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   BGH, 06.06.2000 - 4 StR 91/00   

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https://dejure.org/2000,1519
BGH, 06.06.2000 - 4 StR 91/00 (https://dejure.org/2000,1519)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2000 - 4 StR 91/00 (https://dejure.org/2000,1519)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2000 - 4 StR 91/00 (https://dejure.org/2000,1519)
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Jugendliche Autoknackerbande

§ 52 StGB, natürliche Handlungseinheit;

§ 242 StGB, nur versuchter Diebstahl bei Wegnahme eines Behältnisses, für dessen Inhalt der Täter keine Verwendung hat;

§ 315b StGB, "Pervertierung" eines verkehrsinternen Vorgangs nur bei Absicht;

§ 244a StGB ist auch auf Jugendbanden anwendbar

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 52 StGB; § 244a StGB; § 315 b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 StGB; § 315 c Abs. 1 Nr. 2 a und 2 b, Abs. 3 Nr. 1 StGB
    Verletzung des Rechts auf gerichtliche Entscheidung in angemessener Zeit; Verfahrenshindernis; Verfahrensverzögerung; Strafzumessung; Tateinheit; Natürliche Handlungseinheit beim Bandendiebstahl; Vollendung beim Diebstahl; Zueignungsabsicht; Gefährlicher Eingriff in den ...

  • lexetius.com
  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 343
  • NZV 2001, 134
  • StV 2000, 670
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • LG Koblenz, 18.12.1996 - 2101 Js 8390/96
    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - 4 StR 91/00
    § 244 a StGB gilt auch für Jugendbanden (s. LG Koblenz NStZ 1998, 197 und den diese Entscheidung gemäß § 349 Abs. 2 StPO bestätigenden Beschluß des BGH vom 20. August 1997 - 2 StR 306/97).

    Wenn aber diese erfüllt sind und der Bandendiebstahl etwa unter den in § 243 Abs. 1 Satz 2 StGB genannten Voraussetzungen begangen wird, findet § 244 a StGB auf alle Diebesbanden - auch Jugendbanden - Anwendung (kritisch Glandien NStZ 1998, 197, 198; Kindhäuser in NK-StGB (1998) § 244 a Rdn. 2).

  • BGH, 21.12.1995 - 5 StR 392/95

    Revision - Tateinheit - Tatmehrheit

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - 4 StR 91/00
    Soweit lediglich das Konkurrenzverhältnis anders zu beurteilen ist, wird dadurch der Unrechtsgehalt der Taten nicht berührt (vgl. BGH NStZ 1996, 296, 297).
  • BGH, 06.05.1999 - 4 StR 177/99

    Verfahrenseinstellung; Versuch eines Diebstahls; Verschlossenes Behältnis

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - 4 StR 91/00
    b) Danach kommt lediglich eine Verurteilung wegen versuchten Bandendiebstahls in Betracht; denn wenn für den Täter nur der Inhalt eines Behältnisses von Interesse ist und er sich des Behälters nach Entnahme des Inhalts entledigt, eignet er sich das Behältnis selbst nicht zu (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 543; BGH, Beschluß vom 6. Mai 1999 - 4 StR 177/99).
  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95

    BGH hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - 4 StR 91/00
    Nur wenn im fließenden Verkehr ein Fahrzeugführer das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt, er mithin in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff in den Straßenverkehr zu "pervertieren", und es ihm darauf ankommt, durch diesen in die Sicherheit des Straßenverkehrs einzugreifen, kommt § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB in Betracht (BGHSt 41, 231, 234; BGH NJW 1999, 3132 f.; Tröndle/Fischer aaO § 315 b Rdn. 5).
  • BGH, 29.10.1997 - 3 StR 282/97

    Voraussetzungen für eine unzulässige Verfahrensverzögerung

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - 4 StR 91/00
    Es hat unter Beachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfG NStZ 1997, 591; BGH NStZ 1999, 181; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7 und 12) Art und Ausmaß der Verzögerung festgestellt und sodann das Maß der Kompensation durch eine Ermäßigung der an sich verwirkten Jugendstrafen konkret bestimmt.
  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - 4 StR 91/00
    Die durch das Landgericht festgestellte Verletzung des in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK garantierten Rechts auf gerichtliche Entscheidung in angemessener Zeit begründet kein Verfahrenshindernis (vgl. BGHSt 35, 137, 139 f.; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. Art. 6 MRK Rdn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 22.07.1999 - 4 StR 90/99

