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Rechtsprechung
   BGH, 30.08.2018 - 4 StR 87/18   

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BGH, 30.08.2018 - 4 StR 87/18 (https://dejure.org/2018,27139)
BGH, Entscheidung vom 30.08.2018 - 4 StR 87/18 (https://dejure.org/2018,27139)
BGH, Entscheidung vom 30. August 2018 - 4 StR 87/18 (https://dejure.org/2018,27139)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur lebenslangen Freiheitsstrafe

  • rewis.io

    Lebenslange Freiheitsstrafe für einen Heranwachsenden: Prüfungsmaßstab für eine Milderung der Strafe

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil wegen Vergewaltigung und Tötung einer chinesischen Studentin rechtskräftig

  • archive.fo (Pressemeldung, 06.09.2018)

    Urteil gegen Yangjie Lis Mörder rechtskräftig

  • datenbank.nwb.de (Tenor)
  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Tötungs- und Sexualdelikt zum Nachteil einer chinesischen Studentin in Dessau-Roßlau

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 327
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

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Rechtsprechung
   BGH, 06.09.2018 - 4 StR 87/18   

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https://dejure.org/2018,27189
BGH, 06.09.2018 - 4 StR 87/18 (https://dejure.org/2018,27189)
BGH, Entscheidung vom 06.09.2018 - 4 StR 87/18 (https://dejure.org/2018,27189)
BGH, Entscheidung vom 06. September 2018 - 4 StR 87/18 (https://dejure.org/2018,27189)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 17 Abs. 2 JGG; § 261 StPO
    Form und Voraussetzungen der Jugendstrafe (Begründung mit Schwere der Schuld); Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Maßstab revisionsgerichtlicher Überprüfbarkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    §§ 74, 109 Abs. 2 JGG, § 17 Abs. 2 JGG, § 261 StPO, § 13 Abs. 1 StGB, § 221 Abs. 3 StGB, § 178 StGB

  • Wolters Kluwer

    Prüfung des Vorliegens einer Teilnahme an einem Mord zur Verdeckung einer Straftat ; Fehlende Kenntnis von dem geplanten Mord und Nichtanwesenheit bei der Durchführung als Grund für den Ausschluss einer Teilnahme; Prüfung eines unechten Unterlassungsdelikts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    JGG § 17 Abs. 2 ; StGB § 13 Abs. 1
    Prüfung des Vorliegens einer Teilnahme an einem Mord zur Verdeckung einer Straftat; Fehlende Kenntnis von dem geplanten Mord und Nichtanwesenheit bei der Durchführung als Grund für den Ausschluss einer Teilnahme; Prüfung eines unechten Unterlassungsdelikts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil wegen Vergewaltigung und Tötung einer chinesischen Studentin rechtskräftig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freispruch - und die Beweiswürdigung des Tatrichters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Jugendstrafe - die Schwere der Schuld und der Erziehungsgedanke

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau wegen Vergewaltigung und Tötung einer chinesischen Studentin rechtskräftig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fehlende Kenntnis von Tötungsdelikt und Nichtanwesenheit bei Durchführung schließt Täterschaft und Teilnahme aus

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    Urteil in Dessauer Mordprozess bestätigt

  • spiegel.de (Pressebericht, 06.09.2018)

    Sie tat, wie er befahl

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.02.2017 - 2 StR 78/16

    Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

    Auszug aus BGH, 06.09.2018 - 4 StR 87/18
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 1. Februar 2017 - 2 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 183, 184 mwN).

    Aus den Urteilsgründen muss sich ferner ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGH, Urteil vom 1. Februar 2017 aaO mwN).

  • BGH, 04.08.2016 - 4 StR 142/16

    Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld (Maßgeblichkeit des

    Auszug aus BGH, 06.09.2018 - 4 StR 87/18
    Beide Gesichtspunkte stehen dabei in der Regel miteinander im Einklang, da die charakterliche Haltung und das in der Tat zum Ausdruck kommende Persönlichkeitsbild nicht nur für das Erziehungsbedürfnis, sondern auch für die Bewertung der Schuld von Bedeutung sind (BGH, Urteile vom 23. Oktober 1997 - 5 StR 486/97; vom 4. August 2016 - 4 StR 142/16, NStZ 2017, 648, 649 mwN).
  • BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

    Auszug aus BGH, 06.09.2018 - 4 StR 87/18
    Vielmehr hat es die tatrichterliche Überzeugungsbildung selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung näher gelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179).
  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Auszug aus BGH, 06.09.2018 - 4 StR 87/18
    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein; es genügt, dass sie möglich sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148 mwN).
  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 285/10

    Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität; kein Beweis des ersten Anscheins;

    Auszug aus BGH, 06.09.2018 - 4 StR 87/18
    Die durch die Rechtsmittel verursachten notwendigen Auslagen der Angeklagten hat allein die Staatskasse zu tragen (BGH, Urteile vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 285/10; vom 30. November 2005 - 2 StR 402/05, NStZ-RR 2006, 128 (Ls)).
  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 12/98

    Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 06.09.2018 - 4 StR 87/18
    Das Landgericht hat insbesondere nicht verkannt, dass auch bei einer allein mit der Schwere der Schuld begründeten Verhängung von Jugendstrafe erzieherische Gesichtspunkte bei der Strafbemessung maßgebend, wenngleich nicht allein ausschlaggebend sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 23. April 1998 - 4 StR 12/98, NStZ-RR 1998, 285 (Ls); vom 31. August 2004 - 1 StR 213/04, StraFo 2005, 42).
  • BGH, 30.11.2005 - 2 StR 402/05

    Gerichtskosten im Revisionsrechtszug (Auferlegung; Nebenkläger;

    Auszug aus BGH, 06.09.2018 - 4 StR 87/18
    Die durch die Rechtsmittel verursachten notwendigen Auslagen der Angeklagten hat allein die Staatskasse zu tragen (BGH, Urteile vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 285/10; vom 30. November 2005 - 2 StR 402/05, NStZ-RR 2006, 128 (Ls)).
  • BGH, 23.10.1997 - 5 StR 486/97

    BGH beanstandet Jugendstrafen bei einer Gewalttat

    Auszug aus BGH, 06.09.2018 - 4 StR 87/18
    Beide Gesichtspunkte stehen dabei in der Regel miteinander im Einklang, da die charakterliche Haltung und das in der Tat zum Ausdruck kommende Persönlichkeitsbild nicht nur für das Erziehungsbedürfnis, sondern auch für die Bewertung der Schuld von Bedeutung sind (BGH, Urteile vom 23. Oktober 1997 - 5 StR 486/97; vom 4. August 2016 - 4 StR 142/16, NStZ 2017, 648, 649 mwN).
  • BGH, 31.08.2004 - 1 StR 213/04

    Bemessung der Jugendstrafe (Strafzumessung; Erziehungsgedanke; Sühnegedanke bei

    Auszug aus BGH, 06.09.2018 - 4 StR 87/18
    Das Landgericht hat insbesondere nicht verkannt, dass auch bei einer allein mit der Schwere der Schuld begründeten Verhängung von Jugendstrafe erzieherische Gesichtspunkte bei der Strafbemessung maßgebend, wenngleich nicht allein ausschlaggebend sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 23. April 1998 - 4 StR 12/98, NStZ-RR 1998, 285 (Ls); vom 31. August 2004 - 1 StR 213/04, StraFo 2005, 42).
  • BGH, 11.10.2018 - 4 StR 195/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose:

    Denn die zugrunde liegende Beweiswürdigung weist keinen auf die Sachrüge zu beachtenden Rechtsfehler auf (zum revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstab vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2018 - 4 StR 87/18, Rn. 18; Urteil vom 14. Oktober 1952 - 2 StR 306/52, BGHSt 3, 213, 215; st. Rspr.).

    Vielmehr handelt es sich um eine mögliche Schlussfolgerung, die vom Revisionsgericht hinzunehmen ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2018 - 4 StR 87/18, Rn. 18; Urteil vom 9. Februar 1957 - 2 StR 508/56, BGHSt 10, 208, 210; st. Rspr.).

  • BGH, 16.08.2018 - 4 StR 255/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Voraussetzung bei mehreren

    bb) Die Annahme der Strafkammer, der Angeklagte R. habe die Auswirkung der Bedrohungen auf die körperliche Integrität der Zeugin Hi. (zum objektiven Tatbestand vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 4 StR 548/14, NStZ 2015, 269; Urteil vom 31. Oktober 1995 - 1 StR 527/95, BGHR StGB § 223 Abs. 1 Gesundheitsbeschädigung 2; Urteil vom 15. Oktober 1974 - 1 StR 303/74, MDR 1975, 22) billigend in Kauf genommen und deshalb mit einem bedingten Körperverletzungsvorsatz gehandelt, ist nicht belegt und hält deshalb revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand (zum Prüfungsmaßstab vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2018 - 4 StR 87/18, Rn. 18; Urteil vom 14. Oktober 1952 - 2 StR 306/52, BGHSt 3, 213, 215; st. Rspr.).
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