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   BGH, 16.04.1996 - 4 StR 77/96   

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https://dejure.org/1996,3705
BGH, 16.04.1996 - 4 StR 77/96 (https://dejure.org/1996,3705)
BGH, Entscheidung vom 16.04.1996 - 4 StR 77/96 (https://dejure.org/1996,3705)
BGH, Entscheidung vom 16. April 1996 - 4 StR 77/96 (https://dejure.org/1996,3705)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Prostitution - Ablieferung der Prostitutionseinnahmen - Fortsetzung der nicht mehr gewollten Prostitution - Intensivere Prostitutionsform - Recht auf sexuelle Selbstbestimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 181

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 180
  • NStZ-RR 1996, 291
  • StV 1996, 481
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.08.1994 - 1 StR 477/94

    Schutzzweck des § 181 Strafgesetzbuch (StGB) - Begehung des versuchten schweren

    Auszug aus BGH, 16.04.1996 - 4 StR 77/96
    Er schützt darüber hinaus auch Personen, die bisher der Prostitution nachgehen, sie aber aufgeben wollen, davor, diese Tätigkeit fortsetzen zu müssen, sowie der Prostitution nachgehende Personen davor, zu einer andersartigen, von ihnen nicht gewollten Form der Prostitutionsausübung gezwungen zu werden (BGHR StGB § 181 Abs. 1 Nr. 1 Prostitution 1 mit weit. Nachw.).
  • BGH, 04.08.2020 - 3 StR 132/20

    Zwangsprostitution (Veranlassen zur weiteren Ausübung der Prostitution;

    Freilich muss von der (unterbleibenden) Änderung die Prostitutionsausübung selbst betroffen sein (s. Schönke/Schröder/Eisele aaO; MüKoStGB/Renzikowski, 3. Aufl., § 232a Rn. 30), so dass weder der Wechsel des Zuhälters (s. MüKoStGB/Renzikowski aaO, Rn. 30 Fn. 82) noch ein Abführen der Einnahmen zur Tatbestandsverwirklichung genügt (s. BGH, Beschluss vom 16. April 1996 - 4 StR 77/96, NStZ-RR 1996, 291 f.).
  • BGH, 09.05.2001 - 2 StR 111/01

    Einführung von Ergebnissen einer Telefonüberwachung in die Hauptverhandlung;

    Wird die Prostitution bereits - freiwillig -ausgeübt, so ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich, daß das Opfer durch die Einwirkung des Täters zu einer qualitativ andersartigen, von ihm nicht gewollten Form der Prostitutionsausübung bestimmt wird; dies kann etwa bei einem erzwungenen Wechsel der Prostitutionsform, einer Erweiterung der vom Opfer zu erbringenden sexuellen Dienste oder bei einer zu wesentlicher Verschlechterung der Lage des Opfers führenden Veränderung der Prostitutionsbedingungen der Fall sein (vgl. BGHSt 33, 353; 42, 179; BGH NStZ-RR 1996, 291; vgl. auch Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 181 Rdn. 4 f.; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl., § 181 Rdn. 3; Laubenthal, Sexualstraftaten, 2000, Rdn. 676, 647; jew. m.w.N.).
  • BGH, 16.07.1996 - 1 StR 221/96

    Strafbarkeit wegen (schweren) Menschenhandels, wenn das Opfer bereits der

    Mit der die Strafbarkeit ausdehnenden Neufassung des § 181 Abs. 1 Nr. 1 StGB wollte der Gesetzgeber das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung auch solcher Personen besser schützen, die bereits der Prostitution nachgehen (BT-Drucks. 12/2046 S. 4, 7; BT-Drucks. 12/2589 S. 8, 9; BGH, Beschl. vom 16. April 1996 - 4 StR 77/96 - BGHR StGB § 181 Nr. 1 Prostitution 1 m.w.Nachw.; Lackner aaO § 181 Rdn. 4; Laufhütte aaO § 181 Rdn. 4; kritisch: F.-C. Schroeder JZ 1995, 231).
  • BGH, 20.06.2001 - 3 StR 199/01

    Prostitution; Schwerer Menschenhandel (Schutzgut der sexuellen Selbstbestimmung);

    Diese Vorschrift schützt eine Person, die der Prostitution bereits nachgeht, davor, daß sie nicht zu einer andersartigen, von ihr nicht gewollten Form der Prostitutionsausübung genötigt wird (vgl. BGHR StGB § 181 Abs. 1 Nr. 1 Prostitution 1; BGH, Beschl. vom 16. April 1996 - 4 StR 77/96).
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