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   BGH, 12.05.2010 - 4 StR 92/10   

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https://dejure.org/2010,8111
BGH, 12.05.2010 - 4 StR 92/10 (https://dejure.org/2010,8111)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2010 - 4 StR 92/10 (https://dejure.org/2010,8111)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - 4 StR 92/10 (https://dejure.org/2010,8111)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Vor § 1 StGB; § 179 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 1, Abs. 7 StGB; § 177 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 2a StGB
    Wahlfeststellung zwischen besonders schwerem sexuellen Missbrauch einer Widerstandsunfähigen und besonders schwerer Vergewaltigung sowie wegen unerlaubter Überlassung von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch an eine Minderjährige

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 223 StGB, § 224 Abs 1 Nr 5 StGB, § 177 Abs 1 Nr 1 StGB
    Sexuelle Nötigung: Überraschende Gewalthandlung bei Vornahme einverständlicher sexueller Handlungen

  • Wolters Kluwer

    Besonders schwerer sexueller Missbrauch einer Widerstandsunfähigen in Wahlfeststellung mit besonders schwerer Vergewaltigung; Überraschung mit der Vornahme einverständlicher sexueller Handlungen und Nichtbildung eines Abwehrwillens

  • rewis.io

    Sexuelle Nötigung: Überraschende Gewalthandlung bei Vornahme einverständlicher sexueller Handlungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Sexuelle Nötigung: Überraschende Gewalthandlung bei Vornahme einverständlicher sexueller Handlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besonders schwerer sexueller Missbrauch einer Widerstandsunfähigen in Wahlfeststellung mit besonders schwerer Vergewaltigung; Überraschung mit der Vornahme einverständlicher sexueller Handlungen und Nichtbildung eines Abwehrwillens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 698
  • NStZ-RR 2010, 363
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.05.1973 - 4 StR 172/73

    Wahlfeststellung: Raub oder Unterschlagung?

    Auszug aus BGH, 12.05.2010 - 4 StR 92/10
    Es kann dahinstehen, ob die Straftatbestände der §§ 179 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 1, Abs. 7 i.V.m. 177 Abs. 4 Nr. 2 a StGB und des § 177 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 2 a StGB, wie nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für eine ungleichartige Wahlfeststellung erforderlich, rechtsethisch und psychologisch gleichwertig sind (vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. Oktober 1956 - GSSt 2/56, BGHSt 9, 390, 393 f. und Urteil des Senats vom 15. Mai 1973 - 4 StR 172/73, BGHSt 25, 182, 183 f.).
  • BGH, 15.10.1956 - GSSt 2/56
    Auszug aus BGH, 12.05.2010 - 4 StR 92/10
    Es kann dahinstehen, ob die Straftatbestände der §§ 179 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 1, Abs. 7 i.V.m. 177 Abs. 4 Nr. 2 a StGB und des § 177 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 2 a StGB, wie nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für eine ungleichartige Wahlfeststellung erforderlich, rechtsethisch und psychologisch gleichwertig sind (vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. Oktober 1956 - GSSt 2/56, BGHSt 9, 390, 393 f. und Urteil des Senats vom 15. Mai 1973 - 4 StR 172/73, BGHSt 25, 182, 183 f.).
  • BGH, 04.12.2008 - 4 StR 371/08

    Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger (Überzeugungsbildung: überspannte

    Auszug aus BGH, 12.05.2010 - 4 StR 92/10
    Dieses Urteil hat der Senat auf die Revision der Nebenklägerin durch Urteil vom 4. Dezember 2008 - 4 StR 371/08 - aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  • BGH, 02.06.1982 - 2 StR 669/81

    Sexuelle Nötigung - Duldung - Sexuelle Handlung - Überraschung des Tatopfers -

    Auszug aus BGH, 12.05.2010 - 4 StR 92/10
    Eine solche sexuelle Handlung erfüllt den Tatbestand des § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB auch dann nicht, wenn der Täter dabei zugleich Gewalt anwendet (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 StR 669/81, BGHSt 31, 76 zu § 178 StGB a.F.).
  • BGH, 13.02.2019 - 2 StR 301/18

