Rechtsprechung
   VGH Hessen, 29.06.1995 - 4 TG 703/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,7237
VGH Hessen, 29.06.1995 - 4 TG 703/95 (https://dejure.org/1995,7237)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.06.1995 - 4 TG 703/95 (https://dejure.org/1995,7237)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. Juni 1995 - 4 TG 703/95 (https://dejure.org/1995,7237)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,7237) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 Abs 1 VwGO, § 80 Abs 2 Nr 4 VwGO, § 80 Abs 4 S 1 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO
    Beseitigung eines genehmigungsfreien materiell-rechtlich nicht zulässigen Werbeschildes - Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 12.07.1985 - 4 TH 530/85

    Naturschutz; Nutzungsverbot für Bauwerk im Außenbereich; Gleichheitsgrundsatz;

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1995 - 4 TG 703/95
    Das entspricht der langjährigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Beschlüsse vom 28.06.1965 - B IV 21/65 - ESVGH 15, 153/154; vom 14.07.1971 - IV TH 25/71 - BRS 24 Nr. 205; zusammenfassend: Beschluß vom 12.07.1985 - 4 TH 530/85 - BRS 44 Nr. 198).
  • VGH Hessen, 28.06.1965 - B IV 21/65

    Suspensiveffekt bei unbegründetem Widerspruch, Abbruchsverfügung

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1995 - 4 TG 703/95
    Das entspricht der langjährigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Beschlüsse vom 28.06.1965 - B IV 21/65 - ESVGH 15, 153/154; vom 14.07.1971 - IV TH 25/71 - BRS 24 Nr. 205; zusammenfassend: Beschluß vom 12.07.1985 - 4 TH 530/85 - BRS 44 Nr. 198).
  • VGH Hessen, 28.01.1992 - 4 TH 1539/91

    Zur Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Abbruchgebots

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1995 - 4 TG 703/95
    Eine negative Vorbildwirkung in diesem Sinne setzt grundsätzlich eine Einzelfallbetrachtung voraus (Hess. VGH, Beschluß vom 28.01.1992 - 4 TH 1539/91 -, HessVGRspr. 1992, 90 (92)).
  • VGH Hessen, 30.05.1984 - 4 TH 61/83
    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1995 - 4 TG 703/95
    Der Senat erachtet in ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. Beschluß vom 30.05.1984 - 4 TH 61/83 -, BRS 42 Nr. 220) die sofortige Vollziehung einer rechtmäßigen Beseitigungsanordnung im wesentlichen unter den vier nachstehenden Tatbeständen für eilbedürftig und deshalb zulässig:.
  • VGH Hessen, 14.01.1972 - IV TH 53/71
    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1995 - 4 TG 703/95
    Die erste Fallgruppe ist für diejenigen Fälle entwickelt worden, in denen die im Einzelfall leicht, d. h., ohne schwerwiegenden Nachteil mögliche Entfernung einer genehmigungspflichtigen, aber ungenehmigten Anlage keinen schwereren Eingriff bedeutet als die Untersagung der Nutzung einer ungenehmigt fertiggestellten Anlage, und ein Nutzungsverbot in einem solchen Falle regelmäßig schon zur Sicherung der Ordnungsfunktion des formellen Baurechts unter Anordnung der sofortigen Vollziehung erlassen werden kann (Hess. VGH, Beschluß vom 13.09.1982 - IV TH 60/82 -, HessVGRspr. 1983, 10 m.w.N.; Hess. VGH, Beschluß vom 14.01.1972 - IV TH 53/71 -, BRS 25 Nr. 207 = Gemeindetag 972, 390 = HessVGRspr. 1972, 65 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 13.09.1982 - IV TH 60/82
    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1995 - 4 TG 703/95
    Die erste Fallgruppe ist für diejenigen Fälle entwickelt worden, in denen die im Einzelfall leicht, d. h., ohne schwerwiegenden Nachteil mögliche Entfernung einer genehmigungspflichtigen, aber ungenehmigten Anlage keinen schwereren Eingriff bedeutet als die Untersagung der Nutzung einer ungenehmigt fertiggestellten Anlage, und ein Nutzungsverbot in einem solchen Falle regelmäßig schon zur Sicherung der Ordnungsfunktion des formellen Baurechts unter Anordnung der sofortigen Vollziehung erlassen werden kann (Hess. VGH, Beschluß vom 13.09.1982 - IV TH 60/82 -, HessVGRspr. 1983, 10 m.w.N.; Hess. VGH, Beschluß vom 14.01.1972 - IV TH 53/71 -, BRS 25 Nr. 207 = Gemeindetag 972, 390 = HessVGRspr. 1972, 65 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.2008 - 3 M 9/08

    Sofortige Vollziehung einer Beseitigungsanordnung

    Die sofortige Vollziehung einer rechtmäßigen Beseitigungsanordnung ist aber im Wesentlichen aus vier Gesichtspunkten heraus zulässig (Senat, B. v. 02.11.1993 - 3 M 89/93 - NVwZ 1995, 608; B. v. 12.02.2003 - 3 M 124/02 - NordÖR 2003, 167 = LKV 2003, 477; vgl. auch VGH Kassel, B. v. 29.06.1995 - 4 TG 703/95 - zit. nach juris; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Rn. 1288 m.w.N.):.
  • VG Frankfurt/Main, 23.05.2011 - 8 L 1332/11

    Sofort vollziehbare Anordnung der Beseitigung von Folienbeklebungen für

    Dadurch unterscheidet sich der vorliegende Fall entscheidungserheblich von den "Werbetafel-Fällen" (vgl. etwa Hess. VGH, Beschluss vom 10.08.1982 - IV TH 34/82 -, HessVGRspr. 1983, 12 = ESVGH 33, 73; Beschluss vom 29.06.1995 - 4 TG 703/95 -), in denen die Werbetafel jeweils ohne Substanzverlust entfernt und an anderer (zulässiger) Stelle wieder aufgestellt werden kann, und in denen deshalb die formelle Illegalität für die Beseitigungsanordnung zutreffend als ausreichend angesehen wird.

