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   LAG Nürnberg, 08.02.1999 - 4 Ta 13/99   

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https://dejure.org/1999,6330
LAG Nürnberg, 08.02.1999 - 4 Ta 13/99 (https://dejure.org/1999,6330)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 08.02.1999 - 4 Ta 13/99 (https://dejure.org/1999,6330)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 08. Februar 1999 - 4 Ta 13/99 (https://dejure.org/1999,6330)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Berücksichtigung von Anwaltskosten aus erster Instanz in arbeitsgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 12a Abs. 1 Satz 1; ZPO §§ 103 104 106
    Kostenfestsetzung: Vereinfachtes Kostenfestsetzungsverfahren - Festsetzung von Rechtsanwaltskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.08.1990 - 9 Ta 186/90
    Auszug aus LAG Nürnberg, 08.02.1999 - 4 Ta 13/99
    Ausdrücklich vermittelnd: LAG Rheinland-Pfalz, NZA 92, 141) für den Fall, dass die (Anwalts-) Kostenübernahme ausdrücklich und deutlich geregelt ist.
  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 546/03

    Einzelvertragliche Ausschlussfrist vor In-Kraft-Treten des

    Bei einer vergleichsweisen Regelung ist im Zweifel davon auszugehen, dass die nach § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG nicht erstattungsfähigen Kosten nicht mit einbezogen sind, wenn diese nicht besonders erwähnt sind (LAG Nürnberg 8. Februar 1999 - 4 Ta 13/99 - JurBüro 1999, 366; zu weitgehend Weimar NZA 2003, 540, 542, der meint, der Vergleich müsse eine "Einschränkung" enthalten, andernfalls seien die Kosten entgegen § 12a Abs. 1 ArbGG immer erstattungsfähig).
  • LAG Düsseldorf, 27.05.2004 - 16 Ta 274/04

    Keine Kostenfestsetzung nach §§ 103 ff. ZPO bei vertraglich vereinbarten

    Das vereinfachte Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103 ff. ZPO dient allein der Festsetzung gesetzlicher Prozesskosten, nicht auch der Festsetzung darüber hinaus vertraglich vereinbarter Erstattungsansprüche, die von Gesetzes wegen nicht vorgesehen sind (so bereits die Beschwerdekammer des erkennenden Gerichts im Beschl. v. 13.05.1982 - 7 Ta 106/82 - EzA § 12 a ArbGG 1979 Nr. 3; vom 01.04.1986 - 7 Ta 93/86 - LAGE § 12 a ArbGG 1979 Nr. 9 = JurBüro 1987, 289; Hess. LAG v. 04.08.1999 - 9 Ta 570/99 - LAGE § 12 a ArbGG 1979 Nr. 20 = NZA-RR 2000, 500; LAG Nürnberg vom 08.02.1999 - 4 Ta 13/99 - JurBüro 1999, 366; OLG Koblenz v. 06.09.2001, MDR 2002, 357 = NJW-RR 2002, 719; ebenso GK-ArbGG/Wenzel, § 12 a Rdn. 118 a m. w. N. auch zur a. A. in der älteren Rspr.; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG 4. Aufl., § 12 a Rdn. 27; Riedel/Sußbauer/Keller, BRAGO 8. Aufl., § 62 Rdn. 11; Hansens, BRAGO 8. Aufl., § 62 Rdn. 8; Hartmann, KostG 33. Aufl., § 62 BRAGO Rdn. 9; Zöller/Herget, ZPO 24. Aufl., § 104 Rdn. 21 Stichw.
  • LAG Sachsen, 10.12.2010 - 3 Sa 473/10

    Auslegung einer Kostenvereinbarung in Aufhebungsvergleich;

    Bei einer vergleichsweisen Regelung ist im Zweifel davon auszugehen, dass die nach § 12 a Abs. 1 Satz 1 ArbGG nicht erstattungsfähigen Kosten nicht mit einbezogen sind, wenn diese nicht besonders erwähnt sind (LAG Nürnberg 8. Februar 1999 - 4 Ta 13/99 - JurBüro 1999, 366; zu weitgehend Weimar NZA 2003, 540, 542, der meint, der Vergleich müsse eine "Einschränkung" enthalten, andernfalls seien die Kosten entgegen § 12 a Abs. 1 ArbGG immer erstattungsfähig).
  • LAG München, 10.01.2013 - 1 Ta 334/11

    Kosten bei Verweisung - kein Verzicht auf eine Kostenerstattung durch

    Daher ist ohne gesonderter Anhaltspunkte auch nicht davon auszugehen, dass eine Partei von einem gesetzlichen Kostenerstattungsanspruch Abstand nimmt (vgl. LAG Nürnberg JurBüro 1999, 366).
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