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   LG Freiburg, 19.05.2020 - 4 T 98/20   

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LG Freiburg, 19.05.2020 - 4 T 98/20 (https://dejure.org/2020,11766)
LG Freiburg, Entscheidung vom 19.05.2020 - 4 T 98/20 (https://dejure.org/2020,11766)
LG Freiburg, Entscheidung vom 19. Mai 2020 - 4 T 98/20 (https://dejure.org/2020,11766)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 26 FamFG, § 34 Abs 2 FamFG, § 68 Abs 3 S 1 FamFG, § 278 Abs 4 FamFG, § 319 Abs 1 FamFG
    Anhörungspflichten des Gerichts in Unterbringungsverfahren bei gebotenem Infektionsschutz wegen Sars-CoV-2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Persönliche Anhörung vor Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 2122
  • FamRZ 2020, 1220
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 338/07

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 und

    Auszug aus LG Freiburg, 19.05.2020 - 4 T 98/20
    a) Die in § 319 Abs. 1 FamFG vorgesehene Pflicht, den Kranken grundsätzlich vor Erlass einer einstweiligen Anordnung mündlich anzuhören und sich hierdurch einen persönlichen Eindruck zu verschaffen, gehört zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien, deren Beachtung Art. 104 GG fordert und mit grundrechtlichem Schutz versieht (BVerfG, Beschluss vom 07. September 2006 - 2 BvR 129/04, BeckRS 2006, 19682 Rn. 20, beck-online; BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Juni 2007 - 1 BvR 338/07 -, Rn. 28, juris; BVerfG, NJW 2018, 2619 Rn. 97).

    Der persönliche Eindruck des entscheidenden Richters gehört deshalb als Kernstück des Amtsermittlungsverfahrens (§ 26 FamFG) zu den wichtigsten Verfahrensgrundsätzen des Unterbringungsrechts (BVerfG, NJW 1982, 691 zum PsychKHG BW a. F.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Juni 2007 - 1 BvR 338/07 -, Rn. 28, juris).

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Auszug aus LG Freiburg, 19.05.2020 - 4 T 98/20
    a) Die in § 319 Abs. 1 FamFG vorgesehene Pflicht, den Kranken grundsätzlich vor Erlass einer einstweiligen Anordnung mündlich anzuhören und sich hierdurch einen persönlichen Eindruck zu verschaffen, gehört zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien, deren Beachtung Art. 104 GG fordert und mit grundrechtlichem Schutz versieht (BVerfG, Beschluss vom 07. September 2006 - 2 BvR 129/04, BeckRS 2006, 19682 Rn. 20, beck-online; BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Juni 2007 - 1 BvR 338/07 -, Rn. 28, juris; BVerfG, NJW 2018, 2619 Rn. 97).

    Nur durch die persönliche Anhörung und den persönlichen Eindruck ist gewährleistet, dass der Richter als unabhängige neutrale Instanz die Rechte der kranken Betroffenen am besten und sichersten wahren kann und mit seiner Unterschrift zugleich die persönliche Verantwortung für die Freiheitsentziehung übernimmt (BVerfG, NJW 2018, 2619 Rn. 96).

  • BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 129/04

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch Unterlassen der

    Auszug aus LG Freiburg, 19.05.2020 - 4 T 98/20
    a) Die in § 319 Abs. 1 FamFG vorgesehene Pflicht, den Kranken grundsätzlich vor Erlass einer einstweiligen Anordnung mündlich anzuhören und sich hierdurch einen persönlichen Eindruck zu verschaffen, gehört zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien, deren Beachtung Art. 104 GG fordert und mit grundrechtlichem Schutz versieht (BVerfG, Beschluss vom 07. September 2006 - 2 BvR 129/04, BeckRS 2006, 19682 Rn. 20, beck-online; BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Juni 2007 - 1 BvR 338/07 -, Rn. 28, juris; BVerfG, NJW 2018, 2619 Rn. 97).
  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus LG Freiburg, 19.05.2020 - 4 T 98/20
    Der persönliche Eindruck des entscheidenden Richters gehört deshalb als Kernstück des Amtsermittlungsverfahrens (§ 26 FamFG) zu den wichtigsten Verfahrensgrundsätzen des Unterbringungsrechts (BVerfG, NJW 1982, 691 zum PsychKHG BW a. F.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Juni 2007 - 1 BvR 338/07 -, Rn. 28, juris).
  • BGH, 22.06.2017 - V ZB 146/16

    Unterbringungssache: Persönliche Anhörung trotz ansteckender Krankheit des

    Auszug aus LG Freiburg, 19.05.2020 - 4 T 98/20
    Selbst wenn eine Infektion vorläge, ist das nach der Gesetzesbegründung zu § 420 Abs. 2 FamFG (BT-Drs. 16/6308, S. 292) noch kein ausreichender Grund, von seiner persönlichen Anhörung abzusehen, wenn ausreichende Möglichkeiten zum Schutz der Gesundheit der anhörenden Richter bestehen (ausdrücklich: BGH, FGPrax 2017, 260 Rn. 10).
  • BGH, 19.12.2018 - XII ZB 505/18

    Anspruch auf öffentlich-rechtliche Unterbringung eines Sexualstraftäters nach

    Auszug aus LG Freiburg, 19.05.2020 - 4 T 98/20
    Auf Grund der krankheitsbedingten Einschränkungen besteht die konkrete Gefahr, dass die Betroffene - wie zuvor - Dritte wahnbedingt angreift und erheblich verletzt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - XII ZB 505/18 -, Rn. 11, 12 und 19, juris).
  • BGH, 07.02.2018 - XII ZB 334/17

    Unterbringungssache: Erforderlichkeit der Bekanntgabe des

    Auszug aus LG Freiburg, 19.05.2020 - 4 T 98/20
    Nach dem ärztlichen Zeugnis von Frau B, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 04.05.2020, das der Betroffenen bekannt gemacht wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 07. Februar 2018 - XII ZB 334/17 -, Rn. 12, juris), der Stellungnahme der Verfahrenspflegerin und dem Ergebnis der Anhörung durch die Kammer vom 19.05.2020, bestehen dringende Gründe für die Annahme, dass die Voraussetzungen für eine längstens sechs Wochen anzuordnende Unterbringung gemäß § 13 Abs. 1 und Abs. 3 PsychKHG bei der Betroffenen vorliegen.
  • LG Freiburg, 30.04.2020 - 4 T 82/20

    Notwendigkeit der persönlichen Anhörung des Betroffenen auch während der

    Auszug aus LG Freiburg, 19.05.2020 - 4 T 98/20
    Der geschlossene Bereich, in dem die Betroffene untergebracht ist, weist keinen nachgewiesenen SARS-CoV-2-Fall auf und unterliegt - wie sonstige mittlerweile wieder unter Auflagen geöffnete öffentliche Einrichtungen einschließlich Pflegeheimen - keinen strikten Zutrittsbeschränkungen, und er ist damit für richterliche Anhörungen grundsätzlich zugänglich (vgl. bereits LG Freiburg im Breisgau, Beschluss vom 30. April 2020 - 4 T 82/20 -, Rn. 11, juris).
  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 235/20

    Auch in Zeiten der Corona-Pandemie kann in einem Betreuungsverfahren nur

    Das Unterbleiben der Anhörung könne aber aus Gründen des Gesundheitsschutzes im Einzelfall gerechtfertigt sein, insbesondere wenn der Betroffene nachweislich mit dem Corona-Virus infiziert und ausreichender Infektionsschutz nicht möglich sei (vgl. LG Darmstadt FamRZ 2020, 946, 947; LG Dresden NJW 2020, 1980 f.; LG Freiburg NJW 2020, 2122, 2123; LG Mühlhausen Beschluss vom 15. April 2020 - 1 T 50/20 - juris Rn. 22 ff.; LG Wuppertal Rpfleger 2020, 404, 405; BeckOK FamFG/Günter [Stand: 1. Juli 2020] § 278 Rn. 13a f.; Beckmann FamRZ 2020, 735 ff.; Braun FamRZ 2020, 737 ff.; Dodegge BtPrax 2020, 79, 82 f.; Schwedler/Glaab MedR 2020, 457, 458).

    Dieser wird regelmäßig durch Einhaltung der vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Hygienemaßnahmen - etwa Einhaltung des Abstandsgebots, Tragen von Schutzmasken und entsprechender räumlicher Gestaltung der Anhörungssituation - ausreichend begegnet werden können (vgl. auch LG Freiburg NJW 2020, 2122, 2123; Braun FamRZ 2020, 737, 739; Dodegge BtPrax 2020, 79, 81).

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