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   VGH Hessen, 20.06.1991 - 4 TH 2607/90   

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https://dejure.org/1991,1492
VGH Hessen, 20.06.1991 - 4 TH 2607/90 (https://dejure.org/1991,1492)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.06.1991 - 4 TH 2607/90 (https://dejure.org/1991,1492)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. Juni 1991 - 4 TH 2607/90 (https://dejure.org/1991,1492)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Genehmigung eines Bauvorhabens; Anforderungen an das Einvernehmen der Gemeinde hinsichtlich eines Bauvorhabens; Fehlen der erforderlichen Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann muß ein Schwarzbau beseitigt werden? (IBR 1992, 161)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1992, 66
  • BauR 1992, 68
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 09.03.1987 - 4 TH 2984/86

    Bauaufsicht: Gleichstellung eines Beseitigungsgebot mit einem präventiven

    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.1991 - 4 TH 2607/90
    Dazu gehört auch die Beseitigung einer baulichen Anlage, allerdings im Regelfall unter der Voraussetzung, daß sie gegen formelles und materielles Recht verstößt (st. Rspr., vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 09.03.1987 -- 4 TH 2984/86 --).

    Danach kann eine Beseitigungsanordnung u. a. ausschließlich auf formelle Illegalität gestützt werden, wenn die Beseitigung einem Nutzungsverbot gleichgestellt werden kann, weil sie ohne Substanzverlust und andere hohe Kosten zu bewerkstelligen ist, wobei die dabei entstehenden Kosten nicht absolut, sondern auch im Verhältnis zum Wert der Anlage zu sehen sind (so Hess. VGH, Beschluß vom 09.03.1987 -- 4 TH 2984/86 --).

    Dies sind einerseits die Kosten für das Entfernen der baulichen Anlage (so bereits Hess. VGH, Beschluß vom 09.03.1987 -- 4 TH 2984/86 --).

  • VGH Hessen, 30.05.1984 - 4 TH 61/83
    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.1991 - 4 TH 2607/90
    Der Antragsgegner verteidigt die angefochtene Entscheidung und verweist auf den Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.05.1984 -- 4 TH 61/83 --, wonach die sofortige Vollziehung einer Beseitigungsanordnung in Betracht kommen könne, wenn -- wie vorliegend -- die Beseitigung einem Nutzungsverbot gleichgestellt werden könnte, weil sie ohne Substanzverlust und andere höhere Kosten zu bewerkstelligen sei.

    Denn die dazu beigezogene Rechtsprechung des Senats, insbesondere der Beschluß vom 30.05.1984 -- 4 TH 61/83 --, teilweise abgedruckt in BRS 42 Nr. 220, kann auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden.

  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 62.66

    Wirkung von Widerruf einer Baugenehmigung und Anordnung der Beseitigung bei

    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.1991 - 4 TH 2607/90
    Stand die bauliche Anlage zu irgendeinem Zeitpunkt -- auch nach der Errichtung -- im Einklang mit materiellem Recht, genießt sie Bestandsschutz (vgl. BVerwG, NJW 1971, 1624).
  • VGH Hessen, 28.06.1965 - B IV 21/65

    Suspensiveffekt bei unbegründetem Widerspruch, Abbruchsverfügung

    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.1991 - 4 TH 2607/90
    Das entspricht der langjährigen Rechtsprechung auch des beschließenden Senats (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 28.06.1965 -- B IV 21/65 -- ESVGH 15, 153 ; Beschluß vom 14.07.1971 -- IV TH 25/71 -- BRS 24 Nr. 205; Beschluß vom 19.07.1984 -- 4 TH 73/83 --).
  • VGH Hessen, 19.07.1984 - 4 TH 73/83
    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.1991 - 4 TH 2607/90
    Das entspricht der langjährigen Rechtsprechung auch des beschließenden Senats (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 28.06.1965 -- B IV 21/65 -- ESVGH 15, 153 ; Beschluß vom 14.07.1971 -- IV TH 25/71 -- BRS 24 Nr. 205; Beschluß vom 19.07.1984 -- 4 TH 73/83 --).
  • VGH Hessen, 18.06.1984 - 4 TG 506/84
    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.1991 - 4 TH 2607/90
    Dieser Umstand ist jedoch ausschließlich für das Baugenehmigungsverfahren nach §§ 87, 96 HBO von Bedeutung (zu Einzelheiten vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 18.06.1984 -- 4 TG 506/84 --, NVwZ 1984, 738), nicht jedoch für das vorliegende baupolizeiliche Verfahren nach § 83 Abs. 1 HBO.
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