Rechtsprechung
   LG Itzehoe, 01.08.2006 - 4 T 311/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,72148
LG Itzehoe, 01.08.2006 - 4 T 311/06 (https://dejure.org/2006,72148)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 01.08.2006 - 4 T 311/06 (https://dejure.org/2006,72148)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 01. August 2006 - 4 T 311/06 (https://dejure.org/2006,72148)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,72148) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Behindertentestament und Aufwandsentschädigung für den Betreuer, Schonvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rue94.de PDF (Zusammenfassung)

    Behindertentestament und Aufwandsentschädigung für den Betreuer

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Sachsen, 02.05.1997 - 2 S 682/96

    Erbschaft als einzusetzendes Vermögen

    Auszug aus LG Itzehoe, 01.08.2006 - 4 T 311/06
    Gegen die festgestellte Auslegung der letztwilligen Verfügung kann unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. hierzu BGH NJW Seite 248 m.w.N. sowie OVG Bautzen, NJW 1997, Seite 2898 ff.) noch nicht geltend gemacht werden, dass eine solche Urkunde gemäß § 138 BGB nichtig ist, weil staatliche Leistungsträger, z. B. auch Sozialhilfeträger, trotz vorhandenem Vermögen gegenüber einem Erben leistungspflichtig sind und die Erbschaft einem Zugriff der Sozialhilfeträger entzogen wird.
  • LG Köln, 05.12.2011 - 1 T 211/11

    Rechtmäßigkeit der Entnahme einer sog. Betreuervergütung aus dem Nachlassvermögen

    Das Landgericht Itzehoe (Beschl. vom 01.08.2006 - 4 T 311/06 -, RdLH 2006, 180) hat bei einer ähnlichen Testamentsanordnung einen Zugriff abgelehnt und die Auffassung vertreten, dass dem Betroffenen ein einzusetzendes Vermögen nicht zur Verfügung steht und er als mittellos anzusehen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht