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   LG Aurich, 30.11.2005 - 4 T 457/05   

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https://dejure.org/2005,25833
LG Aurich, 30.11.2005 - 4 T 457/05 (https://dejure.org/2005,25833)
LG Aurich, Entscheidung vom 30.11.2005 - 4 T 457/05 (https://dejure.org/2005,25833)
LG Aurich, Entscheidung vom 30. November 2005 - 4 T 457/05 (https://dejure.org/2005,25833)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Betreuervergütung: Entgeltliche Betreuung in einer Pflegefamilie als Heimpflege

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Festsetzung der Vergütung für eine Berufsbetreuerin; Abgrenzung einer Heimunterbringung von der Unterbringung in einer Pflegefamilie nach dem Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetz (VBVG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Vergütung für eine Berufsbetreuerin; Abgrenzung einer Heimunterbringung von der Unterbringung in einer Pflegefamilie nach dem Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetz (VBVG)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Stundensatz als Heimbewohner oder als Nicht-Heimbewohner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBVG § 5 Abs. 3
    Festsetzung der Vergütung für eine Berufsbetreuerin; Abgrenzung einer Heimunterbringung von der Unterbringung in einer Pflegefamilie nach dem Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetz (VBVG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1876 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Cottbus, 25.10.2019 - 7 T 265/17
    Es ist daher von keiner sog. Rundumversorgung der Betroffenen auszugehen (vgl. hierzu LG Aurich Beschl. v. 30.11.2005 - 4 T 457/05, BeckRS 2011, 8697).
  • LG Ravensburg, 29.05.2007 - 2 T 78/06

    Betreuungsrecht: Voraussetzung der Qualifizierung eines "Betreuten Wohnens in

    Allein der Umstand, dass ein Probewohnen vorgesehen ist und bei Schwierigkeiten ein Austausch der kranken Personen zwischen Pflegefamilien u.U. möglich ist (auf derartige Umstände stellen OLG Oldenburg a.a.O. und die Vorinstanz LG Aurich, Beschl. v. 30.11.2005 - 4 T 457/05, BtPrax 2006, 77 [Ls.] - juris-Dok, maßgeblich ab) ändert daran nichts.
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