    Sexuelle Nötigung (Ausnutzen eines Überraschungsmoments: subjektiver Tatbestand;

    Mit der Erweiterung des Tatbestandes verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, Strafbarkeitslücken zu schließen (BTDrucks. 18/9097, aaO, S. 2, 21), weil sexuelle Übergriffe, die so überraschend vorgenommen werden, dass das Opfer einen entgegenstehenden Abwehrwillen nicht bilden oder kundtun konnte, nach § 177 StGB aF nicht als sexuelle Nötigung strafbar waren (vgl. Senat, Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 StR 669/81, BGHSt 31, 76, 77; BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 4 StR 92/10, juris Rn. 6; Renzikowski, NJW 2016, 3553, 3555).
  • OLG Hamm, 26.02.2013 - 5 RVs 6/13

    Geldstrafe für einen erzwungenen Kuss

    Denn wer keinen Willen zu einem bestimmten Verhalten hat, kann nicht zum gegenteiligen Verhalten gezwungen werden, weshalb nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1982, 2264; NStZ 2010, 698; Senatsbeschluss vom 31. Juli 2012 - 5 RVs 62/12 OLG Hamm -) überraschende, das Opfer lediglich "überrumpelnde" Handlungen ausscheiden, auch wenn die betroffene Person sie nicht will.
  • BGH, 11.09.2014 - 4 ARs 12/14

    Verfassungsmäßigkeit der ungleichartigen Wahlfeststellung

    Der beabsichtigten Entscheidung des 2. Strafsenats steht Rechtsprechung des 4. Strafsenats entgegen (Beschluss vom 12. Februar 2008 - 4 StR 623/07, NJW 2008, 1394, 1395; Urteile vom 15. Mai 1973 - 4 StR 172/73, BGHSt 25, 182; vom 17. Oktober 1957 - 4 StR 73/57, BGHSt 11, 26, 28 und vom 12. September 1951 - 4 StR 533/51, BGHSt 1, 302, 304; sowie - hinsichtlich der Zulässigkeit der Wahlfeststellung nicht tragend - Urteile vom 21. November 2013 - 4 StR 242/13, NStZ 2014, 172; vom 11. November 1966 - 4 StR 387/66, BGHSt 21, 152, 153; Beschluss vom 12. Mai 2010 - 4 StR 92/10, NStZ 2010, 698).
  • BGH, 04.12.2018 - 1 StR 546/18

    Vergewaltigung

    Maßgeblich ist dabei, dass gerade hinsichtlich der sexuellen Handlung, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden ist, erkennbar kein Einverständnis des Opfers besteht (BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 4 StR 92/10, StraFo 2010, 392; MüKo/Renzikowski, StGB, 3. Aufl., § 177 nF Rn. 47; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 177 Rn. 9) und der Täter dies zumindest für möglich hält und billigend in Kauf nimmt.
  • OLG Bremen, 13.04.2018 - 1 Ss 49/17

    Beleidigung, Polizeibeamte, Schmähkritik

    Dies umfasst auch kritische Werturteile über staatliche Einrichtungen, deren Bedienstete und deren Vorgehensweise, auch wenn diese lediglich in einer Auseinandersetzung um eine den Äußernden betreffende Maßnahme fallen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 28.06.2010 (3) 1 Ss 173/10 (67/10), juris Rn. 9, StraFo 2010, 392; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.11.2016 - (2) 53 Ss 64/16, juris R n. 18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.03.2003 - III 2b Ss 224/02-2/03, juris Rn. 22, NStZ-RR 2003, 295; OLG München, Beschluss vom 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14, juris Rn. 8, StraFo 2015, 30).
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