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   BGH, 16.03.1999 - 4 StR 83/99   

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BGH, 16.03.1999 - 4 StR 83/99 (https://dejure.org/1999,8616)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1999 - 4 StR 83/99 (https://dejure.org/1999,8616)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1999 - 4 StR 83/99 (https://dejure.org/1999,8616)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84

    Wirkungen einer bereits vollstreckten Freiheitstrafe auf die Bildung einer

    Auszug aus BGH, 16.03.1999 - 4 StR 83/99
    Zwar hat ein Tatgericht, wenn es sich im Rahmen der Durchführung des Härteausgleichs für die Alternative des Abzugs der vollstreckten Strafe von einer fiktiv gebildeten Gesamtstrafe entscheidet, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHSt 31, 102, 103; 33, 131, 133) die zum Abzug bestimmte Strafe vollständig und nicht nur zum Teil auf die fiktive Gesamtfreiheitsstrafe anzurechnen.
  • BGH, 20.11.1992 - 2 StR 384/92

    Annahme eines minder schweren Falls erfordert eine Gesamtbetrachtung über alle

    Auszug aus BGH, 16.03.1999 - 4 StR 83/99
    Auch läßt der Umstand, daß die Strafkammer einen Härteausgleich im Hinblick darauf vorgenommen hat, daß die bereits vollstreckte Geldstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken mit einem Teil der verfahrensgegenständlichen Taten 'gesamtstrafenfähig' gewesen wäre, im Grundsatz keinen Rechtsfehler zum Nachteil (vgl. aber BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 4) des Angeklagten erkennen.
  • BGH, 04.07.1961 - 1 StR 248/61

    Gesamtstrafenbildung aus Gefängnisstrafen und Zuchthausstrafen

    Auszug aus BGH, 16.03.1999 - 4 StR 83/99
    Da aber hier kein Fall vorliegt, bei dem es die Grundsätze der Gesamtstrafe zwingend gebieten, in Abweichung von der gesetzlichen Vorschrift des § 39 StGB die Gesamtfreiheitsstrafe auch noch nach Tagen zu bemessen (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1995, 404; vgl. auch BGHSt 16, 167; NStZ 1996, 187; BGH, Beschluß vom 13. Mai 1980 - 1 StR 121/80), durfte das Landgericht die ausgesprochene Gesamtfreiheitsstrafe von '3 Jahren 5 Monaten und 15 Tagen' nicht verhängen.
  • BGH, 13.05.1980 - 1 StR 121/80

    Schuldspruchänderung durch Neubildung einer neuen Gesamtfreiheitstrafe

    Auszug aus BGH, 16.03.1999 - 4 StR 83/99
    Da aber hier kein Fall vorliegt, bei dem es die Grundsätze der Gesamtstrafe zwingend gebieten, in Abweichung von der gesetzlichen Vorschrift des § 39 StGB die Gesamtfreiheitsstrafe auch noch nach Tagen zu bemessen (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1995, 404; vgl. auch BGHSt 16, 167; NStZ 1996, 187; BGH, Beschluß vom 13. Mai 1980 - 1 StR 121/80), durfte das Landgericht die ausgesprochene Gesamtfreiheitsstrafe von '3 Jahren 5 Monaten und 15 Tagen' nicht verhängen.
  • OLG Karlsruhe, 23.12.1994 - 2 Ss 202/94

    Gesamtfreiheitsstrafe; Bemessung; Berechnung; Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 16.03.1999 - 4 StR 83/99
    Da aber hier kein Fall vorliegt, bei dem es die Grundsätze der Gesamtstrafe zwingend gebieten, in Abweichung von der gesetzlichen Vorschrift des § 39 StGB die Gesamtfreiheitsstrafe auch noch nach Tagen zu bemessen (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1995, 404; vgl. auch BGHSt 16, 167; NStZ 1996, 187; BGH, Beschluß vom 13. Mai 1980 - 1 StR 121/80), durfte das Landgericht die ausgesprochene Gesamtfreiheitsstrafe von '3 Jahren 5 Monaten und 15 Tagen' nicht verhängen.
  • BGH, 23.06.1988 - 4 StR 169/88

