Rechtsprechung
LAG Hamm, 27.07.2016 - 4 Ta 118/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Arbeitszeugnis, Zwangsvollstreckung, Bestimmtheit, Unterschrift, Handzeichen, Widerruf der Erledigungserklärung
- IWW
§§ 62 Abs. 2, ... 78 ArbGG, 567, 569, 793, 888 ZPO, § 888 Abs. 1 ZPO, § 883 ZPO, § 888 ZPO, § 109 Abs. 1 Satz 1GewO, § 126 Abs. 1 BGB, § 129 Abs. 2 BGB, § 109 Abs. 2 Satz 2 GewO, § 891 Satz 3, 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässiger Inhalt eines Vergleichs über ein zu erteilendes Arbeitszeugnis; Durchsetzung im Wege der Zwangsvollstreckung; Anforderungen an die Form des zu erteilenden Zeugnisses
- arbeitsrecht-hessen.de
Arbeitszeugnis: Unterschrift quer zum Zeugnistext
- rabüro.de
Eine quer zum Text eines Arbeitszeugnisses verlaufende Unterschrift ist rechtswidrig
- hensche.de
Zeugnis: Geheimcode, Zeugnis: Unterschrift
- ra.de
- rewis.io
- RA Kotz
Arbeitszeugnis - Anforderungen an die Unterschrift
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitszeugnis; Zwangsvollstreckung; Bestimmtheit; Unterschrift; Handzeichen; Widerruf der Erledigungserklärung
- rechtsportal.de
Zulässiger Inhalt eines Vergleichs über ein zu erteilendes Arbeitszeugnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (16)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zeugnis mit quer verlaufender Unterschrift
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Unterschrift quer zum Zeugnistext begründet Zweifel an der Ernsthaftigkeit
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Arbeitszeugnis quer zum Text unterschrieben - Zwangsgeld für Arbeitgeberin nach langem Tauziehen um die Unterschrift unter einem Arbeitszeugnis
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erteilung eines Arbeitszeugnisses unterliegt der gesetzlichen Schriftform
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Arbeitszeugnisse dürfen nicht mit 'Kinderschrift' unterschrieben werden
- jurios.de (Kurzinformation)
Anspruch auf neues Arbeitszeugnis wegen krakeliger Unterschrift?
- spiegel.de (Pressebericht, 24.10.2016)
Arbeitszeugnis: Unterschrift zu krakelig - Frau klagt gegen Chef
- arbrb.de (Kurzinformation)
Bitte schreib ordentlich
- anwalt.de (Kurzinformation)
Die häufigsten Formmängel im Arbeitszeugnis: nicht nur auf den Inhalt kommt es an
- anwalt.de (Kurzinformation)
Frau klagt wegen unschöner Unterschrift des Chefs auf ihrem Arbeitszeugnis
- st-sozien.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber muss Arbeitszeugnisse wie übliche Dokumente unterschreiben
- anwalt.de (Kurzinformation)
Neues Arbeitszeugnis wegen unschöner Unterschrift des Chefs?
- arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)
Unzulässige Zeugniscodes
- jurios.de (Kurzinformation)
Anspruch auf neues Arbeitszeugnis wegen krakeliger Unterschrift?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Unterschrift auf Arbeitszeugnis entscheidend
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Arbeitszeugnis darf nicht mit "Kinderschrift" oder "gekippt" unterschrieben werden - Arbeitgeber kann mit Zwangsmitteln zur ordnungsgemäßen Unterschriftsleistung gezwungen werden
Besprechungen u.ä.
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Zeugnis mit fehlerhafter Unterschrift
Verfahrensgang
- ArbG Iserlohn, 12.02.2016 - 5 Ca 1459/15
- LAG Hamm, 27.07.2016 - 4 Ta 118/16
Papierfundstellen
- NZA-RR 2016, 570
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- LAG Schleswig-Holstein, 19.09.2013 - 1 Ta 148/13
Zwangsvollstreckung, Vergleich, Ausbildungszeugnis, Form, äußere, Form, gehörige, …
Auszug aus LAG Hamm, 27.07.2016 - 4 Ta 118/16
Die Erfüllung dieser Vorgaben kann im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 04.08.2010 - 1 Ta 196/10 - juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.09.2013 - 1 Ta 148/13 - juris). - BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 858/11
Kündigung durch vollmachtlosen Vertreter - Beginn der Klagefrist
Auszug aus LAG Hamm, 27.07.2016 - 4 Ta 118/16
Für die zur Wahrung der gesetzlichen Schriftform erforderliche eigenhändige Unterschrift, wie sie für Arbeitszeugnisse § 109 Abs. 1 Satz 1GewO i.V.m. § 126 Abs. 1 BGB vorschreibt, ist ein die Identität des Unterzeichnenden ausreichend kennzeichnender Schriftzug erforderlich, der individuelle und entsprechend charakteristische Merkmale aufweist, die eine Nachahmung erschweren (BAG, Urteil vom 06.09.2012 - 2 AZR 585/11 = NJW 2013, 2219 ff.). - OLG Saarbrücken, 13.08.2013 - 5 W 79/13
Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckungsfähigkeit eines Vergleichs mit der …
Auszug aus LAG Hamm, 27.07.2016 - 4 Ta 118/16
Danach müssen sich die für die genaue Bestimmung der Leistungspflicht maßgeblichen Faktoren aus dem Titel selbst ergeben oder er muss doch jedenfalls sämtliche Kriterien für seine Bestimmbarkeit eindeutig festlegen (Saarländisches OLG, Beschluss vom 13.08.2013 - 5 W 79/15 = MDR 2013, 1311 f.).
