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   BGH, 17.01.1995 - 4 StR 755/94   

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https://dejure.org/1995,3074
BGH, 17.01.1995 - 4 StR 755/94 (https://dejure.org/1995,3074)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1995 - 4 StR 755/94 (https://dejure.org/1995,3074)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1995 - 4 StR 755/94 (https://dejure.org/1995,3074)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch - Leistungserbringung - Schadenswiedergutmachung - Täter-Opfer-Ausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 284
  • StV 1995, 249
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 04.12.2014 - 4 StR 213/14

    Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen; Anwendbarkeit auf Delikte, die

    cc) Soweit der Senat in einer früheren Entscheidung eine Anwendung des § 46a StGB bei einer Verurteilung wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, gefährlicher Körperverletzung u.a. für zulässig erachtet hat, betraf dies einen Fall des § 46a Nr. 2 StGB (Beschluss vom 17. Januar 1995 - 4 StR 755/94, NStZ 1995, 284).
  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 205/95

    Immaterielle Folgen der Straftat - Materielle Folgen der Straftat -

    Unter diesen Umständen kann die Möglichkeit nicht verneint werden, daß auf eine mildere Strafe erkannt worden wäre (vgl. auch BGH, Beschluß vom 17. Januar 1995 - 4 StR 755/94).
  • BGH, 27.08.2002 - 1 StR 204/02

    Täter-Opfer-Ausgleich (Wiedergutmachungserfolg; Vorbehalt des Opfers;

    Der Anwendbarkeit steht zudem nicht von vornherein entgegen, daß der Täter den finanziellen Ausgleich durch seinen Verteidiger und etwa erst zu einem Zeitpunkt veranlaßt hat oder sich dazu verpflichtet hat, zudem ihn das Opfer bereits auf Zahlung in Anspruch genommen hat (BGH StV 2000, 129 = NStZ-RR 2000, 364; StV 1999, 89; NStZ 1995, 284).
  • BGH, 14.12.1999 - 4 StR 554/99

    Prüfungspflicht; Täter-Opfer-Ausgleich; Strafrahmenmilderung; Sexueller Mißbrauch

    In diesem Zusammenhang würde der Anwendbarkeit des § 46a StGB zwar nicht von vornherein entgegenstehen, daß der Angeklagte - wie mit der Revision vorgetragen - den finanziellen Ausgleich durch seinen Verteidiger und erst veranlaßt hat, nachdem er von den geschädigten Kindern auf Zahlung in Anspruch genommen worden ist (BGH NStZ 1995, 284; StV 1999, 89).
  • KG, 24.09.2015 - 121 Ss 157/15

    Berücksichtigung der Ergebnisse einer Atemalkoholmessung

    Einer Strafmilderung gemäß §§ 46a, 49 Abs. 1 StGB steht jedoch nicht von vornherein entgegen, dass der Täter Leistungen zur Entschädigung des Opfers erst erbringt, nachdem er von diesem auf Zahlung in Anspruch genommen worden ist (vgl. BGH StV 1995, 249).
  • BayObLG, 28.02.1996 - 4St RR 33/96

    Revision gegen den Straffolgenausspruch in einem strafgerichtlichen Verfahren;

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