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   OLG München, 22.06.2012 - 4St RR 69/12, 4 StRR 69/12   

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OLG München, 22.06.2012 - 4St RR 69/12, 4 StRR 69/12 (https://dejure.org/2012,18530)
OLG München, Entscheidung vom 22.06.2012 - 4St RR 69/12, 4 StRR 69/12 (https://dejure.org/2012,18530)
OLG München, Entscheidung vom 22. Juni 2012 - 4St RR 69/12, 4 StRR 69/12 (https://dejure.org/2012,18530)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ein EU-Führerschein besitzt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit, wenn er nach Durchführung eines der Regelung des Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29.07.1991 über den Führerschein entsprechenden Verfahren erteilt worden ist. Dies ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2012, 553
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 26.04.2012 - C-419/10

    Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus OLG München, 22.06.2012 - 4St RR 69/12
    Am 26.4.2012 hat die Zweite Kammer des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache C-419/10 in dem Verwaltungsverfahren W. H. gegen den Freistaat Bayern im oben benannten Verfahren des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes entschieden.

    b) Nach dem auf Vorabentscheidungsersuchen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16.08.2010 ergangenen Urteil des EuGH vom 26.04.2012 - Wolfgang Hofmann (C-419/10) gilt die oben für den Geltungsbereich der Richtlinie 91/439-EG des Rates vom 29.07.1991 über den Führerschein (2. Führerscheinrichtlinie) dargestellte Rechtsprechung auch unter dem Geltungsbereich der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.2006 fort (Rdn. 59 ff.).

  • VGH Bayern, 03.05.2012 - 11 CS 11.2795

    Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis nach dem 18. Januar 2009

    Auszug aus OLG München, 22.06.2012 - 4St RR 69/12
    Der Anwendungsvorrang des Rechts der Europäischen Union schließt es damit aus, die Rechtsgrundlage für eine etwaige Inlandsungültigkeit der tschechischen Fahrerlaubnis des Angeklagten in § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV zu sehen (s. dazu BayVerfGH Beschluss vom 3.5.2012 - Gz.: 11 CS 11.2795 zitiert nach juris, dort Rdn. 24).
  • OLG Stuttgart, 06.02.2012 - 6 Ss 605/11

    Gebrauchmachen von einer unechten Urkunde: Umschreibung eines falschen

    Auszug aus OLG München, 22.06.2012 - 4St RR 69/12
    War dem Inhaber eines, von einem Mitgliedstaat erteilten Führerscheins vor dessen Ausstellung die Fahrerlaubnis entzogen worden, besteht eine Anerkennungspflicht nur dann, wenn der Ausstellerstaat zuvor mit der Prüfung befasst war, ob die sich aus dem Recht der Europäischen Union ergebenden Mindestvoraussetzungen für die Erteilung eines entsprechenden Dokuments erfüllt sind (vgl. BVerwG Urteil vom 29.1.2009 - Gz.: 3 C 31/07 zitiert nach juris, dort Rdn. 20 m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschluss vo 6.2.2012 - Gz.: 6 Ss 605/11 zitiert nach juris dort Rdn. 19 m.w.N.; Urteil der Dritten Kammer des Europäischen Gerichtshofes vom 19.09.2009 in der Rechtssache C-321/07 in dem Strafverfahren gegen Schwarz Rdn. 76, 91, 92 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.08.2010 - 11 B 10.1030

    Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof - Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG München, 22.06.2012 - 4St RR 69/12
    Der Senat hat mit Beschluss vom 9.6.2011 (Gz.: 4 StRR 086/11) die Entscheidung über die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 21.10.2011 bis zur Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes im Verfahren des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes mit dem Aktenzeichen 11 B 10.1030 zurückgestellt.
  • OLG Hamm, 14.04.2009 - 3 Ss 105/09

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Umtausch der nationalen

    Auszug aus OLG München, 22.06.2012 - 4St RR 69/12
    Hierbei ist aufzuführen, dass zunächst die Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis formell wirksam ist und deren sachliche Richtigkeit somit auch nicht mehr zu überprüfen (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 111).
  • OLG Stuttgart, 26.05.2010 - 2 Ss 269/10

    Anerkennung einer im europäischen Ausland erworbenen Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG München, 22.06.2012 - 4St RR 69/12
    Verwiesen sei hierzu beispielhaft auf den Beschluss des OLG Stuttgart vom 26.5.2010, 2 Ss 269/10.
  • BVerwG, 29.01.2009 - 3 C 31.07

    Ausländische Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erteilung des Rechts,

    Auszug aus OLG München, 22.06.2012 - 4St RR 69/12
    War dem Inhaber eines, von einem Mitgliedstaat erteilten Führerscheins vor dessen Ausstellung die Fahrerlaubnis entzogen worden, besteht eine Anerkennungspflicht nur dann, wenn der Ausstellerstaat zuvor mit der Prüfung befasst war, ob die sich aus dem Recht der Europäischen Union ergebenden Mindestvoraussetzungen für die Erteilung eines entsprechenden Dokuments erfüllt sind (vgl. BVerwG Urteil vom 29.1.2009 - Gz.: 3 C 31/07 zitiert nach juris, dort Rdn. 20 m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschluss vo 6.2.2012 - Gz.: 6 Ss 605/11 zitiert nach juris dort Rdn. 19 m.w.N.; Urteil der Dritten Kammer des Europäischen Gerichtshofes vom 19.09.2009 in der Rechtssache C-321/07 in dem Strafverfahren gegen Schwarz Rdn. 76, 91, 92 m.w.N.).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus OLG München, 22.06.2012 - 4St RR 69/12
    dd) Nach dem Urteil des EuGH vom 29.April 2004 - Kapper (NJW 2004, 1725) ist das Wohnsitzerfordernis des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV i.d. Fassung vom 7. August 2002, wonach "die Berechtigung des Abs. 1 nicht für Inhaber einer EU- oder EWG Fahrerlaubnis gilt, die zum Zeitpunkt der Erteilung ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten", nicht mit EG-Recht vereinbar.
  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus OLG München, 22.06.2012 - 4St RR 69/12
    ee) Mit Urteilen des EuGH vom 26.06.2008 - Wiedemann und Zerche (C-329/06) wurden jedoch zwei Einschränkungen vom Grundsatz der gegenseitigen Anerkennungspflicht vorgenommen.
  • VGH Bayern, 10.11.2009 - 11 CS 09.2082

    Feststellung der fehlenden Berechtigung, von einer ab dem 19. Januar 2009 trotz

    Auszug aus OLG München, 22.06.2012 - 4St RR 69/12
    § 28 Abs. 4 (Satz 1 Nr. 3) Fahrerlaubnisverordnung dient der Umsetzung von Art. 11 Abs. 4 Unterabsatz 2 der dritten Führerscheinrichtlinie, der gemäß Art. 18 Abs. 2 dieser Richtlinie seit dem 19.1.2009 in Kraft und hier anzuwenden ist (beispielhaft VGH München, NZV 2010, 48).
  • OLG Hamm, 26.09.2012 - 3 RVs 46/12

    Reichweite einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis

    (Abgrenzung zu OLG München, Beschluss vom 22.06,2012 - 4 StRR 069/12).

    - 4 StRR 069/12) sind tatrichterliche Feststellungen hierzu nicht in jedem Falle erforderlich, wenn die Anwendung des § 281V I Nr. 3 FeV in Betracht kommt.

  • OLG Zweibrücken, 18.01.2016 - 1 OLG 1 Ss 106/15

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Gültigkeit einer durch Umtausch erworbenen britischen

    Damit hat sich durch die 3. EU-Führerschein-Richtlinie für ab dem 19.01.2009 ausgestellte Führerscheine die Rechtslage insoweit nicht zum davor geltenden Recht (vgl. hierzu EuGH NJW 2006, 2173; BVerwG NJW 2009, 1689) geändert; § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV bleibt weiterhin für Fälle, in denen die ausländische Fahrerlaubnis erst nach Ablauf der Sperrfrist erworben wurde, nicht anwendbar (OLG München NZV 2012, 553; OLG Hamm NStZ-RR 2013, 113, 114; Dauer in Hentschel/König/Dauer, StVR, 43. Aufl., FeV § 28 Rn. 40; a.A. noch BayVGH, Beschl. v. 05.08.2010 - 11 CS 10.1188, juris Rn. 18; Mosbacher/Gräfe NJW 2009, 801, 804).
  • OLG Bamberg, 11.12.2012 - 2 Ss 51/12

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Feststellung der Nichtberechtigung zum Führen von

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowohl zur 2. EU-Führerscheinrichtlinie als auch zur 3. EU-Führerscheinrichtlinie käme allerdings ein solcher Versagungsgrund ohnehin nur in Betracht, wenn der ausländische Führerschein während des Laufs der Sperrfrist erteilt wurde (EuGH, Urteil vom 26.04.2012 - C-419/10 [Hofmann] = NJW 2012, 1935 sowie EuGH, Beschluss vom 28.09.2006 - C-340/05 [Kremer] = NJW 2007, 1863; vgl. auch VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 21.06.2012 - 10 S 968/12 = ZfS 2012, 534; OLG München, Beschluss vom 22.06.2012 - 4 StRR 069/12 = NZV 2012, 553; BayVGH, Beschluss vom 03.05.2012 - 11 CS 11.2795 = ZfS 2012, 416).
  • OLG Celle, 12.12.2019 - 2 Ss 138/19

    Ein im Ausland ausgestellter Ersatzführerschein keine neue, originäre

    Danach ist es einem EU-Mitgliedstaat verwehrt, die Anerkennung der Gültigkeit des Führerscheins einer Person abzulehnen, die Inhaber einer ihr in seinem Hoheitsgebiet entzogenen früheren Fahrerlaubnis war, wenn ihr außerhalb einer ihr auferlegten Sperrfrist von einem anderen EU-Mitgliedstaat ein Führerschein ausgestellt und wenn die Voraussetzungen eines ordentlichen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet des anderen EU-Mitgliedstaates eingehalten wurden (EuGH NJW 2012, 1935; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 18.01.2016, 1 OLG 1 Ss 106/15 - juris; OLG München NZV 2012, 553; OLG Hamm NStZ-RR 2013, 113, 114; Dauer in Hentschel/König/Dauer, StVR, 44. Aufl., FeV § 28 Rn. 40).
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