Weitere Entscheidungen unten: LAG Düsseldorf, 10.04.2017 | LAG Köln, 26.06.2017

Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 04.04.2017 - 4 Ta 131/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,11570
LAG Düsseldorf, 04.04.2017 - 4 Ta 131/17 (https://dejure.org/2017,11570)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.04.2017 - 4 Ta 131/17 (https://dejure.org/2017,11570)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. April 2017 - 4 Ta 131/17 (https://dejure.org/2017,11570)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,11570) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Streitwert, unzulässige Beschwerde; Änderung von Amts wegen durch Beschwerdegericht, Abschlag für Feststellungsklage auf wiederkehrende Leistungen

  • IWW

    § 32 RVG, § ... 68 Abs. 1 Satz 1 GKG, Anl. 2 GKG, § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG, 68 Abs. 1 GKG, § 63 Abs. 3 Satz 1 GKG, § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 68 Abs. 3 GKG, § 32 Abs. 1 RVG, §§ 68 Abs. 1 Satz 5, 66 Abs. 3 Satz 3 GKG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnis des Beschweerdegerichts zur Abänderung der Streitwertfestsetzung von amts wegen; Streitwert einer Feststellungsklage auf wiederkehrende Leistungen

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 32, 42, 63 Abs. 3, 68 Abs. 1 GKG
    Streitwert, unzulässige Beschwerde; Änderung von Amts wegen durch Beschwerdegericht, Abschlag für Feststellungsklage auf wiederkehrende Leistungen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert; unzulässige Beschwerde; Änderung von Amts wegen durch Beschwerdegericht; Abschlag für Feststellungsklage auf wiederkehrende Leistungen

  • rechtsportal.de

    Befugnis des Beschweerdegerichts zur Abänderung der Streitwertfestsetzung von amts wegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 16.07.2009 - 2 W 188/09

    Berücksichtigung von Darlehenszinsen bei der Streitwertbemessung; Zulässigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.04.2017 - 4 Ta 131/17
    Das Beschwerdegericht kann auch bei unzulässigem, aber grundsätzlich statthaftem Rechtsmittel gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG die Streitwertfestsetzung der Vorinstanz von Amts wegen abändern (ebenso OLG Celle, 16.07.2009 - 2 W 188/09; Hamburgisches OVG 04.04.2014 - 2 So 14/14; a. A. OLG MÜnchen 21.07.1997 - 15 W 738/97).

    Das Rechtsmittelgericht wird ermächtigt, darüber zu wachen, dass die staatlichen Gerichtsgebühren in der nach den Vorschriften des Gerichtskostengesetzes maßgeblichen, d.h. einer dem jeweiligen Streitgegenstand angemessenen Höhe erhoben werden und ggf. korrigierend einzugreifen (OLG Celle 16.07.2009 - 2 W 188/09, JurBüro 2010, 88; Hamburgisches OVG 04.04.2014 - 2 So 14/14, juris, beide mwN).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.1994 - 3 O 50/93

    Rechtsmittelausschluß nach § 37 Abs. 2 VermG; Streitwertentscheidung; Änderung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.04.2017 - 4 Ta 131/17
    Ob das öffentliche Interesse entfällt, wenn der Gesetzgeber durch einen Rechtsmittelausschluss für bestimmte Arten von Verfahren zum Ausdruck gebracht hat, dass in diesen Verfahren eine Überprüfung der Streitwerte nicht in Betracht kommen soll (so OVG Greifswald 09.02.1994 - 3 O 50/93, MDR 1995, 425), kann dahinstehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 1 E 684/11

    Streitwertfestsetzung im Zusammenhang mit einem Streit eines

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.04.2017 - 4 Ta 131/17
    Eine (nähere) Prüfung von Amts wegen wird regelmäßig in all jenen Fällen nicht veranlasst sein, in denen auf den ersten Blick nichts für eine unangemessene Streitwertfestsetzung spricht (vgl. OVG Münster, 02.08.2011 - 1 E 684/11, juris).
  • BAG, 22.09.2015 - 3 AZR 391/13

    Betriebliche Altersversorgung - Gebührenstreitwert - Feststellungsklage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.04.2017 - 4 Ta 131/17
    Darauf hinzuweisen ist, dass das Bundesarbeitsgericht darüber hinausgehend für Feststellungsklagen auf wiederkehrende Leistungen iSv. § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG (idF des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 05.05.2004 [BGBl. I S. 718]) im Bereich der betrieblichen Altersversorgung insgesamt auf einen Abschlag verzichtet, sofern Ansprüche und nicht lediglich Anwartschaften in Rede stehen (BAG 22.09.2015 - 3 AZR 391/13 (A), juris).
  • ArbG Essen, 15.03.2017 - 6 Ca 290/17

    Keine

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.04.2017 - 4 Ta 131/17
    4 Ta 131/17 6 Ca 290/17.
  • OLG Braunschweig, 08.03.2022 - 4 W 9/22

    Wirksamkeit des Widerrufs eines zur Finanzierung eines Fahrzeugkaufs

    Denn eine Prüfung und ihr folgend Abänderung des Streitwertes von Amts wegen ist nicht nur dann veranlasst, wenn auf den "ersten Blick" eine unangemessene Streitwertfestsetzung vorliegt (so Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4. April 2014 - 2 So 18/14 -, juris, Rn. 5; Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 4. April 2017 - 4 Ta 131/17 -, Rn. 7, juris).

