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   BGH, 05.06.2013 - 4 StR 77/13   

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https://dejure.org/2013,17508
BGH, 05.06.2013 - 4 StR 77/13 (https://dejure.org/2013,17508)
BGH, Entscheidung vom 05.06.2013 - 4 StR 77/13 (https://dejure.org/2013,17508)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 2013 - 4 StR 77/13 (https://dejure.org/2013,17508)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision eines Angeklagten hinsichtlich des Nichtvorliegens eines schweren Bandendiebstahls schon in einer bestimmten Zeitspanne; Berichtigung eines Strafurteils hinsichtlich der Anzahl der begangenen schweren Bandendiebstähle

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265; StPO § 354 Abs. 1
    Revision eines Angeklagten hinsichtlich des Nichtvorliegens eines schweren Bandendiebstahls schon in einer bestimmten Zeitspanne; Berichtigung eines Strafurteils hinsichtlich der Anzahl der begangenen schweren Bandendiebstähle

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.11.2004 - 4 StR 362/04

    Urteilsberichtigung (offensichtliches Verkündungsversehen); Tenorierung

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 4 StR 77/13
    Die nachträgliche Berichtigung eines schriftlichen Urteils ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur ganz ausnahmsweise bei offenbaren Versehen nichtsachlicher Art möglich, wohingegen sachliche Fehler auch dann nicht berücksichtigungsfähig sind, wenn sie offensichtlich sind (so bereits BGH, Urteil vom 23. Oktober 1952 - 5 StR 480/52, NJW 1953, 76; BGH, Beschluss vom 23. November 2004 - 4 StR 362/04, BeckRS 2005, 00265).

    Den Verdacht einer inhaltlichen Änderung des Urteils vermag diese Berichtigung nicht zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2000 - 2 StR 430/99, NStZ 2000, 386 und Beschluss vom 23. November 2004 - 4 StR 362/04, BeckRS 2005, 00265).".

  • BGH, 23.10.1952 - 5 StR 480/52
    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 4 StR 77/13
    Die nachträgliche Berichtigung eines schriftlichen Urteils ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur ganz ausnahmsweise bei offenbaren Versehen nichtsachlicher Art möglich, wohingegen sachliche Fehler auch dann nicht berücksichtigungsfähig sind, wenn sie offensichtlich sind (so bereits BGH, Urteil vom 23. Oktober 1952 - 5 StR 480/52, NJW 1953, 76; BGH, Beschluss vom 23. November 2004 - 4 StR 362/04, BeckRS 2005, 00265).
  • BGH, 17.03.2000 - 2 StR 430/99

    Zulässige Berichtigung der Urteilsformel bei Zählfehler

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 4 StR 77/13
    Den Verdacht einer inhaltlichen Änderung des Urteils vermag diese Berichtigung nicht zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2000 - 2 StR 430/99, NStZ 2000, 386 und Beschluss vom 23. November 2004 - 4 StR 362/04, BeckRS 2005, 00265).".
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2019 - 14 LB 1/18

    Aberkennung des Ruhegehaltes wegen außerdienstlicher Straftaten

    Der Anklagesatz weist einen offenkundigen - schon dem Amtsgericht ... unterlaufenen und übernommenen - Zählfehler auf, der im Wege der Auslegung behoben werden kann (vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 1 StR 549/16 -, Rn. 4, juris; Beschluss vom 5. Juni 2013 - 4 StR 77/13 -, Rn. 3 f., juris).
  • OLG Karlsruhe, 12.07.2022 - 1 Rb 34 Ss 398/22

    Corona, Verstoß gegen Corona-VO, Geldbuße, Bemessung, Gefährlichkeit des

    Dieses offensichtliche Versehen des Amtsgerichts war daher in der Urteilsformel zu korrigieren (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 05.06.2013 - 4 StR 77/13 - juris; OLG Köln, Beschl. v. 21.10.2003 - Ss 410/03 (B) - 199 B, Ss 410/03 - 199, Ss 410/03 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 06.10.1980 - 6 Ss OWi 1106/80 - juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl. 2021, § 354 Rn. 33).
  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 551/14

    Gefährliche Körperverletzung (Begehung mittels eines gefährlichen Werkzeugs)

    allein wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verhängten Einzelstrafen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2014 - 2 StR 518/13; vom 5. Juni 2013 - 4 StR 77/13).
  • BGH, 08.01.2019 - 4 StR 520/18

    Offensichtliches Vorliegen eines Übertragungsfehler bei der Abfassung des

    Insoweit liegt offensichtlich ein Übertragungsfehler bei der Abfassung des schriftlichen Urteils vor, den der Senat nach § 354 Abs. 1 StPO berichtigen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 4 StR 77/13, Urteil vom 14. November 1990 - 3 StR 310/90, BGHR StPO § 267 Berichtigung 2 mwN).
  • BGH, 05.07.2017 - 4 StR 232/17

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Eine nachträgliche Berichtigung des Tenors vermag unter diesen Umständen den Verdacht einer inhaltlichen Änderung des Urteils nicht zu begründen und ist daher ausnahmsweise zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 4 StR 77/13 mwN).
  • BayObLG, 06.09.2023 - 203 StRR 342/23

    Unterbliebene Anordnung einer Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis iRd

    Es muss - auch ohne Berichtigung - eindeutig erkennbar sein, was das Gericht - zum Zeitpunkt der Verkündung - tatsächlich gewollt und entschieden hat (vgl. zur Berichtigung in der Revision BGH, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 4 StR 77/13 -, juris Rn. 3; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O. § 354 Rn. 33; Franke a.a.O. § 354 Rn. 47 ff.; Gericke a.a.O. § 354 Rn. 20 f.).
  • LG Münster, 26.08.2019 - 20 KLs 5/18
    Die Kammer konnte den schriftlichen Urteilstenor hier ausnahmsweise selbst nachträglich berichtigen, weil es sich bei der Abweichung zwischen verkündeter und schriftlicher Urteilsformel um ein für alle Beteiligten offensichtliches Versehen nichtsachlicher Art handelt und die Berichtigung den Verdacht einer inhaltlichen Änderung des Urteils nicht zu begründen vermag (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 268 Rn. 9 ff.; BGH 4 StR 77/13 - Beschluss vom 5. Juni 2013; BGH, Urteil vom 23. Oktober 1952 - 5 StR 480/52 -, BGHSt 3, 245-248).
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