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   LAG Bremen, 20.11.1980 - 4 Ta (5 H) 42/80   

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https://dejure.org/1980,1932
LAG Bremen, 20.11.1980 - 4 Ta (5 H) 42/80 (https://dejure.org/1980,1932)
LAG Bremen, Entscheidung vom 20.11.1980 - 4 Ta (5 H) 42/80 (https://dejure.org/1980,1932)
LAG Bremen, Entscheidung vom 20. November 1980 - 4 Ta (5 H) 42/80 (https://dejure.org/1980,1932)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 12 Abs. 7; BGB § 620; KSchG § 1 Abs. 1
    Streitwert: Kündigung - Weiterbeschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 19.07.1973 - 2 AZR 190/73

    Streitwert: Kündigung - "Arbeitsentgelt" (§ 12 Abs. 7 ArbGG ) - Errechnung -

    Auszug aus LAG Bremen, 20.11.1980 - 4 Ta (5 H) 42/80
    Mit dem Arbeitsgericht und den Beteiligten, die den Beschluss insoweit nicht angegriffen haben, ist davon auszugehen, dass die Klägerin in den ihrer Entlassung folgenden drei Monaten insgesamt DM 4.725,60 verdient hätte, so dass dieser Betrag entsprechend ganz überwiegend vertretener Rechtsmeinung (vgl. BAG, Beschluss vom 19.7.1973 - 2 AZR 190/73 -, AP Nr. 20 zu § 12 ArbGG 1953; BAG, Beschluss vom 10.6.1977 - 2 AZR 174/77 -, DB 1977, 1419 ; LAG Bremen, Beschluss vom 25.10.1978 - 4 Ta 24/78 -, BB 1979, 683) als der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit hinsichtlich des Kündigungsschutzantrages anzusetzen ist.
  • BAG, 19.08.1976 - 3 AZR 173/75

    Arbeitsverhältnis: Beschäftigungspflicht nach ausgesprochener Kündigung

    Auszug aus LAG Bremen, 20.11.1980 - 4 Ta (5 H) 42/80
    Standen damals ersichtlich ideelle Erwägungen im Vordergrund (vgl. insoweit auch BAG, Urteil vom 19.8.1976 - 3 AZR 173/75 -, AP Nr. 4 $ 611 BGB - Beschäftigungspflicht -, Bl. 382 R), so lässt sich nicht übersehen, dass in den heutigen Zeiten der Arbeitslosigkeit im Wesentlichen materielle Erwägungen zum Antrag auf Weiterbeschäftigung führen.
  • LAG Hamm, 27.12.1979 - 8 Sa 627/79
    Auszug aus LAG Bremen, 20.11.1980 - 4 Ta (5 H) 42/80
    Mit dem Landesarbeitsgericht Hamm (vgl. Beschluss vom 27.12.1979 - 8 Sa 627/79 -, BB 1980, 212 = Tschischgale-Luetgebrune-Lappe, Kostenrechtsprechung, Nr. 20 zu § 12 ArbGG (KostRsp. LfG 113, Juli 1980 mit zustimmender Anmerkung von Egon Schneider) ist festzustellen, dass es sich beim Streit um die Weiterbeschäftigung bei einem Fall wie dem hier zur Rede stehenden um eine vermögensrechtliche Angelegenheit handelt, denn die Klägerin verfolgt mit dem Weiterbeschäftigungsanspruch - um mit Schneider, aaO., zu sprechen - "handfeste wirtschaftliche Ziele".
  • BAG, 10.06.1977 - 2 AZR 174/77

    Streitwert: Kündigung

    Auszug aus LAG Bremen, 20.11.1980 - 4 Ta (5 H) 42/80
    Mit dem Arbeitsgericht und den Beteiligten, die den Beschluss insoweit nicht angegriffen haben, ist davon auszugehen, dass die Klägerin in den ihrer Entlassung folgenden drei Monaten insgesamt DM 4.725,60 verdient hätte, so dass dieser Betrag entsprechend ganz überwiegend vertretener Rechtsmeinung (vgl. BAG, Beschluss vom 19.7.1973 - 2 AZR 190/73 -, AP Nr. 20 zu § 12 ArbGG 1953; BAG, Beschluss vom 10.6.1977 - 2 AZR 174/77 -, DB 1977, 1419 ; LAG Bremen, Beschluss vom 25.10.1978 - 4 Ta 24/78 -, BB 1979, 683) als der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit hinsichtlich des Kündigungsschutzantrages anzusetzen ist.
  • BSG, 19.06.1979 - 7 RAr 7/78

    Arbeitsausfall - Unverzügliche Anzeige - Anforderungen an den Nachweis - Aufgabe

    Auszug aus LAG Bremen, 20.11.1980 - 4 Ta (5 H) 42/80
    Mit dem Landesarbeitsgericht Hamm (vgl. Beschluss vom 27.12.1979 - 8 Sa 627/79 -, BB 1980, 212 = Tschischgale-Luetgebrune-Lappe, Kostenrechtsprechung, Nr. 20 zu § 12 ArbGG (KostRsp. LfG 113, Juli 1980 mit zustimmender Anmerkung von Egon Schneider) ist festzustellen, dass es sich beim Streit um die Weiterbeschäftigung bei einem Fall wie dem hier zur Rede stehenden um eine vermögensrechtliche Angelegenheit handelt, denn die Klägerin verfolgt mit dem Weiterbeschäftigungsanspruch - um mit Schneider, aaO., zu sprechen - "handfeste wirtschaftliche Ziele".
  • BAG, 31.01.1995 - 1 AZR 142/94

    Arbeitskampf - Beschäftigung im Notdienst

    Träger der Notdienstarbeiten ist nach einer Auffassung der Arbeitgeber, nach einer anderen ist es die den Streik führende Gewerkschaft, nach einer dritten Auffassung muß eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft getroffen werden (vgl. Urteil vom 30. März 1982, aaO, zu II der Gründe, mit ausführlichen Nachweisen; vgl. weiter für die grundsätzliche Trägerschaft der Gewerkschaft Buschmann, AuR 1983, 254; Däubler/Schumann, Arbeitskampfrecht, 2. Aufl., Rz 226; Hirschberg, RdA 1986, 355; Löwisch/Rieble, AR-Blattei SD 170.2 Rz 225; Oetker, Die Durchführung von Not- und Erhaltungsarbeiten bei Arbeitskämpfen, 1984, S. 68 ff.; für die grundsätzliche Trägerschaft des Arbeitgebers Heckelmann, Erhaltungsarbeiten im Arbeitskampf, 1984, S. 21 ff.; vorrangig für eine Vereinbarung, allerdings mit einer Notkompetenz des Arbeitgebers, MünchArbR/Otto, § 278 Rz 148 ff.; ähnlich auch LAG Niedersachsen Urteil vom 1. Februar 1980 - 10 Sa 110/79 - AP Nr. 69 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = AuR 1981, 285).
  • LAG Hamburg, 30.06.2005 - 8 Ta 5/05

    Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren zur Festsetzung der

    - Einige ältere Entscheidungen haben den Weiterbeschäftigungsantrag mit 3 Monatsgehältern bewertet (LAG Bremen v. 20.11.1980 - 4 Ta (5 H) 42/80 - AuR 81, 285; LAG Rheinland-Pfalz 23.7.1982 - 1 Ta 121/82 - juris).
  • LAG Hamm, 06.05.1982 - 8 Ta 102/82

    Streitwert: Kündigung - Weiterbeschäftigung - Lohnnachzahlung

    Die vom Arbeitsgericht herangezogene Entscheidung des LAG Bremen AuR 1981, 285 , nach der die Bewertung mit dem einfachen Betrag des Monatseinkommens genügen würde, kann nicht überzeugen.
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