- BGH, 07.01.2016 - I ZB 110/14
Zwangsvollstreckung bei Lieferung eines herauszugebenden Gegenstandes an einen im …
Auszug aus LAG Hamm, 27.07.2016 - 4 Ta 118/16
Ergibt die Auslegung, dass im Titel ein Herausgabeanspruch mit weiteren sachbezogenen, die herauszugebende Sache betreffenden Handlungspflichten verbunden ist, so kommt - je nach Gegenstand dieser weiteren Handlungspflichten - eine unterschiedliche vollstreckungsrechtliche Einordnung in Betracht (BGH, Beschluss vom 07.01.2016 - I ZB 110/14 = NJW 2016, 645 f.). - LAG Hamm, 23.03.2011 - 1 Ta 62/11
Rechtswidrige Zwangsgeldfestsetzung wegen fehlender Aushändigung einer …
Auszug aus LAG Hamm, 27.07.2016 - 4 Ta 118/16
Aufgabe des Vollstreckungsverfahrens ist die Klärung der Frage, ob der Schuldner einer titulierten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber die Frage, worin diese Verpflichtung besteht (LAG Hamm, Beschluss vom 23.03.2011 - 1 Ta 62/11 - juris). - BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08
Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten …
Auszug aus LAG Hamm, 27.07.2016 - 4 Ta 118/16
Bei der Prüfung, welche Verpflichtungen durch den Vollstreckungstitel festgelegt werden, kann grundsätzlich nur auf diesen selbst, nicht dagegen auf andere Schriftstücke zurückgegriffen werden (BAG, Beschluss vom 15.04.2009 - 3 AZB 93/08 = NZA 2009, 917 ff.). - OLG Hamm, 15.05.2001 - 15 W 21/01
Anmeldung einer Gesellschaft und Zeichnung der Unterschrift
Auszug aus LAG Hamm, 27.07.2016 - 4 Ta 118/16
Nach seinem äußeren Erscheinungsbild liegt daher ein sog. Handzeichen vor (zur Abgrenzung: OLG Hamm, Beschluss vom 15.05.2001 - 15 W 21/01 = DB 2001, 2037f.). - BGH, 07.06.2001 - I ZR 157/98
Widerruf der Erledigungserklärung
Auszug aus LAG Hamm, 27.07.2016 - 4 Ta 118/16
Solange sich die Gegenseite der Erledigungserklärung noch nicht angeschlossen und das Gericht keine Entscheidung über die Erledigung in der Hauptsache getroffen hat, ist die (einseitige) Erledigungserklärung frei widerruflich (BGH, Urteil vom 07.06.2001 - 1 ZR 157/98 = NJW 2002, 442 f.). - BGH, 22.10.1993 - V ZR 112/92
Anforderungen an eine Unterschrift
Auszug aus LAG Hamm, 27.07.2016 - 4 Ta 118/16
Der Wille des Unterzeichnenden ist nur insoweit von Bedeutung, als er in dem Schriftzug seinen Ausdruck gefunden hat (BGH, Urteil vom 22.10.1993 - V ZR 112/92 = NJW 1994, 55). - LAG Hamm, 04.08.2010 - 1 Ta 196/10
Zwangsvollstreckung; Vollstreckungsfähigkeit; Zeugnis; Vorschlagsrecht zur …
Auszug aus LAG Hamm, 27.07.2016 - 4 Ta 118/16
Die Erfüllung dieser Vorgaben kann im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 04.08.2010 - 1 Ta 196/10 - juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.09.2013 - 1 Ta 148/13 - juris). - LAG Nürnberg, 03.08.2005 - 4 Ta 153/05
Ordnungsgemäße Unterschrift eines Zeugnisses
- LAG Hamm, 08.08.2012 - 7 Ta 173/12
Zwangsgeld zur Erfüllung im Vergleichswege eingegangener Verpflichtung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2022 - 6 A 2041/18
Klage eines vormaligen Studienrats zur Anstellung auf die Aufhebung und …
Dies ergebe sich aus einem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 27. Juli 2016 - 4 Ta 118/16 -.
