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   BGH, 22.04.1954 - 4 StR 807/53   

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https://dejure.org/1954,156
BGH, 22.04.1954 - 4 StR 807/53 (https://dejure.org/1954,156)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1954 - 4 StR 807/53 (https://dejure.org/1954,156)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1954 - 4 StR 807/53 (https://dejure.org/1954,156)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 67
  • NJW 1954, 1009
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.04.1954 - 4 StR 807/53
    Zwar haben die Beschwerdeführer den Treuebruchstatbestand des § 266 StGB , nicht - wie die Strafkammer meint - den Mißbrauchstatbestand erfüllt (vgl. BGHSt 1, 186; OLG Braunschweig NJW 1953, 1604 Nr. 30); das gilt auch für den Vater, da das Treueverhältnis auch Beziehungen rein tatsächlicher Art umfaßt.
  • RG, 06.07.1933 - III 598/33

    1. Unter welchen Voraussetzungen begeht der Gläubiger Untreue gegenüber einem

    Auszug aus BGH, 22.04.1954 - 4 StR 807/53
    Eine andere rechtliche Beurteilung haben nur solche Fälle gefunden, in denen der Täter das Vermögen verschiedener Personen geschädigt (vgl. RGSt. 73, 6, 8; RG DR 1940, 792 Nr. 7) oder den durch den Betrug entstandenen Schaden erweitert oder vertieft hatte (RGSt. 67, 273, 275).
  • RG, 17.10.1938 - 5 D 597/38

    1. Ein Justizsekretär, zu dessen dienstlichen Aufgaben es gehört, dafür zu

    Auszug aus BGH, 22.04.1954 - 4 StR 807/53
    Eine andere rechtliche Beurteilung haben nur solche Fälle gefunden, in denen der Täter das Vermögen verschiedener Personen geschädigt (vgl. RGSt. 73, 6, 8; RG DR 1940, 792 Nr. 7) oder den durch den Betrug entstandenen Schaden erweitert oder vertieft hatte (RGSt. 67, 273, 275).
  • RG, 09.06.1914 - II 319/14

    Macht sich derjenige, der als Bevollmächtigter von seinem Auftraggeber einen

    Auszug aus BGH, 22.04.1954 - 4 StR 807/53
    Auch das Reichsgericht hat die an sich den Tatbestand der Untreue erfüllende Verwertung betrügerisch erlangter Gegenstände als straflose Nachtat gewürdigt (RGSt. 48, 290).
  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 405/14

    Schenkungsteuerhinterziehung durch unzutreffende oder gänzlich ausbleibende

    Voraussetzung für die Straflosigkeit der Nachtat ist, dass die Geschädigten der beiden Straftaten identisch sind, die Nachtat kein neues Rechtsgut verletzt und der Schaden qualitativ nicht über das durch die Haupttat verursachte Maß hinaus erweitert wird (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - 3 StR 178/13, Rn. 11, wistra 2014, 392; Beschluss vom 21. August 2012 - 1 StR 26/12, BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 22; Urteil vom 24. September 1986 - 3 StR 348/86, BGHR StGB § 1 Nachtat, mitbestrafte 1; Urteil vom 22. April 1954 - 4 StR 807/53, BGHSt 6, 67, 68; Urteil vom 4. Februar 1954 - 4 StR 445/53, BGHSt 5, 295, 297; Rissing-van Saan aaO Vor § 52 Rn. 153; Sternberg-Lieben/Bosch aaO Rn. 131).
  • BGH, 27.08.2008 - 2 StR 329/08

    Hehlerei; Betrug; Konkurrenzen (mitbestrafte Nachtat; Sicherungsbetrug)

    Voraussetzung für die Straflosigkeit der Nachtat ist, dass die Geschädigten der beiden Straftaten identisch sind, die Nachtat kein neues Rechtsgut verletzt und der Schaden qualitativ nicht über das durch die Haupttat verursachte Maß hin aus erweitert wird (BGHSt 5, 295, 297; 6, 67, 68; BGH NStZ 1987, 23; 2008, 396; Rissing-van Saan aaO vor § 52 Rdn. 153).
  • BGH, 12.05.1992 - 1 StR 133/92

    Missbrauch von Kreditkarten (Zweipartnersystem; Kundenkarten); Betrug

    Soweit im Fall 13 bei weiterer Aufklärung eine Verurteilung wegen Betrugs (und Untreue in Tateinheit, Tatmehrheit oder als mitbestrafte Nachtat, BGHSt 6, 67) in Betracht kommt, ist die Angeklagte durch die Verurteilung (nur) wegen der jedenfalls begangenen Untreue nicht beschwert.
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