    Bildung einer fiktiven Gesamtstrafe zur Begründung eines Härteausgleichs -

    Auszug aus BGH, 16.03.1999 - 4 StR 83/99
    Zwar wäre es im vorliegenden Fall, bei dem eine Strafe nicht mehr zur Bildung einer Gesamtstrafe herangezogen werden konnte, weil sie bereits vollständig vollstreckt ist, zulässig, eine Strafe entgegen § 39 StGB nicht nur nach Jahren und Monaten, sondern auch nach Wochen zu bemessen (vgl. BGH NJW 1989, 236, 237).
  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 16.03.1999 - 4 StR 83/99
    Zwar hat ein Tatgericht, wenn es sich im Rahmen der Durchführung des Härteausgleichs für die Alternative des Abzugs der vollstreckten Strafe von einer fiktiv gebildeten Gesamtstrafe entscheidet, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHSt 31, 102, 103; 33, 131, 133) die zum Abzug bestimmte Strafe vollständig und nicht nur zum Teil auf die fiktive Gesamtfreiheitsstrafe anzurechnen.
  • BGH, 13.11.1995 - 1 StR 622/95

    Freiheitsstrafe über einem Jahr - Gesamtstrafe - Bemessung nach Wochen

    Auszug aus BGH, 16.03.1999 - 4 StR 83/99
    Da aber hier kein Fall vorliegt, bei dem es die Grundsätze der Gesamtstrafe zwingend gebieten, in Abweichung von der gesetzlichen Vorschrift des § 39 StGB die Gesamtfreiheitsstrafe auch noch nach Tagen zu bemessen (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1995, 404; vgl. auch BGHSt 16, 167; NStZ 1996, 187; BGH, Beschluß vom 13. Mai 1980 - 1 StR 121/80), durfte das Landgericht die ausgesprochene Gesamtfreiheitsstrafe von '3 Jahren 5 Monaten und 15 Tagen' nicht verhängen.
  • BGH, 08.10.2003 - 2 StR 328/03

    Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich durch Milderung bei der Strafzumessung;

    In Fällen, in denen eine Strafe nicht mehr zur Bildung einer Gesamtstrafe herangezogen werden kann, weil sie bereits vollstreckt ist, kann - entgegen der Regel des § 39 StGB - der erforderliche Härteausgleich dazu führen, eine Strafe nach Jahren, Monaten und Wochen zu bemessen (vgl. u.a. BGH NJW 1989, 236, 237; BGH, Beschl. vom 16. März 1999 - 4 StR 83/99).
  • BGH, 09.06.2016 - 2 StR 572/15

    Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe: Bemessung der Freiheitsstrafe über 1 Jahr in

    Zwar kann auch eine längere Freiheitsstrafe nach vollen Wochen bemessen werden, wenn anderenfalls den Regeln über die Bildung einer Gesamtstrafe oder den Härteausgleich nicht in vollem Umfang Rechnung getragen werden kann (BGH, Urteil vom 4. Juli 1961 - 1 StR 248/61, BGHSt 16, 167; Urteil vom 29. März 1988 - 1 StR 70/88; Urteil vom 23. Juni 1988 - 4 StR 169/88, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 1; Beschluss vom 13. November 1995 - 1 StR 622/95, NStZ 1996, 187; Beschluss vom 16. März 1999 - 4 StR 83/99; Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2003 - 2 StR 328/03, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 13; Beschluss vom 16. Januar 2004 - 2 StR 515/03, NStZ-RR 2004, 137).
  • BGH, 12.06.2019 - 3 StR 71/19

    Rechtsfehlerhafte Festsetzung der nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe auch nach

    Allerdings liegt keine Konstellation vor, bei der es die Grundsätze der Gesamtstrafe zwingend gebieten, in weiterer Abweichung von § 39 StGB die Gesamtfreiheitsstrafe auch noch nach Tagen zu bemessen (vgl. auch BGH Beschluss vom 16. März 1999 - 4 StR 83/99).
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