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   BayObLG, 29.06.2000 - 4St RR 76/2000, 4St RR 76/00   

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https://dejure.org/2000,7118
BayObLG, 29.06.2000 - 4St RR 76/2000, 4St RR 76/00 (https://dejure.org/2000,7118)
BayObLG, Entscheidung vom 29.06.2000 - 4St RR 76/2000, 4St RR 76/00 (https://dejure.org/2000,7118)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Juni 2000 - 4St RR 76/2000, 4St RR 76/00 (https://dejure.org/2000,7118)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Revision; Verstoß gegen das BtMG; Eigenverbrauch; Weiterveräußerung; Rechtsfolgenausspruch; Berufungsbeschränkung

  • Judicialis

    BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 331 Abs. 1; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2
    Wirkung der Berufung durch Angeklagten und Staatsanwaltschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 379
  • BayObLGSt 2000, 99
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 127/85

    Grenze der Strafzumessung in neuer Tatsachenverhandlung nach beiderseits

    Auszug aus BayObLG, 29.06.2000 - 4St RR 76/00
    Diese Sperrwirkung ist im vorliegenden Fall allerdings durch das auf den Rechtsfolgenausspruch gerichtete Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft beseitigt worden (vgl. BGH NJW 1986, 332/333).

    Innerhalb des mit dieser Maßgabe eröffneten Strafrahmens bildet die in der Hauptverhandlung vor dem Berufungsgericht getroffene rechtliche und tatsächliche Beurteilung die Grundlage der Strafzumessung (OLG Hamm NJW 1957, 1850/1851; OLG Stuttgart JZ 1966, 105/106; wohl auch BGH NJW 1986, 332/333, der die Berücksichtigung eines in der Berufungsinstanz festgestellten größeren Tatumfangs unbeanstandet gelassen hat; a.A.: OLG Hamburg NJW 1961, 745; OLG Celle NJW 1967, 2275/2276).

    Eine derartige "relative" Fortwirkung überholter oder gar aufgehobener Feststellungen zugunsten desjenigen, der mit seinem Rechtsmittel die Änderung herbeigeführt hat, ist dem geltenden Prozeßrecht fremd (vgl. BGH NJW 1986, 332/333).

  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BayObLG, 29.06.2000 - 4St RR 76/00
    Genügend ist, daß sie möglich sind und der Tatrichter von ihnen überzeugt ist (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2 m.w.N.).
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus BayObLG, 29.06.2000 - 4St RR 76/00
    Allerdings findet die Feststellung neuer Tatsachen, die auch für den Schuldspruch Bedeutung haben (doppelrelevante Tatsachen, vgl. BGHSt 29, 359), in der Berufung der Staatsanwaltschaft keine rechtliche Grundlage, denn diese wurde wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt.
  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 612/87

    Voraussetzung der nicht geringen Menge bei der Zubereitung von Morphin

    Auszug aus BayObLG, 29.06.2000 - 4St RR 76/00
    Ohne Rechtsfehler ist die Strafkammer auch davon ausgegangen, daß die beim Angeklagten aufgefundenen Opiumrauchrückstände mit einem Anteil von 7, 2 g Morphinhydrochlorid eine nicht geringe Menge i.S. von § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG darstellen (vgl. BGH StV 1988, 107).
  • BGH, 16.11.1965 - VI ZR 137/64

    Haftungsverteilung bei Kollision entgegen kommender Fahrzeuge bei abknickender

    Auszug aus BayObLG, 29.06.2000 - 4St RR 76/00
    Innerhalb des mit dieser Maßgabe eröffneten Strafrahmens bildet die in der Hauptverhandlung vor dem Berufungsgericht getroffene rechtliche und tatsächliche Beurteilung die Grundlage der Strafzumessung (OLG Hamm NJW 1957, 1850/1851; OLG Stuttgart JZ 1966, 105/106; wohl auch BGH NJW 1986, 332/333, der die Berücksichtigung eines in der Berufungsinstanz festgestellten größeren Tatumfangs unbeanstandet gelassen hat; a.A.: OLG Hamburg NJW 1961, 745; OLG Celle NJW 1967, 2275/2276).
  • BayObLG, 28.10.1999 - 4St RR 217/99

    Beschränkung der Berufung auf den Strafausspruch und Feststellung eines höheren

    Auszug aus BayObLG, 29.06.2000 - 4St RR 76/00
    Wird ein Rechtsmittel, wie im vorliegenden Fall, ausdrücklich und eindeutig auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt, so ist dieser Erklärung gegenüber ihrer Begründung der Vorrang einzuräumen, so daß für eine Auslegung kein Raum bleibt (BayObLGSt 1999, 155/156).
  • BayObLG, 28.09.2022 - 206 StRR 157/22

    Nichtablieferung eingenommener Verwarnungsgelder durch Polizeivollzugsbeamten -

    Daraus folgt unter dem Gesichtspunkt des Verschlechterungsverbots, dass sich diese, allein aufgrund der Berufung des Angeklagten zulässige, für ihn nachteilige Änderung des Schuldspruchs für sich gesehen nicht straferhöhend wird auswirken dürfen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29. Juni 2000, 4 StRR 76/2000, NStZ-RR 2000, 379; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl. 2022, § 331 Rn. 9).
  • OLG Jena, 22.06.2006 - 1 Ss 232/04

    Tat

    Eine Schuldspruchänderung auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hin, wie sie hier die Formulierung von Urteilstenor und -gründen nahe legen, ist demgegenüber aufgrund der von der Staatsanwaltschaft vorgenommenen Rechtsmittelbeschränkung auf das Strafmaß gem. § 327 StPO unzulässig (vgl. RGSt 62, 401, 402, 403; BayObLG NStZ-RR 2000, 379).
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