Rechtsprechung
BGH, 13.04.1999 - 4 StR 85/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 21 StGB; § 63 StGB;
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Verminderte Schuldfähigkeit; - Wolters Kluwer
Annahme einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit; Anordnung der Unterbringung bei durch Alkoholkonsum verursachter Schuldunfähigkeit
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2 u. 4; ; StGB § 63; ; StGB § 20; ; StGB § 21
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 63
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 26.04.1988 - 4 StR 147/88
Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund krankhaften Alkoholsucht als Voraussetzung …
Auszug aus BGH, 13.04.1999 - 4 StR 85/99
Die Anwendung des § 63 StGB kommt nur bei Personen in Betracht, deren Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch einen länger andauernden und nicht nur vorübergehenden Zustand im Sinne der §§ 20, 21 StGB hervorgerufen ist (BGHSt 34, 22, 27; BGHR StGB § 63 Zustand 4, 9).In Fällen der vorliegenden Art, in denen die Verminderung der Schuldfähigkeit nicht allein durch einen länger andauernden psychischen Defekt, sondern letztlich durch Alkoholgenuß bewirkt wurde, ist § 63 StGB nur ausnahmsweise anwendbar, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGHSt 34, 313, 314; BGHR StGB § 63 Zustand 2, 3, 6, 9, 12).
- BGH, 01.08.1990 - 2 StR 299/90
Sachrüge gegen Anordnung der Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus - …
Auszug aus BGH, 13.04.1999 - 4 StR 85/99
In Fällen der vorliegenden Art, in denen die Verminderung der Schuldfähigkeit nicht allein durch einen länger andauernden psychischen Defekt, sondern letztlich durch Alkoholgenuß bewirkt wurde, ist § 63 StGB nur ausnahmsweise anwendbar, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGHSt 34, 313, 314; BGHR StGB § 63 Zustand 2, 3, 6, 9, 12). - BGH, 16.10.1987 - 4 StR 522/87
Verurteilung wegen Raubes - Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - …
Auszug aus BGH, 13.04.1999 - 4 StR 85/99
Die Anwendung des § 63 StGB kommt nur bei Personen in Betracht, deren Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch einen länger andauernden und nicht nur vorübergehenden Zustand im Sinne der §§ 20, 21 StGB hervorgerufen ist (BGHSt 34, 22, 27; BGHR StGB § 63 Zustand 4, 9).
- BGH, 17.11.1987 - 5 StR 575/87
Sinn und Zweck einer einstweiligen Unterbringung - Bestehen einer …
Auszug aus BGH, 13.04.1999 - 4 StR 85/99
In Fällen der vorliegenden Art, in denen die Verminderung der Schuldfähigkeit nicht allein durch einen länger andauernden psychischen Defekt, sondern letztlich durch Alkoholgenuß bewirkt wurde, ist § 63 StGB nur ausnahmsweise anwendbar, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGHSt 34, 313, 314; BGHR StGB § 63 Zustand 2, 3, 6, 9, 12). - BGH, 26.03.1987 - 1 StR 72/87
Krankhaft herabgesetzte Alkoholverträglichkeit; Aussetzung der Unterbringung im …
Auszug aus BGH, 13.04.1999 - 4 StR 85/99
In Fällen der vorliegenden Art, in denen die Verminderung der Schuldfähigkeit nicht allein durch einen länger andauernden psychischen Defekt, sondern letztlich durch Alkoholgenuß bewirkt wurde, ist § 63 StGB nur ausnahmsweise anwendbar, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGHSt 34, 313, 314;… BGHR StGB § 63 Zustand 2, 3, 6, 9, 12). - BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86
Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit
Auszug aus BGH, 13.04.1999 - 4 StR 85/99
Die Anwendung des § 63 StGB kommt nur bei Personen in Betracht, deren Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch einen länger andauernden und nicht nur vorübergehenden Zustand im Sinne der §§ 20, 21 StGB hervorgerufen ist (BGHSt 34, 22, 27;… BGHR StGB § 63 Zustand 4, 9). - BGH, 03.02.1987 - 5 StR 4/87
Annahme von verminderter Schuldfähigkeit bei einer hirnorganischen …
Auszug aus BGH, 13.04.1999 - 4 StR 85/99
In Fällen der vorliegenden Art, in denen die Verminderung der Schuldfähigkeit nicht allein durch einen länger andauernden psychischen Defekt, sondern letztlich durch Alkoholgenuß bewirkt wurde, ist § 63 StGB nur ausnahmsweise anwendbar, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGHSt 34, 313, 314; BGHR StGB § 63 Zustand 2, 3, 6, 9, 12). - BGH, 13.01.1987 - 1 StR 689/86
Ablehnung einer Unterbringungsanordnung bei Vorliegen einer vorübergehenden, …
Auszug aus BGH, 13.04.1999 - 4 StR 85/99
In Fällen der vorliegenden Art, in denen die Verminderung der Schuldfähigkeit nicht allein durch einen länger andauernden psychischen Defekt, sondern letztlich durch Alkoholgenuß bewirkt wurde, ist § 63 StGB nur ausnahmsweise anwendbar, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGHSt 34, 313, 314; BGHR StGB § 63 Zustand 2, 3, 6, 9, 12).