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   BGH, 10.04.1979 - 4 StR 87/79   

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https://dejure.org/1979,1628
BGH, 10.04.1979 - 4 StR 87/79 (https://dejure.org/1979,1628)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1979 - 4 StR 87/79 (https://dejure.org/1979,1628)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1979 - 4 StR 87/79 (https://dejure.org/1979,1628)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fortbestehen von Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen bei Aufhebung der Gesamtstrafe - Nichtaufhebung des betreffenden Einzelstrafausspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 2113
  • MDR 1979, 683
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.08.1978 - 4 StR 229/78

    mitgezogener Polizist - § 315b StGB, Erfordernis einer 'verkehrsfeindlichen'

    Auszug aus BGH, 10.04.1979 - 4 StR 87/79
    Über die im (früheren) Urteil vom 22. Dezember 1977 wegen eines vom Angeklagten begangenen Vergehens gegen das Waffengesetz erkannte Einziehung von sichergestellten Waffen hat es nicht mehr entschieden; hierzu führt es aus, daß aufgrund der vorangegangenen Revisionsentscheidung des Senats vom 3. August 1978 (4 StR 229/78) die nicht aufgehobenen Schuldsprüche des Urteils vom 22. Dezember 1977 samt den zugehörigen Einzelstrafen, "sowie die Einziehung der Waffen in Rechtskraft erwachsen" seien (UA 4).

    Unter der insoweit mißverständlichen Formulierung auf Seite 12 des Urteils des Senats vom 3. August 1978 (4 StR 229/78), wonach mit der Aufhebung des Gesamtstrafausspruchs auch die Sicherungsmaßnahme (Entziehung der Fahrerlaubnis) und die Einziehungsanordnung entfallen, war lediglich die Einziehung des Führerscheins zu verstehen.

  • BGH, 22.06.1960 - 2 StR 221/60

    Berichtigung des Ausspruches über Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte und

    Auszug aus BGH, 10.04.1979 - 4 StR 87/79
    Das Gericht mußte deshalb, wenn es über die Gesamtstrafe erneut zu entscheiden hatte, wiederum prüfen, ob es die Nebenstrafe, Nebenfolge oder Maßnahme neben der Gesamtstrafe verhängen wollte, und gegebenenfalls eine entsprechende Anordnung im Urteil treffen (BGHSt 14, 381, 382/383).
  • BGH, 29.08.1985 - 4 StR 397/85

    Landfriedensbruch infolge einer Schlägerei auf einem Feuerwehrfest - Beteiligung

    Davon unberührt ist die Anordnung der Sperrfrist zur Entziehung der Fahrerlaubnis; sie beruht auf bestehenbleibenden Verurteilungen und kann deshalb trotz Wegfalls der Gesamtstrafe aufrechterhalten bleiben (BGH NJW 1979, 2113; BGH, Beschluß vom 11. Februar 1980 - 3 StR 515/79).
  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 424/23

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung

    Im Übrigen ist der Inhalt der aufrechterhaltenen Einziehungsentscheidung weder dem Tenor noch den Urteilsgründen zu entnehmen (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1979 - 4 StR 87/79, NJW 1979, 2113, 2114; Beschluss vom 15. Mai 1996 - 1 StR 197/96, NStZ 1996, 433).
  • BGH, 21.08.2014 - 3 StR 245/14

    Gesamtstrafenbildung (Einbeziehung von Einzelstrafen; Erledigungszeitpunkt;

    Diese Nebenfolge ist nicht Bestandteil des Gesamtstrafenausspruchs, sondern nach wie vor fortgeltender Bestandteil des Rechtsfolgenausspruchs des vorgenannten Urteils des Amtsgerichts Rostock (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1979 - 4 StR 87/79, NJW 1979, 2113).
  • BGH, 23.09.2020 - 2 StR 606/19

    Gegenstand des Urteils (Tat im verfahrensrechtlichen Sinne: Bewertung bei

    Diese Rechtsfolge ist nicht Bestandteil des Gesamtstrafenausspruchs, sondern nach wie vor fortgeltender Bestandteil des Rechtsfolgenausspruchs des vorgenannten Urteils des Amtsgerichts Otterndorf (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2014 - 3 StR 245/14, juris Rn. 2 mwN), da das Landgericht an die Rechtskraft der vormaligen Einziehungsentscheidung gebunden war (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1979 - 4 StR 87/79, NJW 1979, 2113 f.; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1262).
  • BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Absehen vom Aufrechterhalten einer früher

