Rechtsprechung
LG Itzehoe, 01.08.2006 - 4 T 311/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- rue94.de (Zusammenfassung)
Behindertentestament und Aufwandsentschädigung für den Betreuer
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Sachsen, 02.05.1997 - 2 S 682/96
Erbschaft als einzusetzendes Vermögen
Auszug aus LG Itzehoe, 01.08.2006 - 4 T 311/06
Gegen die festgestellte Auslegung der letztwilligen Verfügung kann unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. hierzu BGH NJW Seite 248 m.w.N. sowie OVG Bautzen, NJW 1997, Seite 2898 ff.) noch nicht geltend gemacht werden, dass eine solche Urkunde gemäß § 138 BGB nichtig ist, weil staatliche Leistungsträger, z. B. auch Sozialhilfeträger, trotz vorhandenem Vermögen gegenüber einem Erben leistungspflichtig sind und die Erbschaft einem Zugriff der Sozialhilfeträger entzogen wird.
- LG Köln, 05.12.2011 - 1 T 211/11
Rechtmäßigkeit der Entnahme einer sog. Betreuervergütung aus dem Nachlassvermögen …
Das Landgericht Itzehoe (Beschl. vom 01.08.2006 - 4 T 311/06 -, RdLH 2006, 180) hat bei einer ähnlichen Testamentsanordnung einen Zugriff abgelehnt und die Auffassung vertreten, dass dem Betroffenen ein einzusetzendes Vermögen nicht zur Verfügung steht und er als mittellos anzusehen ist.