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   LG Wiesbaden, 24.07.2018 - 4 T 249/18   

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LG Wiesbaden, 24.07.2018 - 4 T 249/18 (https://dejure.org/2018,59769)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 24.07.2018 - 4 T 249/18 (https://dejure.org/2018,59769)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 24. Juli 2018 - 4 T 249/18 (https://dejure.org/2018,59769)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.07.2016 - IX ZB 52/15

    Insolvenzverwaltervergütung: Verwirkung bei Verschweigen früherer

    Auszug aus LG Wiesbaden, 24.07.2018 - 4 T 249/18
    Sie kommt vielmehr nur bei einer schweren, subjektiv in hohem Maße vorwerfbaren Verletzung der Treuepflicht in Betracht, etwa wenn der Insolvenzverwalter besonders schwerwiegende Pflichtverletzungen in Form von Straftaten zum Nachteil der Masse begangen hat (BGH, Urteil vom 20.7.2017 Az. IX ZR 310/14 Rz. 33, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 6.5.2004, Az. IX ZB 349/92, BGHZ 159, 122, 132; vom 9. Juni 2011, Az. IX ZB 248/9, WM 2011, 1522 Rn. 6; vom 14. Juli 2016, Az. IX ZB 52/15, WM 2016, 1610 Rz. 10; OLG Karlsruhe ZinsO 2000, 617) oder auch dann, wenn der Verwalter seine Bestellung durch eine Täuschung in strafbarer Weise erschlichen und damit in eigenem wirtschaftlichen Interesse eine Gefährdung der erfolgreichen Abwicklung des Insolvenzverfahrens in Kauf nimmt (BGH, Beschluss vom 14.7.2016, Az. IX ZB 52/15 Rz. 6 mwN).

    Eine absolute persönliche Zuverlässigkeit und Korrektheit im Umgang mit fremdem Vermögen ist daher - auch wegen der begrenzten Kontrollmöglichkeiten des Gerichts - eine unerlässliche Voraussetzung der Bestellung zum Insolvenzverwalter (BGH, Beschluss vom 14.7.2016, a.a.O, mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 349/02

    Verbot der Schlechterstellung im Beschwerdeverfahren nach Aufhebung und

    Auszug aus LG Wiesbaden, 24.07.2018 - 4 T 249/18
    Sie kommt vielmehr nur bei einer schweren, subjektiv in hohem Maße vorwerfbaren Verletzung der Treuepflicht in Betracht, etwa wenn der Insolvenzverwalter besonders schwerwiegende Pflichtverletzungen in Form von Straftaten zum Nachteil der Masse begangen hat (BGH, Urteil vom 20.7.2017 Az. IX ZR 310/14 Rz. 33, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 6.5.2004, Az. IX ZB 349/92, BGHZ 159, 122, 132; vom 9. Juni 2011, Az. IX ZB 248/9, WM 2011, 1522 Rn. 6; vom 14. Juli 2016, Az. IX ZB 52/15, WM 2016, 1610 Rz. 10; OLG Karlsruhe ZinsO 2000, 617) oder auch dann, wenn der Verwalter seine Bestellung durch eine Täuschung in strafbarer Weise erschlichen und damit in eigenem wirtschaftlichen Interesse eine Gefährdung der erfolgreichen Abwicklung des Insolvenzverfahrens in Kauf nimmt (BGH, Beschluss vom 14.7.2016, Az. IX ZB 52/15 Rz. 6 mwN).
  • BGH, 20.07.2017 - IX ZR 310/14

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters wegen vorsätzlicher sittenwidriger

    Auszug aus LG Wiesbaden, 24.07.2018 - 4 T 249/18
    Sie kommt vielmehr nur bei einer schweren, subjektiv in hohem Maße vorwerfbaren Verletzung der Treuepflicht in Betracht, etwa wenn der Insolvenzverwalter besonders schwerwiegende Pflichtverletzungen in Form von Straftaten zum Nachteil der Masse begangen hat (BGH, Urteil vom 20.7.2017 Az. IX ZR 310/14 Rz. 33, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 6.5.2004, Az. IX ZB 349/92, BGHZ 159, 122, 132; vom 9. Juni 2011, Az. IX ZB 248/9, WM 2011, 1522 Rn. 6; vom 14. Juli 2016, Az. IX ZB 52/15, WM 2016, 1610 Rz. 10; OLG Karlsruhe ZinsO 2000, 617) oder auch dann, wenn der Verwalter seine Bestellung durch eine Täuschung in strafbarer Weise erschlichen und damit in eigenem wirtschaftlichen Interesse eine Gefährdung der erfolgreichen Abwicklung des Insolvenzverfahrens in Kauf nimmt (BGH, Beschluss vom 14.7.2016, Az. IX ZB 52/15 Rz. 6 mwN).
  • BGH, 09.06.2011 - IX ZB 248/09

    Insolvenzverwaltervergütungsanspruch: Ausschluss bei Annahme der

    Auszug aus LG Wiesbaden, 24.07.2018 - 4 T 249/18
    Sie kommt vielmehr nur bei einer schweren, subjektiv in hohem Maße vorwerfbaren Verletzung der Treuepflicht in Betracht, etwa wenn der Insolvenzverwalter besonders schwerwiegende Pflichtverletzungen in Form von Straftaten zum Nachteil der Masse begangen hat (BGH, Urteil vom 20.7.2017 Az. IX ZR 310/14 Rz. 33, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 6.5.2004, Az. IX ZB 349/92, BGHZ 159, 122, 132; vom 9. Juni 2011, Az. IX ZB 248/9, WM 2011, 1522 Rn. 6; vom 14. Juli 2016, Az. IX ZB 52/15, WM 2016, 1610 Rz. 10; OLG Karlsruhe ZinsO 2000, 617) oder auch dann, wenn der Verwalter seine Bestellung durch eine Täuschung in strafbarer Weise erschlichen und damit in eigenem wirtschaftlichen Interesse eine Gefährdung der erfolgreichen Abwicklung des Insolvenzverfahrens in Kauf nimmt (BGH, Beschluss vom 14.7.2016, Az. IX ZB 52/15 Rz. 6 mwN).
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