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   BGH, 18.07.2019 - 4 StR 80/19   

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https://dejure.org/2019,22940
BGH, 18.07.2019 - 4 StR 80/19 (https://dejure.org/2019,22940)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2019 - 4 StR 80/19 (https://dejure.org/2019,22940)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2019 - 4 StR 80/19 (https://dejure.org/2019,22940)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 344 StPO; § 64 Satz 1 StGB
    Wirksame Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch (Maßregelanordnung) Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen eines Hanges; Feststellung einer psychischen Betäubungsmittelabhängigkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 64 StGB

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

  • rewis.io

    Unterbringung in Entziehungsanstalt bei bestehender Betäubungsmittelabhängigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 64
    Voraussetzungen für die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - und der erforderliche Hang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 275
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 482/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 18.07.2019 - 4 StR 80/19
    Ein übermäßiger Konsum von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene aufgrund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113; vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12, RuP 2013, 34 f.).

    Das Fehlen solcher Beeinträchtigungen schließt die Bejahung eines Hangs nicht aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15 aaO; vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12 aaO; vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12, NStZ-RR 2012, 271).

    Ebenso wenig ist für einen Hang erforderlich, dass beim Täter bereits eine Persönlichkeitsdepravation eingetreten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 408/16 Rn. 6; vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15 aaO; vom 6. September 2007 - 4 StR 318/07, NStZ-RR 2008, 8).

  • BGH, 21.08.2012 - 4 StR 311/12

    Begriff des Hanges und des symptomatischen Zusammenhangs bei Cannabisabhängigkeit

    Auszug aus BGH, 18.07.2019 - 4 StR 80/19
    Ein übermäßiger Konsum von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene aufgrund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113; vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12, RuP 2013, 34 f.).

    Das Fehlen solcher Beeinträchtigungen schließt die Bejahung eines Hangs nicht aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15 aaO; vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12 aaO; vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12, NStZ-RR 2012, 271).

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 18.07.2019 - 4 StR 80/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Rechtsmittelangriff wegen der sich aus der Zweispurigkeit des strafrechtlichen Rechtsfolgensystems ergebenden prinzipiellen Unabhängigkeit von Strafe und Maßregel innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs grundsätzlich auf die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB beschränkt werden, sofern nicht im Einzelfall eine untrennbare Wechselwirkung zum Strafausspruch besteht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92; BGHSt 38, 362).
  • BGH, 06.09.2007 - 4 StR 318/07

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Auszug aus BGH, 18.07.2019 - 4 StR 80/19
    Ebenso wenig ist für einen Hang erforderlich, dass beim Täter bereits eine Persönlichkeitsdepravation eingetreten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 408/16 Rn. 6; vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15 aaO; vom 6. September 2007 - 4 StR 318/07, NStZ-RR 2008, 8).
  • BGH, 18.09.2013 - 1 StR 382/13

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Auslegung des Hanges)

    Auszug aus BGH, 18.07.2019 - 4 StR 80/19
    Die Strafkammer ist zwar im rechtlichen Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass die Feststellung einer zu Beschaffungsdelikten führenden psychischen Betäubungsmittelabhängigkeit die Annahme eines Hangs im Sinne des § 64 StGB trägt, ohne dass es auf den Grad oder die Ausprägung der Abhängigkeit im Einzelnen näher ankommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. September 2013 - 1 StR 456/13 Rn. 7; vom 18. September 2013 - 1 StR 382/13, BGHR StGB § 64 Satz 1 Hang 1; Urteil vom 31. Oktober 2001 - 2 StR 296/01, NStZ 2002, 142; van Gemmeren in MüKo-StGB, 3. Aufl., § 64 Rn. 23; Schöch in LK-StGB, 12. Aufl., § 64 Rn. 45).
  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 103/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Annahme eines Hangs

    Auszug aus BGH, 18.07.2019 - 4 StR 80/19
    Letzteres ist der Fall bei der Begehung von zur Befriedigung des eigenen Drogenkonsums dienenden Beschaffungstaten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. September 2018 - 4 StR 276/18, StV 2019, 261; vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15 Rn. 5; Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 18.07.2019 - 4 StR 80/19
    Die beweiswürdigenden Erwägungen des Landgerichts, die der Annahme einer Cannabisabhängigkeit des Angeklagten zugrunde liegen, halten aber unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20 f.; Schmitt in Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 337 Rn. 26 ff. mwN) einer rechtlichen Prüfung nicht stand.
  • BGH, 31.10.2001 - 2 StR 296/01

    Fehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt;

    Auszug aus BGH, 18.07.2019 - 4 StR 80/19
    Die Strafkammer ist zwar im rechtlichen Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass die Feststellung einer zu Beschaffungsdelikten führenden psychischen Betäubungsmittelabhängigkeit die Annahme eines Hangs im Sinne des § 64 StGB trägt, ohne dass es auf den Grad oder die Ausprägung der Abhängigkeit im Einzelnen näher ankommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. September 2013 - 1 StR 456/13 Rn. 7; vom 18. September 2013 - 1 StR 382/13, BGHR StGB § 64 Satz 1 Hang 1; Urteil vom 31. Oktober 2001 - 2 StR 296/01, NStZ 2002, 142; van Gemmeren in MüKo-StGB, 3. Aufl., § 64 Rn. 23; Schöch in LK-StGB, 12. Aufl., § 64 Rn. 45).
  • BGH, 26.10.2016 - 4 StR 408/16

    Maßregelentscheidung (Begriff des Hangs); Verbot der Schlechterstellung

    Auszug aus BGH, 18.07.2019 - 4 StR 80/19
    Ebenso wenig ist für einen Hang erforderlich, dass beim Täter bereits eine Persönlichkeitsdepravation eingetreten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 408/16 Rn. 6; vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15 aaO; vom 6. September 2007 - 4 StR 318/07, NStZ-RR 2008, 8).
  • BGH, 10.11.2004 - 2 StR 329/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Übermaß bei Heroinkonsum);

    Auszug aus BGH, 18.07.2019 - 4 StR 80/19
    Letzteres ist der Fall bei der Begehung von zur Befriedigung des eigenen Drogenkonsums dienenden Beschaffungstaten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. September 2018 - 4 StR 276/18, StV 2019, 261; vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15 Rn. 5; Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210).
  • BGH, 12.04.2012 - 5 StR 87/12

    Hang zu alkoholischen Getränken auch bei Fehlen von ausgeprägten Entzugssyndromen

  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 276/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen; symptomatischer

  • BGH, 18.09.2013 - 1 StR 456/13

    Rechtsfehlerhafte Erörterung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 12.10.2023 - 4 StR 136/23

    Revision wegen des Ausspruchs über die Anordnung der Unterbringung des

    Zwar ist im Hinblick auf die Zweispurigkeit von Strafe und Maßregel im Regelfall keine Wechselbeziehung zwischen beiden gegeben, die einem Angriff nur gegen den Maßregelausspruch entgegenstünde (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2019 - 4 StR 553/19, NStZ-RR 2020, 48, 49 mwN); anders liegt es indes, wenn das Tatgericht eine solche Wechselbezüglichkeit durch entsprechende Erwägungen in den Urteilsgründen hergestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2019 - 4 StR 80/19 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 27.08.2019 - 4 StR 330/19

    Versuch; Rücktritt (Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch);

    Ein übermäßiger Konsum von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene aufgrund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (st. Rspr.; vgl. Beschlüsse vom 18. Juli 2019 - 4 StR 80/19, NStZ-RR 2019, 275; vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12; vom 10. September 1997, 2 StR 416/97; vom 17. Mai 2018 - 3 StR 166/18; jeweils mwN).
  • LG Krefeld, 11.07.2019 - 22 Ks 12/19
    Entscheidend für die Annahme eines Hangs zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln ist das Vorliegen einer bestehenden sozialen Gefährdung des Angeklagten (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2019 - 4 StR 80/19 -, Rn. 11 m.w.N.).
  • BayObLG, 27.03.2020 - 202 StRR 16/20

    Erörterungsausfall trotz sich aufdrängender Prüfung der Voraussetzungen für

    Die Beeinträchtigung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit indiziert zwar einen Hang, ihr Fehlen schließt ihn indes nicht aus (st.Rspr.; u.a. Anschluss an BGH, Beschl. v. 19.04.2016 - 3 StR 566/15 = NStZ-RR 2016, 246; 05.06.2018 - 2 StR 200/18 und Urt. v. 18.07.2019 - 4 StR 80/19 bei juris).

