Rechtsprechung
   LG Mannheim, 25.01.2010 - 4 T 212/09   

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https://dejure.org/2010,12399
LG Mannheim, 25.01.2010 - 4 T 212/09 (https://dejure.org/2010,12399)
LG Mannheim, Entscheidung vom 25.01.2010 - 4 T 212/09 (https://dejure.org/2010,12399)
LG Mannheim, Entscheidung vom 25. Januar 2010 - 4 T 212/09 (https://dejure.org/2010,12399)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in der Verbraucherinsolvenz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts noch vor Stundung von Verfahrenskosten; Wahrnehmung von Verfahrensrechten auch ohne Beiordnung eines Rechtsanwalts in Anbetracht der Fürsorgepflicht eines Insolvenzgerichts gegenüber einem Schuldner

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2010, 866
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.03.2007 - IX ZB 94/06

    Beiordnung eines Rechtsanwalts zur Vorbereitung eines Insolvenzantrags nebst

    Auszug aus LG Mannheim, 25.01.2010 - 4 T 212/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 4 a Abs. 2 InsO die Stundung der Verfahrenskosten jedoch voraus; eine Beiordnung ist also vor einer Stundung nicht möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 22.03.2007, Az. IX ZB 94/06, m.w.N.; zitiert nach juris).

    Damit hat der Bundesgerichtshof auch zum Ausdruck gebracht, dass die Stundungsregelung des § 4 a InsO in diesem Verfahrensabschnitt vorrangig und abschließend ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22.03.2007, Az. IX ZB 94/06, m.w.N.; zitiert nach juris).

  • BGH, 24.07.2003 - IX ZB 539/02

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Insolvenzverfahren; Statthaftigkeit der

    Auszug aus LG Mannheim, 25.01.2010 - 4 T 212/09
    Insbesondere schließen die Stundungsvorschriften die Gewährung von Prozesskostenhilfe im Beschwerdeverfahren nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht aus (BGH, Beschluss vom 24.07.2003, Az. IX ZB 539/02; zitiert nach juris).
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