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   BGH, 26.06.1952 - 4 StR 9/52   

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https://dejure.org/1952,1675
BGH, 26.06.1952 - 4 StR 9/52 (https://dejure.org/1952,1675)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1952 - 4 StR 9/52 (https://dejure.org/1952,1675)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1952 - 4 StR 9/52 (https://dejure.org/1952,1675)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.12.1951 - 4 StR 646/51

    Fortgesetzter Betrug durch Annahme eines Steuerbetrages - Falschbeurkundung im

    Auszug aus BGH, 26.06.1952 - 4 StR 9/52
    Die Verurteilung wegen Untreue ist dagegen nicht zu beanstanden; denn der Angeklagte hat die ihm kraft behördlichen Auftrags obliegende Pflicht zur Wahrung der Vermögensinteressen der Stadt M. verletzt, indem er die ihm für diese übergebenen Stromgebühren nicht ablieferte (BGH Urt v. 6. Dezember 1951 - 4 StR 646/51 -).
  • RG, 01.03.1940 - 1 D 60/40

    Der tarifmäßig angestellte Buchhalter und Kassenverwalter eines staatlichen

    Auszug aus BGH, 26.06.1952 - 4 StR 9/52
    Es würde dazu genügen, wenn er sich dessen bewusst gewesen wäre, dass er als Angestellter der Stadtverwaltung öffentliche Felder zu verwalten hatte (RGSt 74, 105).
  • BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91

    Amtsträgereigenschaft des Geschäftsführers eines landeseigenen

    Die Urteile vom 14. Juni 1951 - 4 StR 132/50 - und vom 26. Juni 1952 - 4 StR 9/52 - betrafen Stadtwerke bzw. ein städtisches Elektrizitätswerk, also offenbar Eigenbetriebe.
  • BGH, 09.07.1953 - 4 StR 153/53

    Rechtsmittel

    Die Verwaltung staatlichen Vermögens aber ist nach ständiger Rechtsprechung eine Tätigkeit, die aus der Staatsgewalt abgeleitet ist und staatlichen Zwecken dient (u.a. RGSt 74, 251, 253; BGH 4 StR 132/50vom 14. Juni 1951, 4 StR 9/52 vom 26. Juni 1952).

    Die Strafkammer ist der herrschenden Rechtsprechung gefolgt, wenn sie es als ausreichend angesehen hat, dass der Angeklagte die tatsächlichen Verhältnisse kannte, aus denen seine Beamteneigenschaft abzuleiten war (BGHSt 2, 119, 120 [BGH 24.01.1952 - 3 StR 913/51]; 4 StR 9/52 vom 26. Juni 1952).

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