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Äußerlich verkehrsgerechtes

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - 4 StR 91/00
    Nur wenn im fließenden Verkehr ein Fahrzeugführer das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt, er mithin in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff in den Straßenverkehr zu "pervertieren", und es ihm darauf ankommt, durch diesen in die Sicherheit des Straßenverkehrs einzugreifen, kommt § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB in Betracht (BGHSt 41, 231, 234; BGH NJW 1999, 3132 f.; Tröndle/Fischer aaO § 315 b Rdn. 5).
  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - 4 StR 91/00
    Es hat unter Beachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfG NStZ 1997, 591; BGH NStZ 1999, 181; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7 und 12) Art und Ausmaß der Verzögerung festgestellt und sodann das Maß der Kompensation durch eine Ermäßigung der an sich verwirkten Jugendstrafen konkret bestimmt.
  • BGH, 19.08.1993 - 1 StR 433/93

    Rechtsprechung - Rechtsstaatswidrigkeit - Verfahrensverzögerung -

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - 4 StR 91/00
    Es hat unter Beachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfG NStZ 1997, 591; BGH NStZ 1999, 181; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7 und 12) Art und Ausmaß der Verzögerung festgestellt und sodann das Maß der Kompensation durch eine Ermäßigung der an sich verwirkten Jugendstrafen konkret bestimmt.
  • BGH, 20.08.1997 - 2 StR 306/97
    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - 4 StR 91/00
    § 244 a StGB gilt auch für Jugendbanden (s. LG Koblenz NStZ 1998, 197 und den diese Entscheidung gemäß § 349 Abs. 2 StPO bestätigenden Beschluß des BGH vom 20. August 1997 - 2 StR 306/97).
  • BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Verletzung des

  • BGH, 27.06.1996 - 4 StR 166/96

    Natürliche Handlungseinheit - Mehrere Diebstähle - Gleicher Ort - Zeitlicher

  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats wird ein vorschriftswidriges Verkehrsverhalten im fließenden Verkehr nur dann von § 315 b StGB erfaßt, wenn ein Fahrzeugführer das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt, er mithin in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff in den Straßenverkehr zu "pervertieren", und es ihm darauf ankommt, durch diesen in die Sicherheit des Straßenverkehrs einzugreifen (vgl. nur BGHSt 41, 231, 234; BGH NStZ-RR 2000, 343; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 1, 3, 4).

    Diese Fälle werden regelmäßig von § 315 c StGB (hier: § 315 c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b StGB) erfaßt (vgl. BGHR StGB § 315 c Abs. 1 Nr. 1 a Vorsatz 3 (rücksichtslose Fluchtfahrt); BGH NStZ-RR 2000, 343 f.).

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    c) An diese Rechtsprechung des EGMR und des Bundesverfassungsgerichts anknüpfend haben die Strafsenate des Bundesgerichtshofs ihre ursprüngliche Spruchpraxis geändert: Ist ein Strafverfahren unter Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK und rechtsstaatliche Grundsätze durch die Strafverfolgungsorgane verzögert worden, so hat der Tatrichter nach der neueren Rechtsprechung zunächst stets Art und Ausmaß der Verzögerung sowie ihre Ursache konkret festzustellen und - falls dies zum Ausgleich der vom Beschuldigten erlittenen Belastungen nicht ausreichend ist und andere rechtliche Folgen (Verfahrenseinstellung aus Opportunitätsgründen oder wegen eines Verfahrenshindernisses) nicht in Betracht kommen - in einem zweiten Schritt das Maß der Kompensation durch Vergleich der an sich verwirkten mit der tatsächlich verhängten Strafe ausdrücklich und konkret zu bestimmen (s. etwa BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, 12; BGH NJW 1999, 1198, 1199; NStZ-RR 2000, 343; StV 1998, 377; 2002, 598; wistra 1997, 347; 2001, 177; 2002, 420; StraFo 2003, 247).
  • BGH, 23.08.2007 - 3 StR 50/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensationslösung;

    Hieran anknüpfend entwickelte sich in der Folgezeit eine Spruchpraxis aller Senate des Bundesgerichtshofs dahin, dass der Tatrichter zunächst stets Art und Ausmaß der Verzögerung sowie ihre Ursache konkret festzustellen und - falls dies zur Kompensation nicht ausreichend ist und andere rechtliche Folgen nicht in Betracht kommen - in einem zweiten Schritt das Maß der Kompensation durch Vergleich der an sich verwirkten mit der tatsächlich verhängten Strafe ausdrücklich und konkret zu bestimmen hat (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, 12; BGH NJW 1999, 1198, 1199; NStZ-RR 2000, 343; StV 1998, 377; 2002, 598; wistra 1997, 347; 2001, 177; 2002, 420; StraFo 2003, 247).
  • BGH, 19.03.2003 - 2 StR 23/03

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Strafzumessung; ausdrückliche

