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   BGH, 22.04.1999 - 4 StR 76/99   

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BGH, 22.04.1999 - 4 StR 76/99 (https://dejure.org/1999,1882)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1999 - 4 StR 76/99 (https://dejure.org/1999,1882)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1999 - 4 StR 76/99 (https://dejure.org/1999,1882)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 24 StGB; § 239a StGB;
    Erpresserischer Menschenraub; Freiwilligkeit; Rücktritt; Fehlgeschlagener Versuch; Unmittelbares Ansetzen;

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des strafbefreienden Rücktritts; Rücktritt vom fehlgeschlagenen Versuch; "Freiwilligkeit" beim Rücktritt vom Versuch; Einheitliche Tat im Rechtssinne; Rechtliche Voraussetzungen der Versuchsstrafbarkeit; Verabredung zu einem Verbrechen

  • Judicialis

    StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; StGB § 239 a; ; StGB § 24; ; StPO § 357

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 1, § 22

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 395
  • NStZ 2000, 415 (Ls.)
  • StV 1999, 593
  • JR 2000, 293
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Auszug aus BGH, 22.04.1999 - 4 StR 76/99
    Dies ist der Fall, sobald der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 26, 201, 202 ff.; 28, 162, 163; BGH NStZ 1997, 83 jeweils m.w.N.).

    Insofern unterscheidet sich der Sachverhalt von dem, der der Entscheidung BGHSt 26, 201 zugrundelag: Dort hatten die Täter maskiert und mit vorgehaltener Pistole an der Haustür geläutet, wobei die öffnende Person sogleich bei ihrem Erscheinen mit der Pistole bedroht, gefesselt und zur Ermöglichung und Duldung der Wegnahme genötigt werden sollte.

  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 22.04.1999 - 4 StR 76/99
    Angesichts dieser Feststellungen liegt die Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs nahe, bei dem die Möglichkeit des strafbefreienden Rücktritts dem Täter generell versagt ist (zur Abgrenzung vgl. BGHSt 33, 295, 297; 34, 53, 56157).
  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus BGH, 22.04.1999 - 4 StR 76/99
    Dieses Erfordernis kann beim Tatbestand der Erpressung auch dann erfüllt sein, wenn durch die Einzelakte, mittels derer auf die Willensentschließung des Opfers eingewirkt werden soll, letztlich nur die ursprüngliche Drohung durchgehalten wird (BGHSt 40, 75, 77; 41, 368, 369; BGH JR 1998, 516 mit Anm. Satzger).
  • BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78

    Unmittelbares Ansetzen bei einem Kraftfahrzeugdiebstahl - Beschaffen eines

    Auszug aus BGH, 22.04.1999 - 4 StR 76/99
    Dies ist der Fall, sobald der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 26, 201, 202 ff.; 28, 162, 163; BGH NStZ 1997, 83 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.10.1983 - 2 StR 485/83

    mutlose Tankstellenräuber - § 30 i.V.m. § 250, § 31 StGB, Untätigbleiben

    Auszug aus BGH, 22.04.1999 - 4 StR 76/99
    Es kann danach bei beiden Angeklagten ein strafbefreiender Rücktritt gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 3 StGB, für den unter bestimmten Voraussetzungen auch bloßes Untätigbleiben genügen kann (vgl. BGHSt 32, 133, 134/135), nicht ausgeschlossen werden.
  • BGH, 01.03.1994 - 1 StR 33/94

    Rücktritt vom fortgesetzten unbeendeten Versuch (einheitlicher Lebensvorgang)

    Auszug aus BGH, 22.04.1999 - 4 StR 76/99
    Dieses Erfordernis kann beim Tatbestand der Erpressung auch dann erfüllt sein, wenn durch die Einzelakte, mittels derer auf die Willensentschließung des Opfers eingewirkt werden soll, letztlich nur die ursprüngliche Drohung durchgehalten wird (BGHSt 40, 75, 77; 41, 368, 369; BGH JR 1998, 516 mit Anm. Satzger).
  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92

    Teilfreispruch bei Tatmehrheit - Verfahrensrüge bei unterbliebener Belehrung -

    Auszug aus BGH, 22.04.1999 - 4 StR 76/99
    Beide Angeklagten hatten die weitere Tatbegehung von vorneherein davon abhängig gemacht, daß das in Aussicht genommene Tatopfer ohne ihr Kleinkind erscheint; es bedurfte somit noch eines weiteren Willensimpulses, damit ihr Tun unmittelbar in die Tatbestandshandlung einmündete (vgl. auch BGHR StGB § 22 Ansetzen 16 = NStZ 1993, 398 und BGHR aaO Ansetzen 21 = NStZ 1996, 38).
  • BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86

    Fehlgeschlagener Versuch

    Auszug aus BGH, 22.04.1999 - 4 StR 76/99
    Angesichts dieser Feststellungen liegt die Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs nahe, bei dem die Möglichkeit des strafbefreienden Rücktritts dem Täter generell versagt ist (zur Abgrenzung vgl. BGHSt 33, 295, 297; 34, 53, 56157).
  • BGH, 22.10.1997 - 3 StR 419/97

    Urteil gegen Autobahnschützen rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 22.04.1999 - 4 StR 76/99
    Dieses Erfordernis kann beim Tatbestand der Erpressung auch dann erfüllt sein, wenn durch die Einzelakte, mittels derer auf die Willensentschließung des Opfers eingewirkt werden soll, letztlich nur die ursprüngliche Drohung durchgehalten wird (BGHSt 40, 75, 77; 41, 368, 369; BGH JR 1998, 516 mit Anm. Satzger).
  • BGH, 13.08.1996 - 1 StR 453/96

    Verabredung eines gemeinschaftlichen erpresserischen Menschenraubes - Versuch des

    Auszug aus BGH, 22.04.1999 - 4 StR 76/99
    Dies ist der Fall, sobald der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 26, 201, 202 ff.; 28, 162, 163; BGH NStZ 1997, 83 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.04.1995 - 2 StR 118/95

    Zuviele Kunden - § 22 StGB, 'Jetzt geht es los'; § 154 Abs. 2 StPO,

  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Dies ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet, es eines weiteren "Willensimpulses" nicht mehr bedarf und er objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestandes übergeht (vgl. BGHSt 28, 162, 163; 26, 201, 202 ff.; BGH NStZ 2000, 422; 1999, 395, 396).
  • OLG Köln, 18.05.2020 - 2 Ws 161/20

    Versuchsbeginn bei Cash Trapping

    Das gleiche gilt, wenn der Täter die Tatbegehung von Bedingungen in der Person des Opfers abhängig macht, etwa, dass dieses allein am Tatort erscheint (vgl. BGH v. 22.04.1999, 4 StR 76/99, juris Rn. 9).
  • BGH, 08.09.2020 - 4 StR 44/20

    Verurteilung eines Pfarrers wegen versuchter sexueller Nötigung in zwei Fällen

    Es bleibt unklar, ob nach dem insoweit maßgeblichen Vorstellungbild des Tatmittlers mit der Betätigung der Klingel bereits die Schwelle zum "jetzt geht es los' überschritten und ein weiterer Willensimpuls zur Umsetzung des Tatentschlusses nicht mehr erforderlich war (vgl. BGH, Urteile vom 10. August 2016 ? 2 StR 493/15, StV 2017, 441, 442; vom 9. August 2011 ? 1 StR 194/11, NStZ 2012, 85, und vom 22. April 1999 ? 4 StR 76/99, NStZ 1999, 395).
  • BGH, 06.12.2007 - 3 StR 325/07

    Versuch (unmittelbares Ansetzen); Überzeugungsbildung (kritische Prüfung eines

    Für den vorliegenden Fall bedeutet dies: Hätte sich der Angeklagte, als er im Keller seines Hauses das Gas ausströmen ließ, vorgestellt, zur Herbeiführung der Explosion bedürfe es zwingend noch weiterer von ihm später zu erbringender Handlungen und bis dahin könne nichts passieren, dann hätte er die Schwelle zum Versuch des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion noch nicht überschritten (vgl. zu solchen Fallgestaltungen BGHR StGB § 22 Ansetzen 21, 26, 29).
  • BGH, 20.08.2004 - 2 StR 281/04

