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BGH, 21.03.1996 - 4 StR 91/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung einer Strafmilderungsmöglichkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 21
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.07.1992 - 1 StR 358/92
Konkrete Tatvorstellung bei actio libera in causa
Auszug aus BGH, 21.03.1996 - 4 StR 91/96
Dem schließt sich der Senat mit dem Hinweis an, daß die neu erkennende Strafkammer auch zu prüfen haben wird, inwieweit der Angeklagte bereits zum Zeitpunkt des Tatentschlusses (UA 6, 7) unter dem Einfluß von Alkohol gestanden hat (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 22;… Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 20 Rdn. 18 ff.;… § 21 Rdn. 5 ff.;… Foth in Festschrift für Salger, 1995, S. 31 ff., 38). - BGH, 03.07.1986 - 4 StR 199/86
Verurteilung wegen Diebstahls - Beurteilung der Vollendung einer Wegnahmehandlung …
Auszug aus BGH, 21.03.1996 - 4 StR 91/96
Dem schließt sich der Senat mit dem Hinweis an, daß die neu erkennende Strafkammer auch zu prüfen haben wird, inwieweit der Angeklagte bereits zum Zeitpunkt des Tatentschlusses (UA 6, 7) unter dem Einfluß von Alkohol gestanden hat (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 22;… Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 20 Rdn. 18 ff.;… § 21 Rdn. 5 ff.;… Foth in Festschrift für Salger, 1995, S. 31 ff., 38).
- BGH, 08.02.2000 - 5 StR 421/99
Totschlag; Strafrahmenverschiebung wegen Alkoholisierung; Versuchte Erpressung …
Als er sich gegen 22.00 Uhr zur Tat entschloß, betrug seine Blutalkoholkonzentration allenfalls 1, 73 0/00. Mit diesem Tatentschluß hätte er die entscheidende Ursache für die Ausführung der Tat gesetzt, so daß die möglicherweise später - zur Tatzeit - gegebene Einschränkung seiner Verantwortlichkeit nach den Grundsätzen der actio libera in causa ohne Bedeutung wäre (BGHSt 21, 381;… BGHR StGB § 21 - Strafrahmenverschiebung 1; BGH, Beschluß vom 21. März 1996 - 4 StR 91/96 -). - BGH, 26.08.1997 - 1 StR 383/97
Strafzumessungserwägungen bei der Gesamtstrafenbildung - Annahme erheblich …
Die Strafkammer hätte sich auch näher mit der Frage der Schuldfähigkeit zum Zeitpunkt des jeweiligen Tatentschlusses auseinandersetzen müssen (BGH Urt. vom 21. März 1996 - 4 StR 91/96).