Rechtsprechung
LAG Köln, 23.06.2016 - 4 Ta 118/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Streitwert, Weiterbeschäftigungsantrag
- IWW
§ 7 Abs. 4 BUrlG
- Wolters Kluwer
Streitwert eines Weiterbeschäftigungsantrages
- rewis.io
- rechtsportal.de
ZPO § 3
Streitwert eines Weiterbeschäftigungsantrages - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Streitwertmäßige Berücksichtigung eines Weiterbeschäftigungsantrags
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 03.03.2016 - 2 Ca 7070/15
- LAG Köln, 23.06.2016 - 4 Ta 118/16
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 13.08.2014 - 2 AZR 871/12
Streitwert - Unechter Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung
Auszug aus LAG Köln, 23.06.2016 - 4 Ta 118/16
Er ist nur dann streitwertmäßig zu berücksichtigen, wenn über ihn sachlich entschieden ist oder ein Vergleich eine Regelung darüber enthält (im Anschluss BAG 30.08.2011 - 2 AZR 660/10 und 13.08.2014 - 2 AZR 871/12).1. Hinsichtlich der Berücksichtigung des Weiterbeschäftigungsantrags folgt die Kammer dem Bundesarbeitsgericht, das in den Entscheidungen vom 30.08.2011 (2 AZR 668/10) und vom 13.08.2014 (2 AZR 871/12) entschieden hat, dass der Weiterbeschäftigungsantrag auch dann, wenn er nicht als uneigentlicher Hilfsantrag gestellt wurde, stets als solcher auszulegen ist und er nur dann streitwertmäßig zu berücksichtigen ist, wenn über ihn positiv entschieden ist oder ein Vergleich eine Regelung darüber enthält.
- LAG Baden-Württemberg, 30.12.2015 - 5 Ta 71/15
Streitwert - Weiterbeschäftigung - Kündigungsschutzverfahren
Auszug aus LAG Köln, 23.06.2016 - 4 Ta 118/16
Eine sachliche Regelung zum allgemeinen Weiterbeschäftigungsantrag in einem Vergleich ist dann gegeben, wenn der Vergleich Vereinbarungen über den Zeitraum (der Weiterbeschäftigung) ab dem ursprünglich gesetzten Beendigungszeitpunkt enthält und der vereinbarte spätere Beendigungszeitpunkt zum Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses noch nicht verstrichen ist (im Anschluss an LAG Baden-Württemberg 30.12.2015 - 5 Ta 71/15).Der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts folgen insbesondere auch das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Beschluss vom 30.12.2015- 5 Ta 71/15 - juris - mit weiteren Nachweisen) und das Landesarbeitsgericht Hamm (09.12.2013 - 14 Ta 347/13 - juris; vgl. auch Ziemann , jurisPR-ArbG 20/2013 Anm. 2).
- BAG, 30.08.2011 - 2 AZR 668/10
Streitwert - Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung - uneigentlicher …
Auszug aus LAG Köln, 23.06.2016 - 4 Ta 118/16
1. Hinsichtlich der Berücksichtigung des Weiterbeschäftigungsantrags folgt die Kammer dem Bundesarbeitsgericht, das in den Entscheidungen vom 30.08.2011 (2 AZR 668/10) und vom 13.08.2014 (2 AZR 871/12) entschieden hat, dass der Weiterbeschäftigungsantrag auch dann, wenn er nicht als uneigentlicher Hilfsantrag gestellt wurde, stets als solcher auszulegen ist und er nur dann streitwertmäßig zu berücksichtigen ist, wenn über ihn positiv entschieden ist oder ein Vergleich eine Regelung darüber enthält. - LAG Hamm, 09.12.2013 - 14 Ta 347/13
Unbedingter Antrag auf Weiterbeschäftigung und Prozesskostenhilfe
Auszug aus LAG Köln, 23.06.2016 - 4 Ta 118/16
Der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts folgen insbesondere auch das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Beschluss vom 30.12.2015- 5 Ta 71/15 - juris - mit weiteren Nachweisen) und das Landesarbeitsgericht Hamm (09.12.2013 - 14 Ta 347/13 - juris; vgl. auch Ziemann , jurisPR-ArbG 20/2013 Anm. 2).
- ArbG Siegburg, 07.08.2019 - 3 Ca 992/19
Fristlose Kündigung wegen gefälschter Pflegedokumentation
Ein Weiterbeschäftigungsantrag ist nämlich auch dann, wenn er nicht als uneigentlicher Hilfsantrag gestellt wurde, stets als solcher auszulegen (Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 23.06.2016 - 4 Ta 118/16 -, Rn. 1, juris). - LAG Nürnberg, 04.08.2020 - 2 Ta 84/20
Streitwert - Weiterbeschäftigung - Teilzeit
Denn eine tatsächliche Beschäftigung ist nur für die Zukunft regelbar (LAG Baden-Württemberg 30.12.2015 - 5 Ta 71/15; LAG Köln 23.06.2016 - 4 Ta 118/16). - AG Siegburg, 07.08.2019 - Ca 992/19
Falsches Aufschreiben von Arbeitszeiten als fristloser Kündigungsgrund, § 626 BGB
Ein Weiterbeschäftigungsantrag ist nämlich auch dann, wenn er nicht als uneigentlicher Hilfsantrag gestellt wurde, stets als solcher auszulegen (Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 23.06.2016 - 4 Ta 118/16 -, Rn. 1, juris).