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   BGH, 02.04.1987 - 4 StR 81/87   

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https://dejure.org/1987,9492
BGH, 02.04.1987 - 4 StR 81/87 (https://dejure.org/1987,9492)
BGH, Entscheidung vom 02.04.1987 - 4 StR 81/87 (https://dejure.org/1987,9492)
BGH, Entscheidung vom 02. April 1987 - 4 StR 81/87 (https://dejure.org/1987,9492)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung von unberechtigten Gehaltsüberweisungen als selbständige Handlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 24.11.2016 - 4 StR 87/16

    Betrug (Mitursächlichkeit der Täuschung für den Irrtum; Umgang mit massenhaft

    Sollen - wie hier - mehrere Personen durch eine Täuschung dazu veranlasst werden, wiederholte (hier monatlich erfolgende) Lastschrifteinzüge zu dulden und damit selbstschädigend über ihr Vermögen zu verfügen, bestimmt sich die Zahl der einzelnen Betrugstaten nämlich nicht nach der Zahl der Lastschriften, sondern nach der Zahl der getäuschten Personen (vgl. Senatsurteil vom 2. April 1987 - 4 StR 81/87, wistra 1987, 257 für mehrere, durch eine Täuschung veranlasste Überweisungen).
  • LG Essen, 17.02.2021 - 32 KLs 9/19

    Unrichtige Darstellung, Betrug, Kreditbetrug

    Dies ist insbesondere beim Betrug der Fall, wenn dieselbe Irrtumserregung mehrere Vermögensverfügungen zur Folge hat (BGH, Beschluss vom 09.10.2019, 2 StR 337/19, Rn. 5; BGH Urteil vom 02.04.1987, 4 StR 81/87, Rn. 8; jeweils nach juris).
  • BGH, 09.10.2019 - 2 StR 337/19

    Betrug (Konkurrenzen: mehrere Vermögensverfügungen infolge derselben

    Werden durch dieselbe Irrtumserregung mehrere Vermögensverfügungen bewirkt, liegt rechtlich nur eine Tat vor (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 81/87).
  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 145/20

    Fehlende Angaben zu möglicher Handlungseinheit in den Urteilsfeststellungen

    "Den Urteilsfeststellungen lässt sich nicht entnehmen, ob - wofür neben der Personenidentität der Geschädigten und dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses auch die Aufspaltung in einen ‚ansparenden' und einen ‚ausschüttenden' Teil sprechen - die am 18. März 2009 mit den Zeugen S. und D. J. geschlossenen Darlehensverträge (Taten zu Nummern 10/11 der Urteilsgründe) auf derselben Irrtumserregung beruhten und also das zugrundeliegende Verhalten des Angeklagten rechtlich als eine Handlung im Sinne des § 52 StGB einzustufen ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 81/87).
  • BGH, 23.02.1995 - 1 StR 849/94

    Betrug - Tateinheit - Tateinheitliche Handlung

    Die somit gegebene Identität des Tatmittels bewirkt in den Fällen 1, 4 und 5 bezüglich der Anlagen vom 19. und 23. Oktober sowie 5. November 1990 Tateinheit (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 81/87; Beschlüssevom 23. Januar 1970 - 2 StR 604/69 -, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1970, 381f., undvom 8. November 1994 - 1 StR 492/94).
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