    Dies ist der Fall, wenn die neue Tat ihrerseits Grundlage für die Anordnung einer Nebenstrafe oder Maßregel bietet, die ihrer Wirkung nach die früher angeordnete miteinschließt (vgl. BGHSt 30, 305, 306 f.; BGH NJW 1979, 2113; NStZ 1992, 231).
  • BGH, 28.02.2019 - 1 StR 26/19

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Aufrechterhaltung von in der früheren

    Es hätte deswegen in der Urteilsformel (vgl. BGH, Urteile vom 10. April 1979 - 4 StR 87/79, NJW 1979, 2113 f. und vom 10. Februar 2011 - 4 StR 552/10 Rn. 3; vgl. auch Fischer, StGB, 66. Aufl., § 55 Rn. 38) den in der früheren Entscheidung angeordneten Wertersatzverfall ausdrücklich aufrechterhalten müssen.
  • BGH, 25.02.2000 - 2 StR 474/99

    Verstoß gegen § 5 des Gesetz über die Führung akademischer Grade (GFaG)

    Der Senat ergänzt den Rechtsfolgenausspruch der Klarstellung halber dahin, daß die in dem vorbezeichneten Urteil angeordneten Maßnahmen der Fahrerlaubnisentziehung und der Führerscheineinziehung aufrechterhalten bleiben (§ 55 Abs. 2 Satz 1 StGB, BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 1; vgl. auch BGH NJW 1979, 2113 f).
  • BGH, 07.03.2017 - 5 StR 38/17

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Annahme einer Bewertungseinheit beim Handeltreiben

    Der Senat ergänzt die Urteilsformel daher entsprechend (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1979 - 4 StR 87/79, NJW 1979, 2113, 2114; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 354 Rn. 33).
  • BGH, 10.12.1981 - 4 StR 622/81

    Verurteilung wegen Diebstahls - Anordnung der Unterbringung in einer

    Der Umstand, daß die früher angeordnete Maßregel bei ihrer Aufrechterhaltung in der neuen Entscheidung als fortgeltender Bestandteil des Rechtsfolgenausspruchs für die Einzeltat anzusehen ist, die Anlaß für ihre Anordnung war (vgl. BGH NJW 1979, 2113), steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 20.12.1991 - 3 StR 500/91

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung nicht erledigter Rechtsfolge im Bereich der

    Das für die nachträgliche Gesamtstrafenbildung zuständige Gericht ist an die Rechtskraft der früheren Entscheidung insofern gebunden, als es eine durch sie angeordnete und noch nicht erledigte Rechtsfolge im Bereich der Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen aufrechterhalten muß, wenn die neue Tat wie hier keine Grundlage für die Anordnung einer Rechtsfolge bietet, die ihrer Wirkung nach die früher angeordnete einschließt (vgl. BGHSt 30, 305, 307; BGH NJW 1979, 2113; Vogler in LK StGB 10. Aufl. § 55 Rdn. 40; Lackner StGB 19. Aufl. § 55 Rdn. 18; Himmelreich/Hentschel, Fahrverbot-Führerscheinentzug 5. Aufl. Rdn. 144, 145).
  • BGH, 26.09.2012 - 4 StR 334/12

    Aufrechterhaltung eines Berufsverbots

  • BGH, 10.02.2011 - 4 StR 552/10

    Grenzen der Aufrechterhaltung von Maßnahmen in der nachträglichen

  • BGH, 12.09.2013 - 4 StR 228/13

    Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe (Einbeziehung einer vorherigen

  • BGH, 31.07.1980 - 4 StR 340/80

    Unerlaubter Waffenbesitz - Beendigung eines Dauerdelikts - Einleitung eines neuen

  • BGH, 02.04.1980 - 2 StR 94/80

    Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs bei haltendem Fahrzeug

  • BGH, 11.02.1980 - 3 StR 515/79

    Aufhebung der Strafzumessung bei Ausnahme eines Teils der Taten von der

  • BGH, 30.04.1980 - 2 StR 104/80

    Unbefugte Verbindung zweier Verfahren

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