Rechtsprechung
BGH, 17.03.2011 - 4 StR 83/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 212 StGB; § 24 StGB; § 22 StGB; § 353 StPO
Rücktritt vom Versuch des Totschlages (Prüfung der Freiwilligkeit bei möglicher Tatentdeckung; Tötungsvorsatz: besonders gefährliche Gewalthandlung); Teilaufhebung der Feststellungen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 24 Abs 1 StGB, § 212 Abs 1 StGB
Strafbefreiender Rücktritt: Freiwilligkeit des Rücktritts vom Totschlagsversuchs bei Furcht vor Entdeckung - Wolters Kluwer
Ablehnung eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch des Totschlags mangels freiwillgen Tatabbruchs
- rewis.io
Strafbefreiender Rücktritt: Freiwilligkeit des Rücktritts vom Totschlagsversuchs bei Furcht vor Entdeckung
- ra.de
- rewis.io
Strafbefreiender Rücktritt: Freiwilligkeit des Rücktritts vom Totschlagsversuchs bei Furcht vor Entdeckung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2; StGB § 24 Abs. 1 S. 1
Ablehnung eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch des Totschlags mangels freiwillgen Tatabbruchs - datenbank.nwb.de
Strafbefreiender Rücktritt: Freiwilligkeit des Rücktritts vom Totschlagsversuchs bei Furcht vor Entdeckung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafverteidigung-hamburg.com (Zusammenfassung)
Versuchter Totschlag: Freiwilligkeit der Tataufgabe beim Rücktritt
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 07.10.2010 - 10 Ks 14/10
- BGH, 17.03.2011 - 4 StR 83/11
Papierfundstellen
- NJW 2011, 3465
- NStZ 2011, 454
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.09.2003 - 4 StR 362/03
Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch; Freiwilligkeit; Möglichkeit zur …
Auszug aus BGH, 17.03.2011 - 4 StR 83/11
Hätte die Angeklagte wegen der Befürchtung, eine dritte Person werde hinzukommen, keine Möglichkeit mehr gesehen, ihr Vorhaben mit Erfolg zu verwirklichen, läge ein freiwilliger Rücktritt nicht vor (Senat, Beschluss vom 16. September 2003, 4 StR 362/03).
- BGH, 30.09.2020 - 5 StR 373/20
Verfahrenshindernis aufgrund der fehlenden Mitwirkung eines zur Entscheidung …
Denn dieser hatte vergleichbare gewaltsame Übergriffe des Angeklagten in der Vergangenheit stets für sich behalten (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - 4 StR 83/11, NStZ 2011, 454, 455; Urteil vom 15. September 2005 - 4 StR 216/05, NStZ-RR 2006, 168, 169).