelische Verfassung dieser beiden Täter, deren Verfehlungen in gleichem Maße gegen fremdes Eigentum gerichtet sind, nicht wesentlich verschieden ist (vgl. BGHSt 1, 302, 304; 1,327f; 4,128).
  • BGH, 28.01.2014 - 2 StR 495/12

    2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bezweifelt Verfassungsmäßigkeit der

    Ferner wurde in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angenommen, dass Erschwerungsgründe bei einer der Alternativen einer gesetzesalternativen Wahlfeststellung nicht entgegenstehen, wenn die Grundgestaltung rechtsethisch und psychologisch vergleichbare Tatbestände betrifft (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1957 - 4 StR 73/57, BGHSt 11, 26, 28).
  • BVerfG, 05.07.2019 - 2 BvR 167/18

    Die Wahlfeststellung zwischen (gewerbsmäßig begangenem) Diebstahl und

    Jedenfalls dann, wenn diese Straftatbestände einen vergleichbaren Unrechts- und Schuldgehalt besitzen - wie vorliegend gewerbsmäßig begangener Diebstahl und gewerbsmäßige Hehlerei (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1957 - 4 StR 73/57 -, BGHSt 11, 26 ; BGH, Beschluss vom 19. Januar 2000 - 3 StR 500/99 -, NStZ 2000, 473 ; BGH, Beschluss vom 27. November 2012 - 5 StR 377/12 -, Rn. 1) -, fordert die Unschuldsvermutung keinen Freispruch.
  • BGH, 02.11.2016 - 2 StR 495/12

    Zweiter Strafsenat legt die Frage der Zulässigkeit wahldeutiger Verurteilung

    Schließlich wurde mit einer Eliminierungsmethode angenommen, dass Erschwerungsgründe bei einer Alternative der gesetzesalternativen Verurteilung nicht entgegenstehen, wenn die Grundgestaltung rechtsethisch und psychologisch vergleichbare Tatbestände betrifft (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1957 - 4 StR 73/57, BGHSt 11, 26, 28).
  • BGH, 11.03.2015 - 2 StR 495/12

    Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen; echte Wahlfeststellung

    Schließlich wurde angenommen, dass Erschwerungsgründe bei einer Alternative der gesetzesalternativen Verurteilung nicht entgegenstehen, wenn die Grundgestaltung rechtsethisch und psychologisch vergleichbare Tatbestände betrifft (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1957 - 4 StR 73/57, BGHSt 11, 26, 28).
  • BGH, 11.09.2014 - 4 ARs 12/14

    Verfassungsmäßigkeit der ungleichartigen Wahlfeststellung

    Der beabsichtigten Entscheidung des 2. Strafsenats steht Rechtsprechung des 4. Strafsenats entgegen (Beschluss vom 12. Februar 2008 - 4 StR 623/07, NJW 2008, 1394, 1395; Urteile vom 15. Mai 1973 - 4 StR 172/73, BGHSt 25, 182; vom 17. Oktober 1957 - 4 StR 73/57, BGHSt 11, 26, 28 und vom 12. September 1951 - 4 StR 533/51, BGHSt 1, 302, 304; sowie - hinsichtlich der Zulässigkeit der Wahlfeststellung nicht tragend - Urteile vom 21. November 2013 - 4 StR 242/13, NStZ 2014, 172; vom 11. November 1966 - 4 StR 387/66, BGHSt 21, 152, 153; Beschluss vom 12. Mai 2010 - 4 StR 92/10, NStZ 2010, 698).
  • BGH, 19.01.2000 - 3 StR 500/99

    Voraussetzungen des Bandendiebstahls, der Bandenhehlerei; Voraussetzungen einer

    b) Daß Diebstahl und Hehlerei rechtsethisch und psychologisch vergleichbar sind und deshalb die Grundlage einer Wahlfeststellung bilden können, ist anerkannt (BGHSt 1, 304; 9, 390, 392; 15, 63), ebenso ist eine Wahlfeststellung zwischen - gewerbsmäßig begangenem - Diebstahl nach §§ 242, 243 Abs. 1 Nr. 3 StGB und gewerbsmäßiger Hehlerei nach § 260 Abs. 1 Nr. 1 StGB zulässig (BGHSt 11, 26, 28; BGH NJW 1974, 804, 805; BGH, Urt. vom 9. Juli 1998 -4 StR 250/98 (S. 8)).

    Denn nach der bisherigen Rechtsprechung stünde einer wahlweisen Verurteilung wegen gewerbsmäßig begangenem Diebstahl nach §§ 242, 243 Abs. 1 Nr. 3 StGB oder gewerbsmäßiger Bandenhehlerei nach § 260 a Abs. 1 StGB der Umstand, daß ein Vergehen alternativ einem Verbrechen gegenübersteht, dann nicht entgegen, wenn die gegenüber dem Grundtatbestand der Hehlerei straferhöhenden Umstände des § 260 a Abs. 1 StGB der bandenmäßigen Begehung und der Gewerbsmäßigkeit für den Fall, daß die Angeklagten einen Diebstahl begangen haben, ebenfalls festgestellt und zumindest strafschärfend berücksichtigt, d.h. als straferhöhender Umstand gewissermaßen vor die Klammer gezogen werden könnten (vgl. BGHSt 11, 26, 28; BGH NJW 1974, 804, 805 zur Wahlfeststellung zwischen Diebstahl oder Betrug mit der als Verbrechen ausgestalteten gewerbsmäßigen Hehlerei des § 260 Abs. 1 StGB a.F.; anderer Auffassung jedoch BGH bei Holtz MDR 1970, 13 zu § 260 Abs. 1 StGB a.F. in der Alternative der Gewohnheitsmäßigkeit).

  • BGH, 11.11.1966 - 4 StR 387/66

    Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage wegen schweren Raubes oder Hehlerei -

    Nach der Entscheidung des Reichsgerichts RGSt 68, 257 und der ihr folgenden ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 9, 390, 392 ff [BGH 15.10.1956 - GSSt - 2/56] mit Nachweisen; 11, 26, 28; 16, 184; 20, 100, 101) ist Voraussetzung einer Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage, daß die mehreren möglichen Verhaltensweisen rechtsethisch und phsychologisch gleichwertig sind.

    Auf dieser Grundlage hat der Bundesgerichtshof bei der Möglichkeit der Verletzung verschiedener gesetzlicher Tatbestände Wahlfeststellung zugelassen zwischen Diebstahl und Hehlerei (BGHSt 1, 302 [BGH 12.09.1951 - 4 StR 533/51]), schweren Diebstahl, Beihilfe dazu und Hehlerei (BGHSt 15, 63), schwerem Diebstahl, Unterschlagung und Hehlerei (BGHSt 16, 184), schwerem Diebstahl und gewerbsmäßiger Hehlerei (BGHSt 11, 26), gewerbsmäßiger Zollhinterziehung und gewerbsmäßiger Zollhehlerei (BGHSt 4, 128) sowie zwischen Raub und räuberischer Erpressung (BGHSt 5, 280).

  • BGH, 26.07.1961 - 2 StR 190/61

    Wahlfeststellung zwischen Diebstahl, Hehlerei und Unterschlagung

    Das ist, soweit es sich um (schweren) Diebstahl und Hehlerei handelt, bereits in einer Reihe von Entscheidungen dargelegt worden (RGSt 68, 257, 262; BGHSt 1, 302; 11, 26; 15, 63; BGH NJW 1952, 114).
  • BGH, 22.05.1968 - 4 StR 36/68

    Uneingeschränkt gestellter Strafantrag - Verpflichtung des Gerichts zur

    Sie ist nur zulässig, wenn, wie z.B. bei Diebstahl und Hehlerei (BGHSt 1, 302, 304) [BGH 12.09.1951 - 4 StR 533/51], Raub und räuberischer Erpressung (BGHSt 5, 280, 281) [BGH 12.01.1954 - 1 StR 631/53], die möglichen Verhaltensweisen rechtsethisch und psychologisch gleichwertig sind (vgl. HGSt 68, 257; BGHSt 9, 390, 392 ff [BGH 15.10.1956 - GSSt - 2/56]; 11, 26, 28 [BGH 17.10.1957 - 4 StR 73/57]; 16, 184, 186 [BGH 26.07.1961 - 2 StR 190/61]; 20, 100, 101) [BGH 06.11.1964 - 6 StE 1/64].
  • BGH, 20.02.1974 - 3 StR 1/74

    Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei - Mitwirken beim Absatz betrügerisch

    Darauf, daß gewerbsmäßiges Handeln bei Betrug nicht als straf- erhöhendes Tatbestandsmerkmal verwertet worden ist, kommt es nicht an (BGHSt 11, 26 für das Verhältnis der §§ 242, 260 StGB).
  • BGH, 09.07.1998 - 4 StR 250/98
  • OLG Saarbrücken, 16.10.1975 - Ss 55/75
  • BGH, 02.11.1965 - 5 StR 421/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 21.02.1969 - 4 StR 1/69

    Wahlfeststellung hinsichtlich der Verurteilung zu Diebstahl und Hehlerei -

  • BGH, 14.11.1967 - 5 StR 597/67

    Voraussetzungen der Verurteilung eines Angeklagten - Zulässigkeit einer

  • BGH, 03.12.1963 - 1 StR 424/63

    Voraussetzungen der strafrechtlichen Verfolgbarkeit einer üblen Nachrede - Sinn

  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 467/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

  • BGH, 27.08.1975 - 2 StR 330/75

    Strafbarkeit wegen gewerbsmäßiger Hehlerei in Tateinheit mit Urkundenfälschung

  • BGH, 17.07.1962 - 1 StR 263/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.02.1962 - 5 StR 642/61

    Erforderlichkeit der Hinweispflicht des Gerichts hinsichtlich der Wirkung des

  • BGH, 29.05.1959 - 5 StR 135/59

    Rechtsmittel

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