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   BGH, 28.12.1983 - 4 StR 737/83   

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https://dejure.org/1983,8087
BGH, 28.12.1983 - 4 StR 737/83 (https://dejure.org/1983,8087)
BGH, Entscheidung vom 28.12.1983 - 4 StR 737/83 (https://dejure.org/1983,8087)
BGH, Entscheidung vom 28. Dezember 1983 - 4 StR 737/83 (https://dejure.org/1983,8087)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Verwertung von Vorverurteilungen trotz Tilgungsreife - Fünfjährige Tilgungsfrist ab dem ersten Urteil trotz nachträglicher Bildung einer einheitlichen Jugendstrafe - Privilegierung junger Straftäter bezüglich Ablauf der Tilgungsfrist trotz fehlender ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.09.1957 - 4 StR 372/57
    Auszug aus BGH, 28.12.1983 - 4 StR 737/83
    Da nicht auszuschließen ist, daß der Fehler das Strafmaß zum Nachteil des Angeklagten beeinflußt hat, war der gesamte Strafausspruch aufzuheben; damit kann auch die angeordnete Maßregel keinen Bestand haben (vgl. BGHSt 10, 379, 382; BGH, Beschluß vom 29. April 1982 - 4 StR 174/82).
  • BGH, 03.08.1978 - 4 StR 380/78

    Zur Tilgungsreife der Eintragung - Strafschärfende Bewertung aufgrund einschlägig

    Auszug aus BGH, 28.12.1983 - 4 StR 737/83
    Sie begann mit dem Tag des ersten Urteils, also am 29. Dezember 1975, zu laufen (§ 45 Abs. 1, § 34 Satz 1, § 5 Abs. 1 Nr. 4 BZRG), obwohl nachträglich gemäß § 31 Abs. 2 JGG eine einheitliche Jugendstrafe gebildet worden war (§ 34 Satz 2 Nr. 1 BZRG; vgl. BGH, Beschluß vom 3. August 1978 - 4 StR 380/78).
  • BGH, 29.04.1982 - 4 StR 174/82

    Beginn der Tilgungsfrist im Lichte des Verwertungsverbots

    Auszug aus BGH, 28.12.1983 - 4 StR 737/83
    Da nicht auszuschließen ist, daß der Fehler das Strafmaß zum Nachteil des Angeklagten beeinflußt hat, war der gesamte Strafausspruch aufzuheben; damit kann auch die angeordnete Maßregel keinen Bestand haben (vgl. BGHSt 10, 379, 382; BGH, Beschluß vom 29. April 1982 - 4 StR 174/82).
  • BGH, 03.05.1983 - 4 StR 196/83

    Verwertung von Eintragungen eines Angeklagten im Erziehungsregister bei der

    Auszug aus BGH, 28.12.1983 - 4 StR 737/83
    Für die neue Verhandlung und Entscheidung weist der Senat darauf hin, daß die im Urteil aufgeführten Eintragungen im Erziehungsregister ebenfalls nicht mehr zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt werden dürfen; denn gemäß § 58 Abs. 1 BZRG waren sie aus dem Register zu entfernen, als der Angeklagte am 27. August 1982 das 24. Lebensjahr vollendete (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Mai 1983 - 4 StR 196/83).
  • BGH, 16.09.2020 - 5 StR 314/20

    Verwertungsverbot bei Heranziehung getilgter Vorstrafen (Sachrüge;

    Der Senat kann offenlassen, ob das Vorgehen des Landgerichts gegen § 51 Abs. 1 BZRG verstößt (vgl. zu Fristberechnung und Fristbeginn bezüglich der Tilgungsreife § 46 Abs. 1 Nr. 3 und 4, Abs. 3, § 47 Abs. 1 i.V.m. § 35 Abs. 1 und § 36 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 BZRG; zur Fristberechnung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung BGH, Beschluss vom 18. Januar 2001 - 1 StR 528/00, NStZ-RR 2001, 203; zur Fristberechnung bei nachträglicher Bildung einer einheitlichen Jugendstrafe BGH, Beschlüsse vom 28. Dezember 1983 - 4 StR 737/83; vom 19. März 2019 - 3 StR 68/19 und vom 17. Dezember 2019 - 4 StR 472/19; zur Berechnung der Frist allgemein BGH, Beschluss vom 15. Juli 2014 - 5 StR 270/14, NStZ-RR 2014, 356; zur Verlängerung um die Dauer der verhängten Freiheitsstrafe BGH, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 4 StR 681/10, NStZ-RR 2011, 286 mwN; vgl. insgesamt auch Tolzmann, Bundeszentralregistergesetz, Kommentar, 5. Aufl., § 23 Rn. 10, § 35 Rn. 10 (bezüglich des alleinigen Abstellens auf die Höhe der Gesamtfreiheitsstrafe nicht unzweifelhaft, da § 46 Abs. 1 Nr. 3 BZRG eine Verurteilung wegen einer dort bezeichneten Sexualstraftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verlangt und damit ein erhebliches Gewicht gerade der Katalogtat voraussetzt; vgl. zur ähnlichen Problematik bei § 66 Abs. 1 Nr. 2 StGB BGH, Beschluss vom 31. Juli 1997 - 4 StR 339/97, NStZ-RR 1998, 135 mwN), § 36 Rn. 8, § 46 Rn. 28, § 47 Rn. 6 f.).
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