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   BGH, 09.02.1988 - 4 StR 9/88   

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https://dejure.org/1988,8081
BGH, 09.02.1988 - 4 StR 9/88 (https://dejure.org/1988,8081)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1988 - 4 StR 9/88 (https://dejure.org/1988,8081)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1988 - 4 StR 9/88 (https://dejure.org/1988,8081)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fragliche Vollendung einer Brandstiftung - Verlust des Realitätskontakts durch ein hirnorganisches Psychosyndrom

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.07.1954 - 1 StR 174/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.02.1988 - 4 StR 9/88
    Das würde voraussetzen, daß ein für den bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlicher Teil des Gebäudes, in dem der Brand gelegt worden ist - etwa die Zimmertür (BGHSt 7, 37, 38; 20, 246, 247) -, derart von dem Feuer erfaßt worden war, daß sie ohne das Fortwirken des Zündstoffs selbständig hätte weiterbrennen können (BGHSt 7, 37, 38).
  • BGH, 30.07.1965 - 4 StR 343/65
    Auszug aus BGH, 09.02.1988 - 4 StR 9/88
    Das würde voraussetzen, daß ein für den bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlicher Teil des Gebäudes, in dem der Brand gelegt worden ist - etwa die Zimmertür (BGHSt 7, 37, 38; 20, 246, 247) -, derart von dem Feuer erfaßt worden war, daß sie ohne das Fortwirken des Zündstoffs selbständig hätte weiterbrennen können (BGHSt 7, 37, 38).
  • BGH, 09.09.1986 - 4 StR 470/86

    Schuldunfähigkeit aufgrund paranoider Wahnvorstellungen - Erfordernis der

    Auszug aus BGH, 09.02.1988 - 4 StR 9/88
    Fehlte dem Beschuldigten die Einsicht, das Unrecht seiner Tat einzusehen, so ist es nicht folgerichtig, auch darauf abzustellen, daß er nicht in der Lage war, "nach der Einsicht zu handeln" (vgl. BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1 und 3).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 279/87

    Anforderungen an eine deutliche Unterscheidung zwischen dem Fehlen der

    Auszug aus BGH, 09.02.1988 - 4 StR 9/88
    Fehlte dem Beschuldigten die Einsicht, das Unrecht seiner Tat einzusehen, so ist es nicht folgerichtig, auch darauf abzustellen, daß er nicht in der Lage war, "nach der Einsicht zu handeln" (vgl. BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1 und 3).
  • BGH, 24.08.2021 - 3 StR 247/21

    Teilweise Zerstören eines der Wohnung von Menschen dienenden Gebäudes bei

    Daher kann hier dahinstehen, ob im Übrigen in Bezug auf den nicht näher konkretisierten Brand einer Zimmertür eine Inbrandsetzung des Gebäudes anzunehmen ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 9. Februar 1988 - 4 StR 9/88, BGHR StGB § 63 Tat 1 mwN).
  • BGH, 24.11.1988 - 4 StR 476/88

    Wissenschaftlich gesicherte Darlegung über den Entzündungsvorgang von Heizöl

    Der Senat hat bereits durch Beschluß vom 9. Februar 1988 (4 StR 9/88) ein früheres in diesem Sicherungsverfahren ergangenes Urteil, in dem angenommen worden war, der Beschuldigte habe gegen § 306 Nr. 2 StGB und §§ 212, 22 StGB verstoßen, aufgehoben und die neu entscheidende Strafkammer darauf hingewiesen, daß darzulegen sei, wie der Beschuldigte ausgeschüttetes Heizöl in Brand gesetzt habe und ob es ihm überhaupt möglich gewesen sei, dies zu tun.

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat erneut, wie schon in seinem Beschluß vom 9. Februar 1988 (4 StR 9/88), darauf hin, daß die Wiederholungsgefahr näherer Begründung bedarf.

  • BGH, 23.02.2000 - 3 StR 15/00

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages; Psychologisches

    Sollte sich in der neuen Hauptverhandlung die Schuldunfähigkeit des Angeklagten ergeben oder nicht ausschließen lassen, kann von einem natürlichen Vorsatz ausgegangen werden (BGHR StGB § 63 Tat 1 und 2;Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 63 Rdn. 2 a).
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