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   LG Itzehoe, 31.03.2006 - 4 T 43/06   

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LG Itzehoe, 31.03.2006 - 4 T 43/06 (https://dejure.org/2006,31107)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 31.03.2006 - 4 T 43/06 (https://dejure.org/2006,31107)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 31. März 2006 - 4 T 43/06 (https://dejure.org/2006,31107)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 14.03.1988 - 17 W 5/88

    Gerichtlicher Vergleich; Modifizierung einer Forderung; Vollstreckung durch

    Auszug aus LG Itzehoe, 31.03.2006 - 4 T 43/06
    Der Beschwerdeführer hat zutreffend darauf hingewiesen, dass das angefochtene Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 03.02.2005 durch den von den Parteien im Rahmen der Rechtsmittelinstanz geschlossenen Vergleichs materiell-rechtlich hinfällig geworden ist (vgl. hierzu: Zöller, 25. Auflage, § 794 Rdnr. 13; Münchener Kommentar, Wolf, Steiner, 2. Auflage, § 794 Rdnr. 71; anderer Ansicht OLG Hamm, NJW 1988, S. 1988).

    Neben dem Weg über § 767 ZPO (vgl. insoweit OLG Hamm NJW 1988, S. 1988 soweit die Zwangsvollstreckung über den Vergleichsbetrag hinaus betrieben wird) besteht die Möglichkeit bereits bei Abschluss des Vergleiches in diesem eine künftige Vollstreckung nach §§ 795, 726 Abs. 1 ZPO von der Übergabe aller aufgrund des Urteils nebst Kostenfestsetzung erteilten vollstreckbaren Ausfertigungen abhängig zu machen.

  • LAG Bremen, 30.09.2008 - 3 Ta 40/08

    Aufhebung eines rechtskräftigen Zwangsgeldbeschlusses

    Nach ganz überwiegend vertretener Meinung kann ein Prozessvergleich allerdings nicht unmittelbar zur Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen - hier: zur Aufhebung des Zwangsgeldbeschlusses - führen, da es sich bei einem Prozessvergleich nicht um eine Entscheidung im Sinne § 775 Nr. 1 ZPO handelt (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 29.05.1998, 2 ZBR 91/98, NJW-RR 1999, 506 f.; Landgericht Itzehoe, Beschluss vom 31.03.2006, 4 T 43/06, Juris; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 66. Aufl., § 775 Rdnr. 12; Musielak-Musielak, ZPO, 6. Aufl., § 775 Rdnr. 3; MüKoZPO-K. Schmidt, 3. Aufl., § 775 Rdnr. 10; Stein/Jonas-W. Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 775 Rdnr. 9; Zöller-Stöber, ZPO, 26. Aufl., § 775 Rdnr. 4a).
  • OLG Köln, 03.04.2008 - 14 UF 72/07

    Voraussetzungen einer Verbleibensanordnung in der Pflegefamilie

    Die Beschwerde dagegen wurde am 14.04.2007 vor dem Beschwerdegericht (4 T 43/06 LG Bonn) zurückgenommen.
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