    Der Senat nimmt insoweit zunächst zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen auf die zutreffenden, mit der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. zuletzt u.a. nur BGH, Beschluss vom 01.10.2019 - 2 StR 108/19 und Urt. v. 18.07.2019 - 4 StR 80/19 beide bei juris; siehe auch OLG Hamm, Beschluss vom 30.01.2020 - 4 RVs 7/20 bei juris, jeweils m.w.N.) im Einklang befindlichen Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft in deren vorgenannter Antragsschrift Bezug und macht sich diese insbesondere auch insoweit zu eigen, als die aufgezeigten tatrichterlichen Feststellungen ohne weiteres die Annahme nahelegen, dass bei dem Angeklagten von einer eingewurzelten, auf psychischer Disposition beruhenden oder durch Übung erworbenen intensiven Neigung und deshalb von einem Hang im Sinne von § 64 Satz 1 StGB auszugehen ist, immer wieder Alkohol im Übermaß zu sich zu nehmen und das verfahrensgegenständliche Tatgeschehen vom 02.08.2008 im Anschluss an ein Abstinenzversagen darauf beruhte.

    Das Bestehen einer bereits physischen Abhängigkeit ist für die Annahme eines Hangs ebenso wenig erforderlich (st.Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 19.04.2016 - 3 StR 566/15 = BeckRS 2016, 9869 = NStZ-RR 2016, 246 [Ls] und 05.06.2018 - 2 StR 200/18 bei juris; ferner Fischer StGB 67. Aufl. § 67 Rn. 7, jeweils m.w.N.) wie die Feststellung, dass bei dem Täter bereits eine Persönlichkeitsdepravation eingetreten ist (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 18.07.2019 - 4 StR 80/19 bei juris m.w.N.).

  • BGH, 19.07.2022 - 4 StR 116/22

    Verbotene Kraftfahrzeugrennen (Begriff des Kraftfahrzeugrennens); Unterbringung

    Die Feststellung einer zu Beschaffungsdelikten führenden physischen oder jedenfalls psychischen Betäubungsmittelabhängigkeit trägt jedoch regelmäßig die Annahme eines Hangs im Sinne des § 64 StGB, ohne dass es auf den Grad oder die Ausprägung der Abhängigkeit im Einzelnen ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2019 ? 4 StR 80/19 Rn. 12; Beschluss vom 18. September 2013 ? 1 StR 456/13 Rn. 7).
  • BGH, 21.01.2021 - 4 StR 405/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hangs); Grundsatz der

    Ein übermäßiger Konsum von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene aufgrund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. August 2019 - 4 StR 330/19, Rn. 8; vom 18. Juli 2019 - 4 StR 80/19, insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2019, 275 und vom 17. Mai 2018 - 3 StR 166/18, Rn. 12; jeweils mwN).
  • LG Regensburg, 30.04.2021 - 7 KLs 404 Js 10327/20

    Sprachkenntnisse sind wesentlicher Faktor für Erfolgsaussicht einer Unterbringung

    Selbst wenn man entgegen den Ausführungen des Sachverständigen als gesichert annehmen müsste, dass der Angeklagte eine für die Tat ursächliche eingewurzelte, auf psychischer Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung hat, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu konsumieren - wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer psychischen Abhängigkeit erreicht haben müsste und ein übermäßiger Konsum von Rauschmitteln jedenfalls gegeben wäre, wenn der Betroffene aufgrund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint, vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2019, 4 StR 80/19, juris -, setzt die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 Satz 2 StGB zudem das Bestehen einer hinreichend konkreten Aussicht voraus, die Person durch die Behandlung in einer Entziehungsanstalt innerhalb der Frist des § 67d Absatz 1 Satz 1 oder Satz 3 StGB zu heilen oder eine erhebliche Zeit vor dem Rückfall vor den Hang zu bewahren und von der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten abzuhalten, die auf ihren Hang zurückgehen.
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