Rechtsprechung
   BGH, 21.03.1996 - 4 StR 91/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7797
BGH, 21.03.1996 - 4 StR 91/96 (https://dejure.org/1996,7797)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1996 - 4 StR 91/96 (https://dejure.org/1996,7797)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1996 - 4 StR 91/96 (https://dejure.org/1996,7797)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,7797) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.07.1992 - 1 StR 358/92

    Konkrete Tatvorstellung bei actio libera in causa

    Auszug aus BGH, 21.03.1996 - 4 StR 91/96
    Dem schließt sich der Senat mit dem Hinweis an, daß die neu erkennende Strafkammer auch zu prüfen haben wird, inwieweit der Angeklagte bereits zum Zeitpunkt des Tatentschlusses (UA 6, 7) unter dem Einfluß von Alkohol gestanden hat (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 22; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 20 Rdn. 18 ff.; § 21 Rdn. 5 ff.; Foth in Festschrift für Salger, 1995, S. 31 ff., 38).
  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 199/86

    Verurteilung wegen Diebstahls - Beurteilung der Vollendung einer Wegnahmehandlung

    Auszug aus BGH, 21.03.1996 - 4 StR 91/96
    Dem schließt sich der Senat mit dem Hinweis an, daß die neu erkennende Strafkammer auch zu prüfen haben wird, inwieweit der Angeklagte bereits zum Zeitpunkt des Tatentschlusses (UA 6, 7) unter dem Einfluß von Alkohol gestanden hat (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 22; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 20 Rdn. 18 ff.; § 21 Rdn. 5 ff.; Foth in Festschrift für Salger, 1995, S. 31 ff., 38).
  • BGH, 08.02.2000 - 5 StR 421/99

    Totschlag; Strafrahmenverschiebung wegen Alkoholisierung; Versuchte Erpressung

    Als er sich gegen 22.00 Uhr zur Tat entschloß, betrug seine Blutalkoholkonzentration allenfalls 1, 73 0/00. Mit diesem Tatentschluß hätte er die entscheidende Ursache für die Ausführung der Tat gesetzt, so daß die möglicherweise später - zur Tatzeit - gegebene Einschränkung seiner Verantwortlichkeit nach den Grundsätzen der actio libera in causa ohne Bedeutung wäre (BGHSt 21, 381; BGHR StGB § 21 - Strafrahmenverschiebung 1; BGH, Beschluß vom 21. März 1996 - 4 StR 91/96 -).
  • BGH, 26.08.1997 - 1 StR 383/97

    Strafzumessungserwägungen bei der Gesamtstrafenbildung - Annahme erheblich

    Die Strafkammer hätte sich auch näher mit der Frage der Schuldfähigkeit zum Zeitpunkt des jeweiligen Tatentschlusses auseinandersetzen müssen (BGH Urt. vom 21. März 1996 - 4 StR 91/96).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht