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BGH, 16.04.1998 - 4 StR 81/98 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Begründung der Zuständigkeit eines Strafsenats nach dem Geschäftsverteilungsplan - Entfallen der Spezialzuständigkeit eines Senats
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 135
Wird zitiert von ...
- BGH, 01.12.2010 - 1 StR 614/10
Verfahrensabgabe wegen mangelnder Zuständigkeit (Reichweite der ausschließlichen …
Allein die Einbeziehung der Rechtsfolgen einer rechtskräftigen Verurteilung bzw. hier des Strafbefehls wegen eines Steuerdelikts in die nachträgliche Gesamtstrafenbildung (§ 55 StGB) im Zusammenhang mit der Verurteilung wegen einer Nichtsteuerstraftat begründet "zweifelsfrei" (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 1998 - 4 StR 81/98) nicht die Zuständigkeit des 1. Strafsenats aufgrund der dem 1. Strafsenat zugewiesenen Spezialzuständigkeit für Steuer- und Zollstrafsachen gemäß Geschäftsverteilungsplan des Bundesgerichtshofs 2010 (A. II. 1. Strafsenat Nr. 5).