    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsanordnung ist von Rechtsprechung (vgl. z.B. Hess. VGH, Beschluss vom 29.06.1995 - 4 TG 703/95 -, Beschluss vom 30.05.1984 - 4 TH 61/83 -, BRS 42 Nr. 220; st. Rspr.) und Literatur (vgl. z.B. Hornmann, a.a.O., § 72 Rn. 146 ff.) im Wesentlichen unter den vier nachstehenden Tatbeständen wegen Eilbedürftigkeit anerkannt, nämlich.

  • VGH Hessen, 06.06.2002 - 3 TG 1056/02

    Formelle Illegalität-sofort vollziehbare Beseitigungsverfügung

    Das gilt zur Sicherung des Systems der präventiven Bau- und Nutzungskontrolle insbesondere für genehmigungsbedürftige Werbeanlagen (Hess. VGH, B. v. 29.06.1995 - 4 TG 703/95 - m.w.N.).
  • OVG Brandenburg, 26.06.2003 - 3 B 318/02

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Beseitigung einer Jagdhütte, eines

    Hierbei kommt zum einen dem Gesichtspunkt erhebliche Bedeutung zu, ob die bauliche Anlage ohne Substanzverlust und ohne unverhältnismäßigen Kostenaufwand entfernt werden kann (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 28. August 1995 - 11 B 1957/95 - BRS 57 Nr. 252; VGH Kassel, Beschluss vom 29. Juni 1995 - 4 TG 703/95 - zitiert nach Juris; OVG Greifswald, Beschluss vom 2. November 1993 - 3 M 89/93 - NVwZ 1995, 608, 609).
  • VG Kassel, 08.05.2007 - 4 G 510/07

    Ausweisungsschutz bei Assoziationsberechtigung

    In allen anderen Fällen entscheidet bei summarischer Beurteilung des Sachverhalts eine reine Abwägung der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen, die für oder gegen die Dringlichkeit der Vollziehung sprechen, über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (ständige Rechtsprechung der Kammer und des Hess. VGH; vgl. z. B. Hess. VGH, Beschl. v. 29.06.1995 - 4 TG 703/95 -).
  • VG Frankfurt/Main, 12.09.2011 - 8 L 2511/11

    Nutzungsverbot für ein Wettbüro

    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsanordnung ist von Rechtsprechung (vgl. z.B. Hess. VGH, Beschluss vom 29.06.1995 - 4 TG 703/95 -, Beschluss vom 30.05.1984 - 4 TH 61/83 -, BRS 42 Nr. 220; VG Frankfurt/M., Beschluss vom 23.05.2011 - 8 L 1332/11.F -, BeckRS 2011, 50782) und Literatur (vgl. z.B. Hornmann, a.a.O., § 72 Rn. 146 ff.) im Wesentlichen unter den vier nachstehenden Tatbeständen wegen Eilbedürftigkeit anerkannt, nämlich.
  • VG Kassel, 24.06.2004 - 2 G 1389/04

    Fahrerlaubnisentziehung; Cannabis; regelmäßige Einnahme; Nachweis

    In allen anderen Fällen entscheidet bei summarischer Beurteilung des Sachverhalts eine reine Abwägung der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen, die für oder gegen die Dringlichkeit der Vollziehung sprechen, über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (ständige Rechtsprechung der Kammer und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, vgl. z. B. Hess.VGH, Beschluss vom 29.06.1995 - 4 TG 703/95 -).
  • VG Kassel, 30.03.2004 - 2 G 708/04
    In allen anderen Fällen entscheidet bei summarischer Beurteilung des Sachverhalts eine reine Abwägung der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen, die für oder gegen die Dringlichkeit der Vollziehung sprechen, über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (ständige Rechtsprechung der Kammer und des Hess. VGH; vgl. z. B. Hess. VGH, Beschluss vom 29.06.1995 - 4 TG 703/95 -).
  • VG Kassel, 31.10.2008 - 2 L 1506/08

    NPD darf am 08.11.2008 in Fulda demonstrieren

    In allen anderen Fällen entscheidet bei summarischer Beurteilung des Sachverhalts eine reine Abwägung der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen, die für oder gegen die Dringlichkeit der Vollziehung sprechen, über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (ständige Rechtsprechung der Kammer und des Hess. VGH; vgl. z.B. Hess. VGH, Beschl. v. 29.06.1995 - 4 TG 703/95 -).
  • VG Kassel, 21.01.2004 - 2 G 3613/03
    In allen anderen Fällen entscheidet bei summarischer Beurteilung des Sachverhalts eine reine Abwägung der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen, die für oder gegen die Dringlichkeit der Vollziehung sprechen, über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (ständige Rechtsprechung der Kammer und des Hess. VGH; vgl. z. B. Hess. VGH, Beschl. v. 29.06.1995 - 4 TG 703/95 -).
  • VG Kassel, 19.06.2001 - 2 G 1260/01
  • VG Kassel, 12.02.2004 - 2 G 147/04

    Werbeanlage; Hinweisschild auf landwirtschaftlichem Anhänger

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht