Rechtsprechung
VGH Hessen, 02.04.2002 - 4 TG 575/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Nutzungsverbot - formelle Illegalität - Mobilfunkanlage
- Judicialis
HBO § 62; ; HBO § 63 Abs. 3 Nr. 2 a; ; HBO § 78 Abs. 1; ; VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bauordnungsrecht - Mobilfunk, Antennenanlage, Nutzungsverbot, Baugenehmigungspflicht, Weisung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nutzungsverbot für Mobilfunkanlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Mobilfunk-Antennen
Verfahrensgang
- VG Gießen, 19.12.2001 - 1 G 2233/01
- VGH Hessen, 02.04.2002 - 4 TG 575/02
Papierfundstellen
- ESVGH 52, 172
- ESVGH 52, 72
- NVwZ-RR 2002, 823
- DÖV 2002, 957
- BauR 2003, 526
- ZfBR 2002, 697
Wird zitiert von ... (19) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 08.02.2002 - 8 S 2748/01
Genehmigung einer Mobilfunk-Basisstation auf Wohngebäude
Auszug aus VGH Hessen, 02.04.2002 - 4 TG 575/02
Der VGH Bad.-Württ. ist in seinem Beschluss vom 08.02.2002 - 8 S 2748/01 - der Auffassung, durch die Mobilfunkanlage werde der Nutzungscharakter eines (Wohn-) Gebäudes nicht verändert, vielmehr fänden nunmehr auf dem Grundstück zwei voneinander getrennt zu beurteilende Nutzungen statt, nämlich eine wohnliche im Gebäude und eine gewerbliche in Gestalt der Funkanlage mit auch vom Senat geteilten Erwägungen entgegengetreten. - VGH Hessen, 26.07.1994 - 4 TH 1779/93
Nutzungsverbot bei formeller Illegalität einer baulichen Anlage; zum …
Auszug aus VGH Hessen, 02.04.2002 - 4 TG 575/02
§ 78 Abs. 1 HBO beschränkt die Bauaufsichtsbehörde nicht darauf, dem Eigentümer aufzugeben, Bauvorlagen einzureichen, denn nur durch die Möglichkeit, formell illegale Nutzungen zu verbieten, und zwar ohne Rücksicht auf eine etwaige materielle Illegalität, ist die Bauaufsicht in der Lage, das System des präventiven Bau- und Nutzungsverbots in Verbindung mit der Genehmigungspflicht zu sichern (Beschluss des Senats vom 26.07.1994 - 4 TH 1779/93 - BRS 56 Nr. 212). - OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1996 - 8 A 11880/95
Bauliche Anlage; Illegalität; Nutzungsuntersagung
Auszug aus VGH Hessen, 02.04.2002 - 4 TG 575/02
Das Tatbestandsmerkmal des § 78 Abs. 1 "und nicht auf andere Weise rechtmäßige Zustände hergestellt werden können" trägt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung, der im Rahmen der Ermessensentscheidung des § 78 Abs. 1 HBO ebenso zu berücksichtigen ist wie sonstige Umstände, die im Einzelfall einer Nutzungsuntersagung allein wegen formeller Illegalität entgegenstehen können (OVG Rh.-Pf., Urteil vom 22.05.1996 - 8 A 11880/95 -, BauR 1997, 103 f. zu § 78 Satz 1 LBauO). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.1996 - 7 B 315/96
Formell illegale Nutzung; Sofort vollziehbares Nutzungsverbot; …
Auszug aus VGH Hessen, 02.04.2002 - 4 TG 575/02
Zwar kann das Ermessen der Bauaufsichtsbehörde zum Erlass eines Nutzungsverbots auch dann eingeschränkt sein, wenn etwa die zulässige Nutzung von der Bauaufsichtsbehörde über einen längeren Zeitraum mit deren Wissen und Wollen geduldet wird (vgl. OVG NW, Beschluss vom 15.01.1996 - 7 B 315/96 - vgl. auch Simon-Decker, a. a. O.), diese Voraussetzungen sind hier jedoch nicht gegeben, da der Antragsgegner nach dem Bekanntwerden der Rechtsprechung des Senats zur Genehmigungspflicht derartiger Mobilfunkanlagen diese nicht mehr geduldet hat.
- VG Gießen, 18.06.2002 - 1 G 1689/02
Mobilfunksendeanlage; Kirchturm; Genehmigungsfreiheit; Nutzungsänderung
Die angeordnete sofortige Vollziehung begründe ich wie folgt: Nach der ständigen Rechtsprechung der Bausenate des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs rechtfertigt schon allein die formelle Rechtswidrigkeit als Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit ein ausgesprochenes Nutzungsverbot (§ 78 Abs. 1 HBO), da Bestandteil der öffentlichen Sicherheit ganz allgemein die Unversehrtheit der Rechtsordnung ist (vgl. Beschlüsse vom 25.04.1988 und 31.03.1981, - 3 TH 1331/88 - und - IV TH 95/80 -, zuletzt und einschlägig: Beschluss vom 02.04.2002, 4 TG 575/02).Dies zeigt, dass das "Herunterspielen" dieses Erlasses durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 02.04.2002 - 4 TG 575/02 - wohl kaum haltbar sein dürfte.
- VGH Hessen, 06.02.2004 - 9 TG 2706/03
Bauaufsichtliche Verfügung
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. beispielsweise Beschluss vom 2. April 2002 - 4 TG 575/02 -, NVwZ-RR 2002, 823, mit weiteren Nachweisen).§ 72 Abs. 1 Satz 2 HBO beschränkt die Bauaufsichtsbehörde aber nicht darauf, dem Eigentümer aufzugeben, Bauvorlagen einzureichen, denn nur durch die Möglichkeit, formell illegale Nutzungen ohne Rücksicht auf eine etwaige materielle Illegalität zu untersagen, ist die Bauaufsicht in der Lage, das System des präventiven Bau- und Nutzungsverbots in Verbindung mit der Genehmigungspflicht zu sichern (vgl. dazu Hess. VGH, Beschluss vom 2. April 2002 - 4 TG 575/02 -, a. a. O.).
- VG Darmstadt, 12.09.2011 - 2 L 795/11
Bauaufsichtliche Verfügung gegen Eigentümer
Dabei ist die Anordnung eines Nutzungsverbotes nach der Rechtsprechung der Hessischen Verwaltungsgerichte regelmäßig bereits in den Fällen der formellen Baurechtswidrigkeit einer baulichen Anlage gerechtfertigt, also bereits dann, wenn eine Anlage baugenehmigungspflichtig ist und die erforderliche Genehmigung hierfür nicht vorliegt (HessVGH…, Beschluss vom 19.09.2006, 3 TG 2161/06, NVwZ-RR 2007, S. 81; Beschluss vom 16.05.2004, 3 UE 2041/01, BauR 2005, S. 1310: Beschluss vom 02.04.2002, 4 TG 575/02, ESVGH 52, S. 72).
- VGH Hessen, 06.06.2002 - 3 TG 1056/02
Formelle Illegalität-sofort vollziehbare Beseitigungsverfügung
So hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in jüngster Zeit Nutzungsuntersagungen für Mobilfunkanlagen (Funksendeanlagen) aus formellen Gründen als offensichtlich rechtmäßig angesehen (B. v. 02.04.2002 - 4 TG 575/02 - B. v. 08.02.2002 - 9 TZ 515/02 - vgl. auch B. v. 26.07.1994 - 4 TH 1779/93 -). - VG Darmstadt, 19.11.2012 - 7 L 1204/12
Wirksamkeit einer Baugenehmigung nach Nutzungsunterbrechung
Dabei ist die Anordnung eines Nutzungsverbots nach der Rechtsprechung der Hessischen Verwaltungsgerichte regelmäßig bereits in den Fällen der formellen Baurechtwidrigkeit einer baulichen Anlage gerechtfertigt; also bereits dann, wenn eine Anlage baugenehmigungspflichtig ist und die erforderliche Genehmigung nicht vorliegt (Hess. VGH, Beschl. v. 19.09.2006, 3 TG 2161/06, in NVwZ-RR 2007 S. 81; Beschl. v. 16.06.2004, 3 UE 2041/01, in Baurecht 2005 S. 1310 = BRS 67 Nr. 139; Beschl. v. 02.04.2002, 4 TG 575/02, ESVGH 52 S. 72 = BRS 65 Nr. 201). - VG Gießen, 08.09.2009 - 1 L 1325/09
Fortwirken einer Baugenehmigung bei Nutzungsunterbrechung
