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   BGH, 05.04.2005 - 4 StR 95/05   

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https://dejure.org/2005,5968
BGH, 05.04.2005 - 4 StR 95/05 (https://dejure.org/2005,5968)
BGH, Entscheidung vom 05.04.2005 - 4 StR 95/05 (https://dejure.org/2005,5968)
BGH, Entscheidung vom 05. April 2005 - 4 StR 95/05 (https://dejure.org/2005,5968)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 176 StGB; § 176a StGB; § 46 StGB
    (Schwerer) sexueller Missbrauch von Kindern (Rechtsgut der ungestörten Gesamtentwicklung des Kindes; besondere Strafmilderung bei Tatbegehung in einem Liebesverhältnis); Strafzumessung (Berücksichtigung generalpräventiver Erwägungen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes - Einverständnis eines Kindes im Rahmen des Tatbestandes des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes - Grundlagen für die Erhöhung der Strafe aus Gründen der Abschreckung potentieller Täter

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 46 Abs. 3; ; StGB § 176; ; StGB § 176 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2
    Zulässigkeit der strafschärfenden Berücksichtigung generalpräventiver Erwägungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2005, 387
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.09.1993 - 1 StR 553/93

    Besorgnis der künftigen Verletzung von Kraftfahrerpflichten als Voraussetzung für

    Auszug aus BGH, 05.04.2005 - 4 StR 95/05
    So verhält es sich auch im vorliegenden Fall, in dem der Tatrichter sich die Überzeugung verschafft hat, daß den einvernehmlichen sexuellen Kontakten ein besonders nahes, auch vom Tatopfer als "Liebesbeziehung" empfundenes Verhältnis zwischen dem Täter und dem betroffenen Kind der Verurteilung nach §§ 176, 176 a StGB, und so mit ein der Verallgemeinerung nicht zugänglicher Sonderfall zugrunde liegt (vgl. auch BGHR StGB § 176 Abs. 3 Strafrahmenwahl 5 und 7).
  • BGH, 24.02.1989 - 3 StR 13/89

    Erforderlichkeit eines Gesamtvorsatzes für die Annahme einer fortgesetzten Tat -

    Auszug aus BGH, 05.04.2005 - 4 StR 95/05
    So verhält es sich auch im vorliegenden Fall, in dem der Tatrichter sich die Überzeugung verschafft hat, daß den einvernehmlichen sexuellen Kontakten ein besonders nahes, auch vom Tatopfer als "Liebesbeziehung" empfundenes Verhältnis zwischen dem Täter und dem betroffenen Kind der Verurteilung nach §§ 176, 176 a StGB, und so mit ein der Verallgemeinerung nicht zugänglicher Sonderfall zugrunde liegt (vgl. auch BGHR StGB § 176 Abs. 3 Strafrahmenwahl 5 und 7).
  • BGH, 03.10.1989 - 1 StR 372/89

    Abfallagerung - Verjährung - Gefährdung - Beendigung der Ausführungshandlung

    Auszug aus BGH, 05.04.2005 - 4 StR 95/05
    Zwar können generalpräventive Erwägungen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch bei der Bestimmung der Höhe der Strafe im Rahmen der Schuld zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt werden (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 4; Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 46 Rdn. 11 und 12 m.w.N.).
  • BGH, 20.03.2001 - 4 StR 576/00

    Strafzumessung bei Vergewaltigung in der Ehe (Generalprävention); Sexuelle

    Auszug aus BGH, 05.04.2005 - 4 StR 95/05
    Hat die Tat hiernach Ausnahmecharakter, so läßt dies generalpräventive Erwägungen eher nicht zu (für Konflikttaten Senatsbeschluß vom 20. März 2001 - 4 StR 576/00, StV 2001, 453 nur LS).
  • BGH, 05.06.2013 - 2 StR 189/13

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (minder schwerer Fall: Beweiswürdigung

    Hierzu bestand insofern Anlass, als nach den Feststellungen "zumindest" aus Sicht der Geschädigten eine Liebesbeziehung bestand, zwischen beiden stets einvernehmlicher und geschützter Geschlechtsverkehr stattfand, die Geschädigte zur Tatzeit bereits 13 Jahre alt war und es sich bei dem Angeklagten um einen erst 20jährigen jungen Erwachsenen handelte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 5. April 2005 - 4 StR 96/05, StV 2005, 387; Urteil vom 26. Juli 2006 - 1 StR 150/06, NStZ-RR 2006, 339; Beschluss vom 12. November 2008 - 2 StR 355/08, NStZ-RR 2009, 72).
  • BGH, 25.02.2016 - 2 StR 9/16

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Strafzumessung: geringer

    Die im Vergleich mit anderen Missbrauchsfällen geringe Altersdifferenz zwischen Täter und Opfer stellt - neben der "Liebesbeziehung' als strafzumessungsrechtlichem Sonderfall (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2005 - 4 StR 95/15, StV 2005, 387) - einen bestimmenden Strafzumessungsgrund dar (vgl. BT-Drucks. 13/8567 S. 32, 81; 15/350 S. 18; Senat, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 2 StR 189/13, NStZ-RR 2013, 291; Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 176a Rn. 17; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 176a Rn. 14; Laubenthal, Handbuch der Sexualstraftaten, 2012, Rn. 542; Münch-Komm/Renzikowski, StGB, 2. Aufl., § 176a Rn. 48).
  • BGH, 07.06.2017 - 4 StR 186/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Altersdifferenz beim

    Allenfalls in einer geringen Altersdifferenz zwischen einem (jugendlichen oder heranwachsenden) Täter und einem kindlichen Opfer kann ein strafzumessungsrechtlicher Sonderfall liegen, dem indes strafmildernde Wirkung zukommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2016 - 2 StR 9/16, juris Rn. 5 und vom 5. April 2005 - 4 StR 95/15, StV 2005, 387 jeweils mwN; vgl. insbesondere auch BTDrucks. 13/8567 S. 32, 81; 15/350 S. 18).' Zwar war der Angeklagte nicht nur deutlich älter als die Geschädigten, er nahm auch eine Vaterstellung mit entsprechender Autorität ihnen gegenüber ein.
  • BGH, 09.01.2013 - 5 StR 395/12

    Abgrenzung von Tötungseventualvorsatz und Körperverletzungsvorsatz (Indizwirkung

    Ob, wie die Staatsanwaltschaft meint, bei der Bestimmung der Höhe der Strafe in diesem Falle auch generalpräventive Überlegungen hätten einfließen müssen (zur generellen Zulässigkeit vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2005 - 4 StR 95/05, StV 2005, 387, 388 mwN), braucht der Senat nicht zu entscheiden.
  • BGH, 13.10.2022 - 4 StR 174/22

    Strafzumessung (Strafzumessungsgesichtspunkte: unklare Gründe, gefühlsmäßig

    Die Annahme, die Tat gefährde das Sicherheitsgefühl der Allgemeinheit, ist im Übrigen auch nicht - etwa durch die Feststellung einer gemeinschaftsgefährlichen Zunahme solcher oder dem Tatbild nach ähnlicher Taten - hinreichend belegt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 17. Februar 1993 - 2 StR 31/93, BGHR StGB § 46 I Generalprävention 7 mwN; Beschluss vom 5. April 2005 - 4 StR 95/05).
  • BGH, 06.02.2018 - 5 StR 610/17

    Die "Liebesbeziehung" zu einem 11jährigen, lernbehinderten Kind

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann es im Ausnahmefall strafmildernd zu berücksichtigen sein, wenn zwischen dem Täter und dem Kind einvernehmliche sexuelle Kontakte im Rahmen eines besonders nahen, auch vom Tatopfer als "Liebesbeziehung" empfundenen Verhältnisses erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2005 - 4 StR 95/05, StV 2005, 387, 388 mwN).
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