    Schließlich kann gegen die Sperrwirkung der unzulässigen Streitwertbeschwerde für die Korrektur des Streitwertes von Amts wegen nicht eingewandt werden, dass für die in § 63 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GKG enthaltene Variante, wonach das Rechtsmittelgericht dann zur Änderung der Streitwertfestsetzung von Amts wegen befugt ist, wenn das Verfahren "wegen der Entscheidung über den Streitwert ... in der Rechtsmittelinstanz schwebt", kein Anwendungsbereich bliebe (so Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 4. April 2017 - 4 Ta 131/17 -, Rn. 7, juris).

  • OLG Köln, 17.07.2019 - 13 W 25/19
    Nach Auffassung des Senats besteht für das Rechtsmittelgericht keine Änderungsmöglichkeit von Amts wegen, wenn es über eine unzulässige Streitwertbeschwerde zu entscheiden hat (vgl. BeckOK KostR/Jäckel, 26. Ed. 1.6.2019, GKG § 63 Rn. 27; BDZ/Dörndorfer, 4. Aufl. 2019, GKG § 63 Rn. 10; Gerold/Schmidt/Mayer, 23. Aufl. 2017, RVG § 32 Rn. 77, 78; OVG Hamburg, Beschluss vom 7.12.2009 - 5 So 192/09 = NVwZ-RR 2010, 501, 502; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 09.02.1994 - 3 O 50/93 - zu § 25 GKG a.F. = VIZ 1995, 47; OLG München, Beschluss vom 27. Januar 1997 - 15 W 738/97 -, Rn. 5 zu § 25 GKG a.F., juris; a.A.: LAG Düsseldorf Beschl. v. 4.4.2017 - 4 Ta 131/17, BeckRS 2017, 115459, Rn. 7 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 1.7.2010 - 8 OA 117/10 = NVwZ-RR 2010, 904 Rn. 2; Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, GKG § 63 Rn. 95).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 10.04.2017 - 4 Ta 131/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,13640
LAG Düsseldorf, 10.04.2017 - 4 Ta 131/17 (https://dejure.org/2017,13640)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.04.2017 - 4 Ta 131/17 (https://dejure.org/2017,13640)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. April 2017 - 4 Ta 131/17 (https://dejure.org/2017,13640)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,13640) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Köln, 26.06.2017 - 4 Ta 131/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,22783
LAG Köln, 26.06.2017 - 4 Ta 131/17 (https://dejure.org/2017,22783)
LAG Köln, Entscheidung vom 26.06.2017 - 4 Ta 131/17 (https://dejure.org/2017,22783)
LAG Köln, Entscheidung vom 26. Juni 2017 - 4 Ta 131/17 (https://dejure.org/2017,22783)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,22783) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Prüfung eines Weiterbeschäftigungsurteils im Vollstreckungsverfahren

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 888; ZPO § 569 Abs. 1; ArbGG § 62 Abs. 2
    Prüfung eines Weiterbeschäftigungsurteils im Vollstreckungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

    Auszug aus LAG Köln, 26.06.2017 - 4 Ta 131/17
    m Vollstreckungsverfahren geht es nur noch um die Feststellung, welche Verpflichtungen tatsächlich tituliert wurden (Anschluss an BAG, Beschluss vom 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 -, juris, Rn. 25).

    Dessen Aufgabe ist es zu klären, ob der Schuldner einer festgelegten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber worin die Verpflichtung besteht (vgl. BAG, Beschluss vom 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 -, Rn. 25, juris).

    Im Vollstreckungsverfahren geht es mit anderen Worten nur noch um die Feststellung, welche Verpflichtungen tatsächlich tituliert wurden (BAG, Beschluss vom 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 -, juris, Rn. 25).

  • LAG Hessen, 06.07.2016 - 10 Ta 266/16

    1. Der Einwand der Unmöglichkeit ist im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 888

    Auszug aus LAG Köln, 26.06.2017 - 4 Ta 131/17
    Eine Berücksichtigung von Gründen, die Gegenstand des Erkenntnisverfahrens waren würde der Funktionsaufteilung zwischen Erkenntnis- und Zwangsvollstreckungsverfahren widersprechen (wie Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 06. Juli 2016 - 10 Ta 266/16 -, Rn. 23, juris).