Andernfalls würde der primär auf eine vorbeugende Rechtskontrolle gerichtete Zweck des Baugenehmigungsverfahrens umgangen und ein Anreiz zu weiteren Verstößen ähnlicher Art geschaffen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 06.06.2002 - 3 TG 1056/02 -, ZfBR 2002, 696 mit weiteren Nachweisen; Beschluss vom 02.04.2002 - 4 TG 575/02 -, ZfBR 2002, 697 f.; Beschluss vom 20.06.1991 - 4 TH 2607/90 -, BauR 1992, 68 mit weiteren Nachweisen; Beschluss vom 10.11.1994, - 4 TH 1864/94 -). - VG Darmstadt, 05.12.2012 - 2 K 48/12
Zweckwidrige Nutzung eines angemieteten Stellplatzes durch Lagerung von …
Dabei ist die Anordnung eines Nutzungsverbotes nach der Rechtsprechung der Hessischen Verwaltungsgerichte regelmäßig bereits in den Fällen der formellen Baurechtswidrigkeit einer baulichen Anlage gerechtfertigt, also bereits dann, wenn eine Anlage baugenehmigungspflichtig ist und die erforderliche Genehmigung hierfür nicht vorliegt (HessVGH…, Beschluss vom 19.09.2006, 3 TG 2161/06, NVwZ-RR 2007, S. 81; Beschluss vom 16.05.2004, 3 UE 2041/01, BauR 2005, S. 1310: Beschluss vom 02.04.2002, 4 TG 575/02, ESVGH 52, S. 72). - VG Darmstadt, 21.12.2018 - 7 L 850/18
Störerauswahl bei baurechtlichem Nutzungsverbot
Nach der ständigen Rechtsprechung der Hessischen Verwaltungsgerichte genügt es regelmäßig, dass die Nutzungsuntersagung im Hinblick auf die Durchsetzung eines bestehenden repressiven Verbots mit Erlaubnisvorbehalts ausschließlich auf die formelle Illegalität, d. h. darauf gestützt wird, dass eine praktizierte Nutzung nach § 54 Abs. 1 HBO genehmigungspflichtig ist und eine entsprechende Genehmigung der dafür zuständigen Bauaufsichtsbehörde nicht vorliegt (vgl. VG Darmstadt, Beschluss v. 16. April 2014 - 2 L 82/14.DA; Beschluss v. 21. Mai 2013 - 2 L 291/13.DA;… HessVGH, Beschluss v. 19. September 2006 - 3 TG 2161/06 -, NVwZ-RR 2007, S. 81;… Beschluss v. 16. Juni 2004, 3 UE 2041/01, BauR 2005, S. 1310 = BRS 67 Nr. 139; Beschluss v. 2. April 2002, 4 TG 575/02, ESVGH 52, S. 72 = BRS 65 Nr. 201). - VGH Hessen, 22.09.2016 - 4 B 863/15 Nach der ständigen Rechtsprechung der Bausenate des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs rechtfertigt dabei grundsätzlich bereits die formelle Baurechtswidrigkeit einer bauliche Nutzung den Erlass eines sofort vollziehbaren Nutzungsverbots (vgl. etwa Beschlüsse vom 19. Januar 2016 - 4 B 1905/15 -, vom 7. Februar 2014 - 4 B 2207/13 -, und vom 2. April 2002 - 4 TG 575/02 -, ESVGH 52, 172 = BRS 65 Nr. 201).
- VG Gießen, 07.11.2002 - 1 G 4082/02
Zulässigkeit einer Mobilfunksendeanlage; Nutzungsänderung; Genehmigungsfreiheit
Dies zeigt, dass das "Herunterspielen" dieses Erlasses durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 02.04.2002 - 4 TG 575/02 - wohl kaum haltbar sein dürfte. - VGH Hessen, 22.06.2016 - 4 B 1516/15
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2004 - 2 M 262/04
Nutzungsuntersagung regelmäßig schon bei formeller Illegalität gerechtfertigt
- VG Darmstadt, 29.07.2008 - 9 L 889/08
Vorsorgliche Untersagung der Nutzung eines Beherbergungsbetriebes
- VG Darmstadt, 11.03.2015 - 2 K 1634/13
- VG Frankfurt/Main, 29.04.2003 - 6 G 1171/03
Nutzungsänderung durch Anbringung einer Mobilfunkanlage an einem Wohngebäude
- VG Gießen, 25.03.2014 - 1 L 3136/13
Stadtallendorf: Sportsbar und Wettbüro - Eilantrag erfolglos
- VG Gießen, 08.12.2008 - 1 L 4547/08
Muslimischer Metzger unterliegt auch mit Eilantrag wegen baurechtlicher …
- VG Frankfurt/Main, 21.07.2008 - 8 L 1557/08
Nutzungsuntersagung wegen formeller Illegalität
- VG Darmstadt, 05.12.2012 - 9 K 5382/11
Dienen der Garagen vorrangig zur Unterbringung von Fahrzeugen; Möglichkeit eines …