    Totschlag; Versuchsbeginn (Tatentschluss; unmittelbares Ansetzen; Notwendigkeit

    Die Feststellungen zum subjektiven Vorstellungsbild des Angeklagten lassen daher verschiedene Möglichkeiten offen, in denen das Klingeln an der Tür noch nicht als Überschreiten der Schwelle zum Versuch angesehen werden könnte, weil der Beginn der Tathandlung noch unter einem subjektiven Vorbehalt stand (vgl. hierzu den Fall BGH NStZ 1999, 395; zur Abgrenzung auch Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl., § 22 Rdn. 10 ff. m. w. N.).
  • BGH, 18.06.2013 - 2 StR 75/13

    Versuch (Begriff des unmittelbaren Ansetzens)

    Daraus könnte sich ein Vorbehalt ergeben, der dazu geführt hätte, dass die Schwelle zum Versuch nach der Tätervorstellung noch nicht überschritten war (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1999 - 4 StR 76/99, NStZ 1999, 395, 396; Beschluss vom 20. August 2004 - 2 StR 281/04, BGHR StGB, § 22 Ansetzen 33).
  • BGH, 12.07.2000 - 2 StR 43/00

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch; Voraussetzungen für Anordnung des Verfalls

    Das ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los"" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung übergeht (st. Rspr., BGHSt 37, 294, 297 f.; BGHR StGB § 22 Ansetzen 16, 21, 26).
  • BGH, 14.03.2001 - 3 StR 48/01

    Unmittelbares Ansetzen (Weiterer Willensentschluß); Versuchter Diebstahl

    Dies ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestandes übergeht (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 26, 201, 202 ff.; 28, 162, 163; BGH NStZ 1993, 398; 1996, 38; 1999, 395, 396).
  • LG Bamberg, 22.02.2018 - 71 KLs 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes nach Jugendstrafrecht

    Dafür reicht im Einzelfall Nichterbringen des erforderlichen eigenen Tatbeitrags und bloßes Untätigbleiben, insbesondere wenn nach der Vorstellung des Beteiligten die Tat ohne sein Mitwirken nicht begangen wird und die Tat daraufhin unterbleibt (Fischer, StGB, 65. Aufl. 2018, § 31 Rn. 5 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 13.03.1997 - 4 StR 39/97 - Rn. 5 m.w.N., juris = NStZ-RR 1997, 289 f.; BGH, Urteil vom 22.04.1999 - 4 StR 76/99 - Rn. 10 a.E., juris = NStZ 1999, 395 f.).

    Dafür reicht im Einzelfall Nichterbringen des erforderlichen eigenen Tatbeitrags und bloßes Untätigbleiben, insbesondere wenn nach der Vorstellung des Beteiligten die Tat ohne sein Mitwirken nicht begangen wird und die Tat daraufhin unterbleibt (Fischer, StGB, 65. Aufl. 2018, § 31 Rn. 5 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 13.03.1997 - 4 StR 39/97 - Rn. 5 m.w.N., juris = NStZ-RR 1997, 289 f.; BGH, Urteil vom 22.04.1999 - 4 StR 76/99 -Rn. 10 a.E., juris = NStZ 1999, 395 f.).

  • LG Mönchengladbach, 03.09.2014 - 32 Ns 18/14

    Vorbereitungshandlung; Versuch; unmittelbares Ansetzen zum Gewahrsamsbruch

    Voraussetzung ist, dass der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet, es eines weiteren Willensimpulses nicht mehr bedarf und der Täter objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so dass sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestandes übergeht (vgl. BGH, MDR 1979, 152; NStZ 1993, 289; NStZ 1993, 133; NStZ 1999, 395; NStZ 2001, 415; wistra 2008, 105; NJW 2014, 1463; KG, BeckRS 2013, 00392).
  • OLG Dresden, 28.05.2020 - 2 OLG 22 Ss 369/20

    Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch beim Diebstahl

  • BGH, 11.03.2003 - 4 StR 88/03

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch; Freiwilligkeit; Rücktritt bei

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