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BGH, 03.04.2003 - 4 StR 84/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB
Strafzumessung (Grundsatz gerechten Schuldausgleichs; Geständnis) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Fehlerhaftigkeit der Strafzumessung; Verstoß gegen den Grundsatz gerechten Schuldausgleichs; Mangelhafte Berücksichtigung zugunsten des Angeklagten sprechender Tatsachen
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 1
Vergleich mit Strafen in ähnlichen Fällen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.02.1992 - 4 StR 53/92
Kriterien bei der Bemessung der Strafhöhe bei sexueller Belästigung …
Auszug aus BGH, 03.04.2003 - 4 StR 84/03
Sie überschreitet das für vergleichbare Fälle übliche Maß erheblich und entspricht nicht dem Grundsatz gerechten Schuldausgleichs (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 5, 6 m.w.N.). - BGH, 27.11.1991 - 2 StR 434/91
Folgen nicht mehr mit dem Schuldgehalt in Verhältnis stehender Strafbemessung
Auszug aus BGH, 03.04.2003 - 4 StR 84/03
Sie überschreitet das für vergleichbare Fälle übliche Maß erheblich und entspricht nicht dem Grundsatz gerechten Schuldausgleichs (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 5, 6 m.w.N.).
- BGH, 20.06.2017 - 4 StR 234/17
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Therapiebereitschaft)
Eine etwa vorhandene Therapiebereitschaft kann strafmildernde Wirkung haben (BGH, Beschluss vom 3. April 2003 - 4 StR 84/03, StraFo 2003, 246).