Rechtsprechung
LG Kleve, 26.07.2006 - 4 T 80/06 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Das Wohnen und die Inanspruchnahme umfangreicher hauswirtschaftlicher Leistungen als eine Aufnahme i.S.e. Eingliederung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kleve, 16.02.2006 - 18 XVII 1751/00
- LG Kleve, 26.07.2006 - 4 T 80/06
Wird zitiert von ...
- LG Kleve, 06.10.2009 - 4 T 223/09
Abgrenzung, Heimunterbringung, ambulantes Wohnen
Bei typisierender Betrachtung (vgl. Kammerbeschluss vom 26.07.2006 - 4 T 80/06), ist ein ambulantes Wohnen mit 5 Wochenstunden Eingliederungshilfe noch dem häuslichen Wohnen angenähert.Verwiesen werde zur Begründung auf den Beschluss des LG Kleve vom 26.07.2006 - 4 T 80/06 -.
Dies bestätigt gerade die Entscheidung der Kammer vom 26.06.2006, Az.: 4 T 80/06.
Maßgeblich ist insoweit nämlich die typisierende Betrachtung (vgl. Kammerbeschluss vom 26.07.2006, a.a.O.), ob jeweils von einer Annäherung an einen häuslichen Aufenthalt oder einer Annäherung an eine klassische Heimunterbringung auszugehen ist.