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BGH, 16.03.1999 - 4 StR 91/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 2 Abs. 3 StGB; § 64 StGB; § 255, 250 Abs. 3 StGB n.F.;
Strafrahmenwahl; Lex mitior; Räuberischer Diebstahl; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; - Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. Satz 2; ; StPO § 246 a; ; StPO § 358 Abs. 2; ; StGB § 250 Abs. 3; ; StGB § 250 Abs. 2; ; StGB § 2 Abs. 3; ; StGB § 64; ; StGB § 21
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StGB § 64
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten
Auszug aus BGH, 16.03.1999 - 4 StR 91/99
Das Landgericht hätte deshalb darlegen müssen, warum es gleichwohl von der Unterbringung abgesehen hat (BGHSt 37, 5, 7; 38, 362, 363; BGH, Beschluß vom 21. Januar 1999 - 4 StR 697/98).Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Unterbringungsanordnung im weiteren Verfahren nicht (§ 358 Abs. 2 StPO; BGHSt 37, 5).
- BGH, 12.10.1994 - 2 StR 477/94
Unterbringungsanordnung - Entziehungsanstalt - Heilungsaussicht - Willensschwäche
Auszug aus BGH, 16.03.1999 - 4 StR 91/99
Daß bei dem Angeklagten die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges nicht besteht (vgl. BVerfGE 91, 1 ff. = NStZ 1994, 578), ist nicht ersichtlich, zumal der Angeklagte "nunmehr bereit ist, seine Drogenabhängigkeit im Wege der Therapie behandeln zu lassen" (UA 25; vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 2, 4). - BGH, 14.05.1992 - 4 StR 178/92
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Ermessensspielraum - …
Auszug aus BGH, 16.03.1999 - 4 StR 91/99
Dieser Prüfung war es auch nicht im Hinblick darauf enthoben, daß der Angeklagte bereits "über eine Kostenzusage für die von ihm angestrebte Therapie verfügt" (UA 4); denn die Unterbringung nach § 64 StGB ist zwingend, wenn ihre Voraussetzungen vorliegen, und hat Vorrang vor allen Formen selbstgewählter Therapie (vgl. BGHR StGB § 64 Ablehnung 7, 8).
- BGH, 15.07.1992 - 2 StR 266/92
Unterlassen der gebotenen Unterbringung eines Angeklagten in einer …
Auszug aus BGH, 16.03.1999 - 4 StR 91/99
Dieser Prüfung war es auch nicht im Hinblick darauf enthoben, daß der Angeklagte bereits "über eine Kostenzusage für die von ihm angestrebte Therapie verfügt" (UA 4); denn die Unterbringung nach § 64 StGB ist zwingend, wenn ihre Voraussetzungen vorliegen, und hat Vorrang vor allen Formen selbstgewählter Therapie (vgl. BGHR StGB § 64 Ablehnung 7, 8). - BGH, 23.12.1994 - 2 StR 674/94
Revision - Berufung - Entzug - Entziehungsanstalt - Schuldunfähigkeit - …
Auszug aus BGH, 16.03.1999 - 4 StR 91/99
Daß bei dem Angeklagten die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges nicht besteht (vgl. BVerfGE 91, 1 ff. = NStZ 1994, 578), ist nicht ersichtlich, zumal der Angeklagte "nunmehr bereit ist, seine Drogenabhängigkeit im Wege der Therapie behandeln zu lassen" (UA 25; vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 2, 4). - BGH, 21.01.1999 - 4 StR 697/98
Prüfung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; …
Auszug aus BGH, 16.03.1999 - 4 StR 91/99
Das Landgericht hätte deshalb darlegen müssen, warum es gleichwohl von der Unterbringung abgesehen hat (BGHSt 37, 5, 7; 38, 362, 363; BGH, Beschluß vom 21. Januar 1999 - 4 StR 697/98). - BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92
Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter …
Auszug aus BGH, 16.03.1999 - 4 StR 91/99
Das Landgericht hätte deshalb darlegen müssen, warum es gleichwohl von der Unterbringung abgesehen hat (BGHSt 37, 5, 7; 38, 362, 363; BGH, Beschluß vom 21. Januar 1999 - 4 StR 697/98). - BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90
Entziehungsanstalt
Auszug aus BGH, 16.03.1999 - 4 StR 91/99
Daß bei dem Angeklagten die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges nicht besteht (vgl. BVerfGE 91, 1 ff. = NStZ 1994, 578), ist nicht ersichtlich, zumal der Angeklagte "nunmehr bereit ist, seine Drogenabhängigkeit im Wege der Therapie behandeln zu lassen" (UA 25;… vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 2, 4).
- BGH, 15.01.2002 - 4 StR 574/01
Fehlerhaft unterbliebene Prüfung der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten …
Das Landgericht hätte deshalb darlegen müssen, warum es gleichwohl von der Unterbringung abgesehen hat (BGHSt 37, 5, 7; 38, 362, 363; Senat, Beschlüsse vom 21. Januar 1999 - 4 StR 697/98, vom 16. März 1999 - 4 StR 91/99 und vom 12. Oktober 1999 - 4 StR 405/99).