Weitere Entscheidung unten: LG Zweibrücken, 10.09.2004

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   LG Freiburg, 07.07.2004 - 4 T 154/04   

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https://dejure.org/2004,39652
LG Freiburg, 07.07.2004 - 4 T 154/04 (https://dejure.org/2004,39652)
LG Freiburg, Entscheidung vom 07.07.2004 - 4 T 154/04 (https://dejure.org/2004,39652)
LG Freiburg, Entscheidung vom 07. Juli 2004 - 4 T 154/04 (https://dejure.org/2004,39652)
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 1522/04

    Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch

    Ihre Beschwerde wurde vom Landgericht Freiburg mit Beschluss vom 7. Juli 2004 - 4 T 154/04 - als unbegründet zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   LG Zweibrücken, 10.09.2004 - 4 T 154/04   

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https://dejure.org/2004,69522
LG Zweibrücken, 10.09.2004 - 4 T 154/04 (https://dejure.org/2004,69522)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.09.2004 - 4 T 154/04 (https://dejure.org/2004,69522)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. September 2004 - 4 T 154/04 (https://dejure.org/2004,69522)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Augsburg, 18.02.2002 - 4 T 498/02
    Auszug aus LG Zweibrücken, 10.09.2004 - 4 T 154/04
    Auch ein Verzugseintritt gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist nicht gegeben (entgegen LG Augsburg, 18. Februar 2002, 4 T 498/02, Rpfleger 2002, 374 und LG Cottbus, 23. Oktober 2002, 7 T 417/02, Rpfleger 2003, 256).
  • LG Kempten, 21.08.2000 - 4 T 1648/00
    Auszug aus LG Zweibrücken, 10.09.2004 - 4 T 154/04
    Ebensowenig liegt eine kalendermäßige Bestimmung der Leistungszeit nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB vor (entgegen LG Kempten, 21. August 2000, 4 T 1648/00, Rpfleger 2001, 192).
  • LG Cottbus, 23.10.2002 - 7 T 417/02
    Auszug aus LG Zweibrücken, 10.09.2004 - 4 T 154/04
    Auch ein Verzugseintritt gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist nicht gegeben (entgegen LG Augsburg, 18. Februar 2002, 4 T 498/02, Rpfleger 2002, 374 und LG Cottbus, 23. Oktober 2002, 7 T 417/02, Rpfleger 2003, 256).
  • AG Lüneburg, 04.02.2010 - 23 K 13/09

    Zwangsversteigerungsverfahren: Verzinsung der übertragenen Forderung gegen den

    Das Gericht schließt sich der ersteren Ansicht - (weiterhin) Verzinsung i. H. v. 4 % nach § 246 BGB (so - jedenfalls im Ergebnis - vor allem Stöber in Zwangsversteigerungsgesetz, 19. Auflage, § 118 Anm. 5.1; LG Zweibrücken, Beschluss v. 10.9.04, Az. 4 T 154/04; Petershagen a.a.O. S. 443 spricht die hier im Folgenden aufgezeigte Herleitung, den Zinsanspruch des § 49 Abs. 2 ZVG über den Verteilungstermin hinaus gelten zu lassen, als Lösungsmöglichkeit ebenfalls an, beschränkt sich aber auf den Hinweis, dass die von ihm an dieser Stelle behandelten Ansichten dies so nicht vertreten und verfolgt den Gedanken dann nicht weiter) - an:.
  • LG Wuppertal, 22.09.2008 - 6 T 610/08

    Zulässigkeit einer Klauselerteilung im Zwangsversteigerungsverfahren;

    Dieses entspricht der vorwiegend in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung, der sich die Kammer anschließt (vgl. LG Kempten und LG Berlin, Rechtspfleger 2001, 192; LG Augsburg, Rechtspfleger 2002, 374; LG Cottbus, Rechtspfleger 2003, 256; anderer Auffassung: LG Zweibrücken, Beschluss vom 10. September 2004, 4 T 154/04, zitiert nach JURIS; Stöber, a. a. O., Ziff. 5.1 zu § 118).
  • LG Kiel, 04.05.2010 - 4 T 17/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Verzinsung der wegen Nichtzahlung des Meistgebotes

    Nach der Gegenansicht (LG Zweibrücken, Beschluss vom 10.09.2004 - 4 T 154/04) sei schon fraglich, ob die Verzugsvorschriften des § 286 BGB auf die durch Hoheitsakt begründete Verpflichtung des Erstehers zur Berichtigung des Bargebots überhaupt anwendbar sind (verneinend Stöber , ZVG, 19. Aufl. 2009, § 118 Rn. 5.1); jedenfalls sei die - hoheitlich angeordnete - Bestimmung des Verteilungstermins aber keine kalendermäßige Bestimmung der Leistungszeit nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB.
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