    Eine Berücksichtigung von Gründen, die Gegenstand des Erkenntnisverfahrens waren, wie im vorliegenden Fall der Einwand der Schuldnerin, die Weiterbeschäftigung des Gläubigers sei ihr unmöglich, würde der Funktionsaufteilung zwischen Erkenntnis- und Zwangsvollstreckungsverfahren widersprechen (vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 06. Juli 2016 - 10 Ta 266/16 -, Rn. 23, juris).

  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 88/14

    Annahmeverzug - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz

    Auszug aus LAG Köln, 26.06.2017 - 4 Ta 131/17
    Einzelheiten hinsichtlich der Art der Beschäftigung oder sonstigen Arbeitsbedingungen muss der Titel demgegenüber nicht enthalten (vgl. BAG, Urteil vom 27. Mai 2015- 5 AZR 88/14 -, Rn. 44, juris).
  • LAG Hessen, 03.08.2021 - 10 Ta 56/21

    Beachtlichkeit der Unmöglichkeit im Verfahren nach § 888 ZPO Unterschied zwischen

    Dem Schuldner steht dann lediglich die Möglichkeit offen, diese Einwendungen im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO) oder im Berufungsverfahren vorzutragen (vgl. Hess. LAG 6. Juli 2016 - 10 Ta 266/16 - Rn. 25 , Juris; Hess. LAG 30. Dezember 2020 - 8 Ta 342/20 - Rn. 41 ff., Juris; LAG Köln 26. Juni 2017 - 4 Ta 131/17 - Rn. 13, Juris; LAG Baden-Württemberg 9. November 2015 - 17 Ta 23/15 - Rn. 40 ff., Juris; Hess. LAG 5. Oktober 2015 - 12 Ta 114/15 - Rn. 16 , Juris; LAG Rheinland-Pfalz - 27. November 2007 - 10 Ta 263/07 -Rn. 13, Juris) .
  • LAG Hessen, 05.09.2022 - 10 Ta 328/22

    Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung der Weiterbeschäftigung; Unmöglichkeit der

    Im formalisierten Vollstreckungsverfahren kann schlechterdings nicht überprüft werden, ob der Ausspruch einer Kündigung inklusive Betriebsratsanhörung, eventueller Zustimmungserfordernisse nach §§ 168 SGB IX bzw. 17 MuSchG etc., materiell-rechtlich wirksam ist (vgl. Hess. LAG 3. August 2021 - 10 Ta 56/21 - Rn. 25, Juris; Hess. LAG 21. März 2019 - 8 Ta 22/19 - Rn. 17, Juris; Hess. LAG 6. Juli 2016 - 10 Ta 266/16 - Rn. 25, Juris; Hess. LAG 30. Dezember 2020 - 8 Ta 342/20 - Rn. 41 ff., Juris; LAG Köln 26. Juni 2017 - 4 Ta 131/17 - Rn. 13, Juris; LAG Baden-Württemberg 9. November 2015 - 17 Ta 23/15 - Rn. 40 ff., Juris; Hess. LAG 5. Oktober 2015 - 12 Ta 114/15 - Rn. 16, Juris; LAG Rheinland-Pfalz - 27. November 2007 - 10 Ta 263/07 -Rn. 13, Juris).
  • LAG Hessen, 01.09.2022 - 10 Ta 286/22

    Berücksichtigung neuer Tatsachen im Rahmen der Vollstreckung der

    Im formalisierten Vollstreckungsverfahren kann schlechterdings nicht überprüft werden, ob der Ausspruch einer Kündigung inklusive Betriebsratsanhörung, eventueller Zustimmungserfordernisse nach §§ 168 SGB IX bzw. 17 MuSchG etc., materiell-rechtlich wirksam ist (vgl. Hess. LAG 3. August 2021 - 10 Ta 56/21 - Rn. 25, Juris; Hess. LAG 21. März 2019 - 8 Ta 22/19 - Rn. 17, Juris; Hess. LAG 6. Juli 2016 - 10 Ta 266/16 - Rn. 25, Juris; Hess. LAG 30. Dezember 2020 - 8 Ta 342/20 - Rn. 41 ff., Juris; LAG Köln 26. Juni 2017 - 4 Ta 131/17 - Rn. 13, Juris; LAG Baden-Württemberg 9. November 2015 - 17 Ta 23/15 - Rn. 40 ff., Juris; Hess. LAG 5. Oktober 2015 - 12 Ta 114/15 - Rn. 16, Juris; LAG Rheinland-Pfalz - 27. November 2007 - 10 Ta 263/07 -Rn. 13, Juris) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht