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LG Wiesbaden, 28.11.2005 - 4 T 642/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Entlassung des Betreuers wegen fehlender Eignung, Betreuerwechsel
Verfahrensgang
- AG Wiesbaden, 31.10.2005 - 42 XVII 773/03
- LG Wiesbaden, 28.11.2005 - 4 T 642/05
Wird zitiert von ... (3)
- AG Alsfeld, 31.01.2018 - 3 T 37/18
Bei kurzzeitiger Unterbrechung der Betreuung (hier Zwischenzeitraum von ca. 2 …
Erst wenn die zeitliche Vakanz in der Zusammenschau mit den übrigen Umständen insgesamt dazu führt, dass nicht mehr von einer Fortführung einer in der Vergangenheit bestehenden Betreuung, sondern vielmehr von einer Neubestellung eines Betreuers ausgegangen werden muss, kann die Vergütungsberechnung des § 5 VBVG von vorn zu laufen beginnen (vgl. BGH…, Beschluss vom 09.05.2012, Az. XII ZB 481/11, Rz. 22, juris; OLG Karlsruhe, BtPrax 2007, 183; OLG Zweibrücken BtPrax 2006, 115; OLG München BtPrax 2006, 182). - LG Köln, 08.05.2012 - 1 T 205/11
Festsetzung einer pauschalen Vergütung für die Tätigkeit eines Berufsbetreuers
Umstritten ist allerdings die Frage, ob bei Entlassung des ursprünglichen Betreuers wegen mangelnder Eignung oder Überforderung die nachfolgende Bestellung eines Berufsbetreuers als Erstbestellung anzusehen ist (so LG Kiel BtPrax 2006, 77; LG Wiesbaden BtPrax 2006, 115) oder nicht (OLG Schleswig BtPrax 2006, 73; OLG Frankfurt FamRZ 2007, 1272). - LG Halle, 08.01.2008 - 1 T 155/07
Übernahme der Betreuung - Keine Erstbetreuervergütung
Gleiches hat das LG Wiesbaden (Beschluss vom 28.11.2005, 4 T 642/05 ; zitiert nach JURIS) angenommen in einem Fall, in dem der erste Betreuer wegen mangelnder Eignung entlassen worden war.