    Bei Verletzung des Beschleunigungsgebots hat der Tatrichter nicht nur Art und Ausmaß der Verzögerung festzustellen, sondern, worauf der Senat in seinem Beschluß hingewiesen hatte, das Maß der Kompensation durch Vergleich der verwirkten mit der tatsächlich verhängten Strafe ausdrücklich und konkret zu bestimmen (BGH NStZ 2001, 52; wistra 2001, 177 f, NStZ-RR 2000, 343 f).
  • BGH, 09.06.2011 - 4 StR 204/11

    Raub: Absicht einer rechtswidrigen Zueignung beim Mittäter

    Es ist daher nicht anzunehmen, dass sich die Zueignungsabsicht des Angeklagten S.  -G.    auch auf diese Mappen erstreckt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2000 - 4 StR 91/00, NStZ-RR 2000, 343; Vogel in LK 12. Aufl., § 242 Rn. 162 m.w.N.).
  • BGH, 03.12.2002 - 3 StR 417/02

    Beschleunigungsgebot (Strafmilderung; Strafzumessung; besondere Bedeutung /

    Einzelne Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. den Beschluß des Senats BGH StV 1999, 661; ferner BGH Beschl. vom 6. Juni 2000 - 4 StR 91/00; vgl. auch Brunner/Dölling, JGG 11. Aufl. § 18 Rdn. 6 d) könnten in diesem Sinne verstanden werden.
  • BGH, 31.07.2008 - 4 StR 144/08

    Anwendung des schweren Bandendiebstahls auf örtlich begrenzt agierende

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 6. Juni 2000 - 4 StR 91/00 (= NStZ-RR 2000, 343, 344) bezüglich der Jugendbande ausgeführt hat, lassen auch weder die Entstehungsgeschichte der Vorschrift noch ihr Normzweck eine Intention des Gesetzgebers erkennen, nicht dem Bereich der Organisierten Kriminalität zuzurechnende Banden aus dem Anwendungsbereich des § 244 a StGB herauszunehmen.
  • BGH, 11.01.2011 - 4 StR 633/10

    Schwerer Bandendiebstahl (Versuch; mangelnde Zueignungsabsicht hinsichtlich eines

    Da sich die Absicht rechtswidriger Zueignung weder auf den Tresor noch auf die Fahrzeugschlüssel, sondern auf das erhoffte Geld bezog, liegt kein vollendeter schwerer Bandendiebstahl vor, sondern nur ein fehlgeschlagener Versuch eines schweren Bandendiebstahls (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 1990 - 3 StR 500/89, StV 1990, 408; vom 6. Juni 2000 - 4 StR 91/00, NStZ-RR 2000, 343; vom 7. September 2005 - 2 StR 378/05 und vom 8. September 2009 - 4 StR 354/09, jeweils m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 02.02.2007 - 1 KLs 23/06

    Karton-Fall - Raub; Zueignungsabsicht; Fehlvorstellung über die entwendete Sache;

    Wirft der Täter die in dem Behältnis befindliche Sache im Anschluss an die Wegnahmehandlung weg, weil er erkannt hat, dass sie nicht seinen ursprünglichen Vorstellungen entspricht, so wird dies in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig als Beweisanzeichen dafür angesehen, dass der Täter auch zum Zeitpunkt der Wegnahmehandlung keine Zueignungsabsicht an der tatsächlich entwendeten Sache gehabt habe, so dass er nur wegen eines versuchten Eigentumsdelikts bestraft werden könne (vgl. BGH GA 1962, 144 [145]; NStZ 2006, 686 ; NStZ 2004, 333 ; NStZ 2000, 531 ; NStZ-RR 2000, 343 ; StV 1987, 245 ; StV 1983, 460 [Ls.]; MDR 1976, 16 ; 1975, 543; 1975, 22 [jeweils bei Dallinger]; BGHR StGB § 249 Abs. 1 , Zueignungsabsicht 4; weitere Nachweise bei Ruß in Festschrift für Pfeiffer S. 61 [63] Fnn.
  • BGH, 04.08.2009 - 5 StR 244/09

    Urteilsformel (gleichartige Tateinheit); Versagung der Strafrahmenverschiebung

    Dass das Landgericht in den Fällen A 5 und 6, A 7 und 8 sowie A 9 und 10 (ebenso Fälle B 3 und 4, an denen R. nicht beteiligt gewesen ist) hinsichtlich des nicht revidierenden Mitangeklagten Re. zu Unrecht von tatmehrheitlich verübten Taten ausgegangen ist (vgl. hierzu BGH NStZ 2000, 30; NStZ-RR 2000, 343; jeweils m.w.N.), beschwert den Angeklagten R. nicht.
  • BGH, 10.05.2012 - 4 StR 42/12

    Versuchter Diebstahl bei Irrtum über den Inhalt eines Tresors

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