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   LG Bremen, 24.11.2021 - 4 T 431/21   

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https://dejure.org/2021,47975
LG Bremen, 24.11.2021 - 4 T 431/21 (https://dejure.org/2021,47975)
LG Bremen, Entscheidung vom 24.11.2021 - 4 T 431/21 (https://dejure.org/2021,47975)
LG Bremen, Entscheidung vom 24. November 2021 - 4 T 431/21 (https://dejure.org/2021,47975)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Streitwert, Herausgabeklage, Mandantenunterlagen

  • IWW

    § 611 BGB
    Zivilprozess

  • RA Kotz

    Herausgabeklage von Mandantenunterlagen - Streitwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Klage auf Herausgabe der Mandantenunterlagen: Streitwert?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Rostock, 11.10.2010 - 3 W 170/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die vorläufige Wertfestsetzung

    Auszug aus LG Bremen, 24.11.2021 - 4 T 431/21
    Die Beschwerde gegen eine vorläufige Streitwertfestsetzung ist gemäß §§ 63 Abs. 1 Satz 2, 67 Abs. 1 Satz 1 GKG dann zulässig, wenn die angefochtene Entscheidung zugleich beinhaltet, dass die Tätigkeit des Gerichts von der vorherigen Zahlung weiterer, nach dem vorläufig festgesetzten Streitwert berechneter Kosten abhängig gemacht wird; anderenfalls ist die Partei durch die nur vorläufige Streitwertfestsetzung nicht beschwert (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 02. Juni 2020 - 1 W 16/20 -, Rn. 3, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. April 2019, Az.: 6 W 21/19, juris Rn. 3; OLG Köln, Beschluss vom 28. Juni 2016, Az.: 10 WF 38/16; juris Rn. 5, 6; OLG Rostock, Beschluss vom 11. Oktober 2010, Az.: 3 W 170/10, juris Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2004 - 23 U 36/04

    Herausgabe der Mandantenunterlagen bei Mandatsbeendigung - Zurückbehaltungsrecht

    Auszug aus LG Bremen, 24.11.2021 - 4 T 431/21
    Teilweise wird bei einem Steuerberater auf den möglichen steuerlichen Nachteil abgestellt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Dezember 2004 - I-23 U 36/04 -, Rn. 10, juris).
  • OLG Hamburg, 18.02.2005 - 12 W 3/04

    Rechte des früheren Prozessbevollmächtigten in der Insolvenz des Mandanten,

    Auszug aus LG Bremen, 24.11.2021 - 4 T 431/21
    Einer Ansicht nach ist der Streitwert mit demjenigen Aufwand zu bemessen, den der Mandant für die Neuerstellung der Unterlagen / Ermittlung der benötigten Informationen aufwenden müsste (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 18. Februar 2005 - 12 W 3/04 -, Rn. 8, juris).
  • OLG München, 15.02.2017 - 20 U 3317/16

    Ein Beratungsunternehmen hat kein einem Anwalt oder Steuerberater zustehendes

    Auszug aus LG Bremen, 24.11.2021 - 4 T 431/21
    Einer anderen Ansicht nach wird in Fällen, in denen sich der Berater auf ein Zurückbehaltungsrecht wegen offener Honorare beruft, auf den Wert des Zurückbehaltungsrechts abgestellt (OLG München, Urteil vom 15. Februar 2017 - 20 U 3317/16 -, Rn. 13 - 14, juris).
  • OLG Brandenburg, 02.06.2020 - 1 W 16/20

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung

    Auszug aus LG Bremen, 24.11.2021 - 4 T 431/21
    Die Beschwerde gegen eine vorläufige Streitwertfestsetzung ist gemäß §§ 63 Abs. 1 Satz 2, 67 Abs. 1 Satz 1 GKG dann zulässig, wenn die angefochtene Entscheidung zugleich beinhaltet, dass die Tätigkeit des Gerichts von der vorherigen Zahlung weiterer, nach dem vorläufig festgesetzten Streitwert berechneter Kosten abhängig gemacht wird; anderenfalls ist die Partei durch die nur vorläufige Streitwertfestsetzung nicht beschwert (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 02. Juni 2020 - 1 W 16/20 -, Rn. 3, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. April 2019, Az.: 6 W 21/19, juris Rn. 3; OLG Köln, Beschluss vom 28. Juni 2016, Az.: 10 WF 38/16; juris Rn. 5, 6; OLG Rostock, Beschluss vom 11. Oktober 2010, Az.: 3 W 170/10, juris Rn. 7).
  • OLG Köln, 28.06.2016 - 10 WF 38/16

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung des vorläufigen Streitwert

    Auszug aus LG Bremen, 24.11.2021 - 4 T 431/21
    Die Beschwerde gegen eine vorläufige Streitwertfestsetzung ist gemäß §§ 63 Abs. 1 Satz 2, 67 Abs. 1 Satz 1 GKG dann zulässig, wenn die angefochtene Entscheidung zugleich beinhaltet, dass die Tätigkeit des Gerichts von der vorherigen Zahlung weiterer, nach dem vorläufig festgesetzten Streitwert berechneter Kosten abhängig gemacht wird; anderenfalls ist die Partei durch die nur vorläufige Streitwertfestsetzung nicht beschwert (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 02. Juni 2020 - 1 W 16/20 -, Rn. 3, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. April 2019, Az.: 6 W 21/19, juris Rn. 3; OLG Köln, Beschluss vom 28. Juni 2016, Az.: 10 WF 38/16; juris Rn. 5, 6; OLG Rostock, Beschluss vom 11. Oktober 2010, Az.: 3 W 170/10, juris Rn. 7).
  • OLG Frankfurt, 25.04.2019 - 6 W 21/19

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung

    Auszug aus LG Bremen, 24.11.2021 - 4 T 431/21
    Die Beschwerde gegen eine vorläufige Streitwertfestsetzung ist gemäß §§ 63 Abs. 1 Satz 2, 67 Abs. 1 Satz 1 GKG dann zulässig, wenn die angefochtene Entscheidung zugleich beinhaltet, dass die Tätigkeit des Gerichts von der vorherigen Zahlung weiterer, nach dem vorläufig festgesetzten Streitwert berechneter Kosten abhängig gemacht wird; anderenfalls ist die Partei durch die nur vorläufige Streitwertfestsetzung nicht beschwert (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 02. Juni 2020 - 1 W 16/20 -, Rn. 3, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. April 2019, Az.: 6 W 21/19, juris Rn. 3; OLG Köln, Beschluss vom 28. Juni 2016, Az.: 10 WF 38/16; juris Rn. 5, 6; OLG Rostock, Beschluss vom 11. Oktober 2010, Az.: 3 W 170/10, juris Rn. 7).
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