Rechtsprechung
   VGH Hessen, 18.05.1995 - 4 TE 3473/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,7333
VGH Hessen, 18.05.1995 - 4 TE 3473/94 (https://dejure.org/1995,7333)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.05.1995 - 4 TE 3473/94 (https://dejure.org/1995,7333)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. Mai 1995 - 4 TE 3473/94 (https://dejure.org/1995,7333)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,7333) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 13 Abs 2 GKG
    Streitwert in einem Verfahren um Gewährung eines Sanierungsförderungsdarlehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 321
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.1980 - 16 B 831/79
    Auszug aus VGH Hessen, 18.05.1995 - 4 TE 3473/94
    § 13 Abs. 2 ist nach allgemeiner Meinung dann anwendbar, wenn die Geldleistung in das Vermögen des Empfängers übergehen soll, unabhängig davon, ob sie als verlorener Zuschuß oder Darlehen geleistet werden soll (OVG Münster, B. v. 08.01.1980 - 16 B 831/79 - VRspr. 31, 762 für Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz als Darlehen; OVG Koblenz, B. v. 31.03.1987 - 12 E 6/87 - BBauBl. 1987, S. 536 für Aufwendungsdarlehen nach dem Wohnungsbauförderungsrecht; Hartmann/Albers, Kostengesetze, 26. Aufl., § 13 Rz. 20; Zimmer/ Schmidt, a.a.O.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.1987 - 12 E 6/87
    Auszug aus VGH Hessen, 18.05.1995 - 4 TE 3473/94
    § 13 Abs. 2 ist nach allgemeiner Meinung dann anwendbar, wenn die Geldleistung in das Vermögen des Empfängers übergehen soll, unabhängig davon, ob sie als verlorener Zuschuß oder Darlehen geleistet werden soll (OVG Münster, B. v. 08.01.1980 - 16 B 831/79 - VRspr. 31, 762 für Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz als Darlehen; OVG Koblenz, B. v. 31.03.1987 - 12 E 6/87 - BBauBl. 1987, S. 536 für Aufwendungsdarlehen nach dem Wohnungsbauförderungsrecht; Hartmann/Albers, Kostengesetze, 26. Aufl., § 13 Rz. 20; Zimmer/ Schmidt, a.a.O.).
  • VG Osnabrück, 18.02.2008 - 6 A 164/07

    Approbation; Freiheit der Berufsausübung; Kammerbeitrag; Psychologischer

    Auf eine ggf. über die bezifferte Geldleistung hinausgehende Bedeutung der Sache für den Rechtsschutzsuchenden kommt es nicht an (vgl. VGH Kassel, B. v. 18.05.1995 - 4 TE 3473/94 - MDR 1996, 321).
  • OVG Berlin, 23.12.2004 - 1 L 62.04

    Antrag auf Gewährung einer Wegstreckenentschädigung; Beschwerde gegen die

    Sie enthält eine normative Streitwertfestsetzung und beruht auf dem Anliegen des Gesetzgebers, eine klare, die Arbeit der Gerichte erleichternde Regelung einzuführen (vgl. BVerfG, 1. Senat, 3. Kammer, Kammerbeschluss vom 16. Mai 1989 - 1 BvR 1595/88 -, bei Juris).Das schließt einen Rückgriff auf die Bedeutung der Sache für den Kläger, mithin eine Festsetzung nach Ermessen des Gerichts aus (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 18. Mai 1995 - 4 TE 3473/94 -, MDR 1996, 321; VGH Mannheim, Urteil vom 6. Februar 1980 - III 1381/79 -, DÖV 1980, 655; Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl., § 13 GKG, Rz. 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2014 - 12 E 992/13

    Streitwert bei teils als Zuschuss und teils als Darlehen gewährter

    Zur vollumfänglichen Berücksichtigung der Darlehenssumme in anderen Förderungsbereichen vgl. etwa HessVGH, Beschluss vom 18. Mai 1985 - 4 TE 3473/94 -, MDR 1996, 321, juris; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 31. März 1987 - 12 E 6/87 -, BBauBl 1987, 536, juris; OVG Berlin, Beschluss vom 16. August 1977 - II L 32.76 -, DÖV 1977, 797, juris (nur Leitsatz).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2000 - 4 S 299/00

    Streitwert: Soldatenversorgung - Kapitalabfindung

    Denn die Bestimmung des § 13 Abs. 2 GKG geht im Rahmen ihres Anwendungsbereichs der Regelung des § 13 Abs. 1 GKG als speziellere Vorschrift vor (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 18.05.1995, MDR 1996, 321).
  • OVG Sachsen, 15.02.2001 - 3 E 113/00

    Festlegung des Streitwerts; Gewährung eines zinsverbilligten Darlehens wegen

    Diese Voraussetzung wird in der Rechtsprechung grundsätzlich auch dann bejaht, wenn die Leistung als verlorener Zuschuss oder als Darlehen erfolgen soll (vgl. HessVGH, Beschl. v. 18.5.1995, MDR 1996, 321; OVG NW, Beschl. v. 8.1.1980 - 16 B 831/79; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 31.3.1987 - 12 E 6/87, zitiert nach Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht