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VGH Hessen, 13.08.1996 - 4 TG 1480/96 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 19.04.2002 - 3 S 590/02
Mobilfunkstation - Nutzungsuntersagung - sofortige Vollziehung
Begehrt daher ein Nachbar die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit einer ihn begünstigenden Nutzungsuntersagung, muss er neben der Verletzung eigener Rechte geltend machen, dass ihm ein Anspruch auf baubehördliches Einschreiten zusteht und dass der Sofortvollzug der auch objektiv rechtmäßigen Verfügung in seinem überwiegenden Interesse geboten ist (ebenso VGH Kassel, Beschluss vom 13.08.1996 - 4 TG 1480/96 -, BRS 58, Nr. 167; OVG Münster, Beschluss vom 25. August 1993 - 11 B 4293/92 - UPR 1994, 38). - VGH Hessen, 22.09.2016 - 4 B 863/15 Ein solcher Anspruch stünde der Beigeladenen zu 6) zu, wenn sie substantiiert geltend machen könnte, durch die Unterlassung der Verhängung eines Nutzungsverbots gegen die Antragstellerin in rechtlich geschützten eigenen Interessen verletzt zu sein und der Sofortvollzug der Maßnahme in ihrem überwiegenden Interesse geboten wäre (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 13. August 1996 - 4 TG 1480/96 -, BRS 58 Nr. 167; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. April 2002 - 3 S 590/02 - BRS 65 Nr. 196).