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   VGH Hessen, 04.01.2007 - 4 TG 2717/06   

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https://dejure.org/2007,7326
VGH Hessen, 04.01.2007 - 4 TG 2717/06 (https://dejure.org/2007,7326)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.01.2007 - 4 TG 2717/06 (https://dejure.org/2007,7326)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. Januar 2007 - 4 TG 2717/06 (https://dejure.org/2007,7326)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 74 Nr 18 GG
    Auslegung einer zwei Grundstücke betreffenden Abstandsflächenbaulast.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bauordnungsrechtliche bzw. bauplanungsrechtliche Behandlung zweier Flurstücke als einheitliches Baugrundstück; Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung; Baulast zur Wahrung bauordnungsrechtlicher Vorschriften (Abstandsflächenbaulast); Veränderung bundesrechtlicher Begriffe ...

  • Judicialis

    HBO § 75

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HBauO § 75
    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht: Auslegung einer Baulasterklärung - Baugrundstück, Baulast, Bauplanungsrecht, Grundstücksbegriff, Vereinigungsbaulast

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Änderung des Grundstücksbegriffs durch Baulast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 565
  • BauR 2008, 83
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 73.68

    Maß der baulichen Nutzung bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2007 - 4 TG 2717/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Grundstück im bauplanungsrechtlichen Sinne grundsätzlich mit dem bürgerlich-rechtlichen (grundbuchrechtlichen) Grundstück gleichzusetzen (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG 4 C 73.68 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 28).
  • VGH Hessen, 01.12.2015 - 3 A 55/15

    Baulasterklärung und Bestimmtheitserfordernis

    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts sei die Baulasterklärung auch hinreichend bestimmt, eine gleichlautende Erklärung sei von dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 4. Januar 2007 (4 TG 2717/06, juris) nicht beanstandet worden.

    Dem steht auch nicht die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Januar 2017 (Hess. VGH, Beschluss vom 07.01.2007 - 4 TG 2717/06 - juris) entgegen, da diese einen anderen Sachverhalt erfasst.

  • VG Würzburg, 01.10.2009 - W 5 K 08.2271

    Würzburg Steinbachtal; im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Splittersiedlung;

    Schon denknotwendig können die Grundstücksgrenzen bei den Anwendung des § 34 Abs. 1 BauGB nicht völlig bedeutungslos sein, weil hier die Prägung eines vom Bauwilligen im Bauantrag zur Prüfung gestellten Grundstücks (des "Antragsgrundstücks") zu untersuchen ist; "Antragsgrundstück" kann aber nur ein Buchgrundstück, ggf. mehrere nebeneinander liegende Buchgrundstücke sein (vgl. auch Leitsatz bei Hess.VGH, B.v. 04.01.2007, 4 TG 2717/06, BauR 2008, S. 83 = juris).
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