Rechtsprechung
BayObLG, 20.06.2002 - 4St RR 64/02, 4St RR 64/2002 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 3 Abs. 1 AuslG; § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 DVAuslG; § 12 Abs. 2 Nr. 2 a DVAuslG; Art. 59 ff. EG; § 261 StPO
Keine Befreiung von der Visumspflicht für einen bei einer niederländischen Spedition beschäftigten Drittausländer ohne niederländische Arbeitsgenehmigung; Niederlassungsfreiheit; Freibeweis bei Anträgen, die auf die Ermittlung ausländischen Rechts abzielen - Judicialis
AuslG § 3 Abs. 1; ; AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 1; ; AuslG 1990 DV § 1 Abs. 1 S 1 Nr. 1; ; AuslG 1990 DV § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Befreiung von der Visumpflicht bei Durchquerung des Bundesgebiets
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schuldspruch hinsichtlich eines Vergehens des unerlaubten Aufenthalts; Verurteilung zur Geldstrafe; Fehlende Aufenthaltsgenehmigung für das Bundesgebiet; Aufenthaltsgenehmigung in Form eines Sichtvermerks (Visum); Erwerbstätigkeit eines Ausländers im Bundesgebiet
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2002, 342
- DÖV 2003, 171
- BayObLGSt 2002, 102
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.08.1994 - 3 StR 53/94
Verwendung ausländischer Vernehmungsniederschriften zum Zwecke der Beweiserhebung …
Auszug aus BayObLG, 20.06.2002 - 4St RR 64/02
Anträge, die auf die Ermittlung ausländischen Rechts abzielen, unterliegen nicht den Regeln des Strengbeweisverfahrens (BGH NJW 1994, 3364/3366).Anträge, die auf die Ermittlung ausländischen Rechts abzielen, unterliegen nicht den Regeln des Strengbeweisverfahrens (BGH NJW 1994, 3364/3366).
- BVerfG, 21.04.2004 - 2 BvR 581/04
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde; allgemeines Persönlichkeitsrecht …
Aus seinem weiteren Vortrag folgt, dass zudem das Bayerische Oberste Landesgericht als zuständiges Revisionsgericht in einem Beschluss vom 20. Juni 2002 (- 4 StRR 64/2002 -) eine abweichende Rechtsauffassung vertreten habe, nach der der objektive Tatbestand des illegalen Aufenthalts nicht erfüllt sei. - BayObLG, 16.03.2004 - 4St RR 27/04
Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet; Aufenthaltsgenehmigung …
Seine Tätigkeit im Sitzstaat des Unternehmens war daher von der arbeitsgenehmigungsrechtlichen Seite her rechtmäßig und entsprach somit dem Gegenseitigkeitsgrundsatz, wonach derjenige, der in einem EWR-Staat über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, im Rahmen des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht auch noch um entsprechende Erlaubnisse in einem anderen Mitgliedsstaat nachsuchen muss (vgl. hierzu BayObLGSt 2002, 102, 104).