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   BGH, 11.03.1999 - 4 StR 77/99   

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https://dejure.org/1999,5694
BGH, 11.03.1999 - 4 StR 77/99 (https://dejure.org/1999,5694)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1999 - 4 StR 77/99 (https://dejure.org/1999,5694)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1999 - 4 StR 77/99 (https://dejure.org/1999,5694)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 46 Abs. 3 StGB; § 52 StGB; § 35 BtMG; § 36 BtMG;
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 246 a; ; StPO § 357; ; StGB § 64; ; StGB § 46 Abs. 3; ; StGB § 46 Abs. 1; ; BtMG § 35; ; BtMG § 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 11.03.1999 - 4 StR 77/99
    Das Landgericht hätte daher darlegen müssen, warum es gleichwohl von der Unterbringung abgesehen hat (vgl. BGHSt 37, 5, 7; 38, 362, 363).

    Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5).

  • BGH, 02.12.1997 - 1 StR 698/97
    Auszug aus BGH, 11.03.1999 - 4 StR 77/99
    Für das weitere Verfahren weist er bezüglich der Strafrahmenwahl und der Strafzumessung im einzelnen darauf hin, daß im Hinblick auf § 46 Abs. 3 StGB die strafschärfende Erwägung Bedenken begegnet, der Angeklagte sei ein allzeit bereiter Gehilfe" des früheren Mitangeklagten gewesen und habe "dessen Einfuhr von Betäubungsmitteln ohne erkennbare Skrupel" - an anderer Stelle heißt es "'bedenkenlos" - gefördert (vgl. BGH NStZ 1998, 404; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Wiedereingliederung 1; BGHR StGB § 46 Abs. 3 Beihilfe 1, 2; BGH, Beschluß vom 2. Dezember 1997 - 1 StR 698/97).
  • BGH, 29.06.1994 - 2 StR 265/94

    Revision - Entziehungsanstalt - Unterbringungsanordnung - Zurückverweisung -

    Auszug aus BGH, 11.03.1999 - 4 StR 77/99
    Eine Erstreckung der Aufhebung gemäß § 357 StPO auf den früheren Mitangeklagten A., der keine Revision eingelegt hat, scheidet aus, da die Entscheidung nach § 64 StGB bei jedem Angeklagten auf individuellen Erwägungen beruht (vgl. BGHR StPO § 357 Erstreckung 4).
  • BGH, 12.08.1994 - 2 StR 348/94

    Strafschärfende Berücksichtigung eines Gewinnstrebens - Milderungsmöglichkeit für

    Auszug aus BGH, 11.03.1999 - 4 StR 77/99
    Für das weitere Verfahren weist er bezüglich der Strafrahmenwahl und der Strafzumessung im einzelnen darauf hin, daß im Hinblick auf § 46 Abs. 3 StGB die strafschärfende Erwägung Bedenken begegnet, der Angeklagte sei ein allzeit bereiter Gehilfe" des früheren Mitangeklagten gewesen und habe "dessen Einfuhr von Betäubungsmitteln ohne erkennbare Skrupel" - an anderer Stelle heißt es "'bedenkenlos" - gefördert (vgl. BGH NStZ 1998, 404; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Wiedereingliederung 1; BGHR StGB § 46 Abs. 3 Beihilfe 1, 2; BGH, Beschluß vom 2. Dezember 1997 - 1 StR 698/97).
  • BGH, 16.06.1998 - 4 StR 235/98

    Durchführung einer Drogentherapie anstelle einer Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 11.03.1999 - 4 StR 77/99
    Insbesondere hat § 64 StGB Vorrang vor der Sonderregelung der §§ 35, 36 BtMG, da letztere erst im Vollstreckungsverfahren Platz greifen und auf das Erkenntnisverfahren keinen Einfluß haben können (st. Rspr., vgl. nur BGH StV 1993, 302, 1995, 635; BGHR StGB § 64 Ablehnung 8; Senatsbeschluß vom 16. Juni 1998 - 4 StR 235/98).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 11.03.1999 - 4 StR 77/99
    Das Landgericht hätte daher darlegen müssen, warum es gleichwohl von der Unterbringung abgesehen hat (vgl. BGHSt 37, 5, 7; 38, 362, 363).
  • BGH, 15.07.1992 - 2 StR 266/92

    Unterlassen der gebotenen Unterbringung eines Angeklagten in einer

    Auszug aus BGH, 11.03.1999 - 4 StR 77/99
    Insbesondere hat § 64 StGB Vorrang vor der Sonderregelung der §§ 35, 36 BtMG, da letztere erst im Vollstreckungsverfahren Platz greifen und auf das Erkenntnisverfahren keinen Einfluß haben können (st. Rspr., vgl. nur BGH StV 1993, 302, 1995, 635; BGHR StGB § 64 Ablehnung 8; Senatsbeschluß vom 16. Juni 1998 - 4 StR 235/98).
  • BGH, 08.06.1988 - 2 StR 229/88

    Erpressung - Raub - Gewaltandrohung - Nötigung - Finaler Zusammenhang

    Auszug aus BGH, 11.03.1999 - 4 StR 77/99
    Für das weitere Verfahren weist er bezüglich der Strafrahmenwahl und der Strafzumessung im einzelnen darauf hin, daß im Hinblick auf § 46 Abs. 3 StGB die strafschärfende Erwägung Bedenken begegnet, der Angeklagte sei ein allzeit bereiter Gehilfe" des früheren Mitangeklagten gewesen und habe "dessen Einfuhr von Betäubungsmitteln ohne erkennbare Skrupel" - an anderer Stelle heißt es "'bedenkenlos" - gefördert (vgl. BGH NStZ 1998, 404; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Wiedereingliederung 1; BGHR StGB § 46 Abs. 3 Beihilfe 1, 2; BGH, Beschluß vom 2. Dezember 1997 - 1 StR 698/97).
  • BGH, 10.04.1992 - 1 StR 172/92

    Verabredung der Beteiligung an einer schweren räuberischen Erpressung -

    Auszug aus BGH, 11.03.1999 - 4 StR 77/99
    Für das weitere Verfahren weist er bezüglich der Strafrahmenwahl und der Strafzumessung im einzelnen darauf hin, daß im Hinblick auf § 46 Abs. 3 StGB die strafschärfende Erwägung Bedenken begegnet, der Angeklagte sei ein allzeit bereiter Gehilfe" des früheren Mitangeklagten gewesen und habe "dessen Einfuhr von Betäubungsmitteln ohne erkennbare Skrupel" - an anderer Stelle heißt es "'bedenkenlos" - gefördert (vgl. BGH NStZ 1998, 404; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Wiedereingliederung 1; BGHR StGB § 46 Abs. 3 Beihilfe 1, 2; BGH, Beschluß vom 2. Dezember 1997 - 1 StR 698/97).
  • BGH, 14.05.1992 - 4 StR 178/92

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Ermessensspielraum -

    Auszug aus BGH, 11.03.1999 - 4 StR 77/99
    Insbesondere hat § 64 StGB Vorrang vor der Sonderregelung der §§ 35, 36 BtMG, da letztere erst im Vollstreckungsverfahren Platz greifen und auf das Erkenntnisverfahren keinen Einfluß haben können (st. Rspr., vgl. nur BGH StV 1993, 302, 1995, 635; BGHR StGB § 64 Ablehnung 8; Senatsbeschluß vom 16. Juni 1998 - 4 StR 235/98).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

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