Rechtsprechung
   BGH, 10.04.1979 - 4 StR 81/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,7515
BGH, 10.04.1979 - 4 StR 81/79 (https://dejure.org/1979,7515)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1979 - 4 StR 81/79 (https://dejure.org/1979,7515)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1979 - 4 StR 81/79 (https://dejure.org/1979,7515)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,7515) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Annahme von Mittäterschaft bei bloßer Anwesenheit und Fehlen psychologischer Förderung der Tat

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.05.1970 - 4 StR 72/70

    Fertigstellung der schriftlichen Urteilsgründe - Unzuverlässige Beurkundung des

    Auszug aus BGH, 10.04.1979 - 4 StR 81/79
    Die bloße Mitanwesenheit bei Begehung der Tathandlung kann nach ständiger Rechtsprechung nur dann als Beteiligung in der Form der Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) angesehen werden, wenn nach dem Willen dieses Beteiligten die Ausführung der Straftat auf psychologischem Weg gefördert werden soll, sei es durch Bestärkung des verbrecherischen Willens der Mittäter, sei es durch Abschreckung eines dieser Ausführung sich etwa entgegenstellenden Widerstandes (RGSt 54, 152, 153; BGH MDR 1953, 271; BGH, Urteile vom 26. Mai 1970 - 4 StR 72/70 - und vom 10. August 1976 - 1 StR 288/76).
  • BGH, 11.09.1975 - 4 StR 369/75

    Unzulässigkeit von Verfahrensrügen bei fehlerhafter Revisionsbegründung - Zur

    Auszug aus BGH, 10.04.1979 - 4 StR 81/79
    Die bloße Kenntnis, ja selbst die Billigung des Überfalls genügt für die Annahme einer Mittäterschaft noch nicht (BGH, Urteil vom 11. September 1975 - 4 StR 369/75); das muß vor allem gelten für die Mittäterschaft an einer Körperverletzung, da diese nicht notwendigerweise zum Tatablauf eines Raubs gehört.
  • BGH, 10.08.1976 - 1 StR 288/76

    Beeinflussung einer Zeugin während einer Verhandlungspause - Voraussetzungen der

    Auszug aus BGH, 10.04.1979 - 4 StR 81/79
    Die bloße Mitanwesenheit bei Begehung der Tathandlung kann nach ständiger Rechtsprechung nur dann als Beteiligung in der Form der Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) angesehen werden, wenn nach dem Willen dieses Beteiligten die Ausführung der Straftat auf psychologischem Weg gefördert werden soll, sei es durch Bestärkung des verbrecherischen Willens der Mittäter, sei es durch Abschreckung eines dieser Ausführung sich etwa entgegenstellenden Widerstandes (RGSt 54, 152, 153; BGH MDR 1953, 271; BGH, Urteile vom 26. Mai 1970 - 4 StR 72/70 - und vom 10. August 1976 - 1 StR 288/76).
  • RG, 20.02.1920 - IV 721/19

    1. Zum Begriff der Mittäterschaft. 2. Worauf bezieht sich das Erfordernis der

    Auszug aus BGH, 10.04.1979 - 4 StR 81/79
    Die bloße Mitanwesenheit bei Begehung der Tathandlung kann nach ständiger Rechtsprechung nur dann als Beteiligung in der Form der Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) angesehen werden, wenn nach dem Willen dieses Beteiligten die Ausführung der Straftat auf psychologischem Weg gefördert werden soll, sei es durch Bestärkung des verbrecherischen Willens der Mittäter, sei es durch Abschreckung eines dieser Ausführung sich etwa entgegenstellenden Widerstandes (RGSt 54, 152, 153; BGH MDR 1953, 271; BGH, Urteile vom 26. Mai 1970 - 4 StR 72/70 - und vom 10. August 1976 - 1 StR 288/76).
  • BGH, 28.03.2000 - 1 StR 637/99

    Aufklärungspflicht; Präsente Beweismittel; Erklärung des Angeklagten; Verlesung

    Zwar würde für die Annahme der Mittäterschaft die bloße Kenntnis des Vorhabens oder das bloße eigene Wollen der Tat alleine nicht ausreichen (BGH StV 1998, 649, BGH, Urt. vom 10. April 1979 - 4 StR 81/79; BGH bei Dallinger MDR 1953, 271, 272).
  • BGH, 15.01.1982 - 4 StR 696/81

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung - Vorliegen

    Das gilt auch dann, wenn es sich - wie hier - um eine Körperverletzung handelt und die durch diese entstandene Situation zur Begehung einer Vergewaltigung ausgenutzt wird, denn die Körperverletzung gehört nicht notwendig zum Tatablauf einer Vergewaltigung (vgl. auch BGH, Urteil vom 10. April 1979 - 4 StR 81/79 - S. 4 und Küper in JZ 1981, 568 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht